Rechtsprechung
| VG Koblenz, 16.12.1993 - 8 L 4832/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 154
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausgleichsbetrag; Miterbe; Gesamtschuldner
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 637
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14
Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss; …
Rn. 15 In Übereinstimmung hiermit geht auch die Rechtsprechung ganz überwiegend von der Geltung der Gesamtschuld im Sanierungsrecht aus (zum Sanierungsrecht VG Göttingen…, Beschluss vom 31. März 2004 - 2 B 306/03 - juris Rn. 8 unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 1985 - 6 B 64/85 - juris; VG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 8 L 4832/93 - NVwZ-RR 1994, 637 [a.A. Urteile vom 26. Juni 2006 - 4 K 1305/05.KO - juris Rn. 3 ff. …und vom 10. Dezember 2007 - 4 K 209/07.KO - juris Rn. 31 ff.]; vgl. auch zur Abgabenpflicht von Miterben OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 9 LC 345/04 - NVwZ-RR 2008, 277 ; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 4 O 305/08 - juris Rn. 4; VG Schwerin…, Urteil vom 6. Januar 2012 - 4 A 437/10 - juris Rn. 28). - OVG Saarland, 11.12.2013 - 1 A 348/13
Gesamtschuldnerische Haftung der Erben für sanierungsrechtliche …
Denn jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft sei als Gesamthands-eigentümer Eigentümer im Sinne des § 41 Abs. 4 StBauFG und des § 7 Abs. 1 Satz 1 AusgleichsbetragsV und schulde den Ausgleichsbetrag in ganzer Höhe.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.7.1985 - 6 B 64/85 -, juris (nur Leitsatz); VG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1993 - 8 L 4832/93 -, NVwZ-RR 1994, 637 mit Nachweisen aus der (damaligen) Kommentarliteratur) Es wurde weder eine Anwendung der zitierten Miteigentumsregelung, nach der Miteigentümer im Verhältnis ihrer Anteile an dem gemeinschaftlichen Eigentum heranzuziehen sind, auf Miterben in Betracht gezogen(so ausdrücklich VG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1993, a.a.O.) noch vertreten, dass mehrere Miterben nicht jeweils Eigentümer im Sinn des Satzes 1 erster Halbsatz seien, sondern als Gesamthandsgemeinschaft heranzuziehen seien. - VG Göttingen, 31.03.2004 - 2 B 306/03
Ausgleichsbetrag; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; Gesamthänder; …
Deshalb darf nach der Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschluss vom 10.07.1985 - 6 B 64/85, n.v.), der die Kammer folgt, eine Gemeinde den Ausgleichsbetragsbescheid gegenüber einem einzelnen Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft, das seinerseits dann eine zivilrechtliche "interne" Ausgleichsforderung gegen die anderen Mitglieder erwirbt, erlassen und die Leistung in voller Höhe von ihm alleine fordern (so auch VG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1993 - 8 L 4832/93 - NVwZ-RR 1994, 637 m.w.N.).
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