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| OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 8 L 573/96 |
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 8 L 573/96
- BVerwG, 23.12.1997 - 1 B 237.97
- BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 237.97
- BVerwG, 25.05.1998 - 1 B 237.97
- BVerwG, 25.05.1998 - 1 KSt 1.98
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 25.05.1998 - 1 KSt 1.98
Gebühren und Kosten - Streitwertfestsetzung für für Nichzulassungsbeschwerde
Durch Beschluß vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 237.97 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. September 1997 - OVG 8 L 573/96 - verworfen, dem Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt und den Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren sowie unter entsprechender Abänderung der Wertfestsetzungen der Vorinstanzen für den ersten und zweiten Rechtszug auf je 20 000 DM festgesetzt. - BVerwG, 25.05.1998 - 1 B 237.97
Gegenvorstellung gegen Kostenansatz - Festsetzung eines geringeren Streitwerts in …
Durch Beschluß vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 237.97 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. September 1997 - OVG 8 L 573/96 - verworfen, dem Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt und den Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren sowie unter entsprechender Abänderung der Wertfestsetzungen der Vorinstanzen für den ersten und zweiten Rechtszug auf je 20.000 DM festgesetzt.
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