Rechtsprechung
| VG Potsdam, 21.02.2002 - 8 L 737/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Cottbus, 14.08.2026 - 3 L 71/26
Fehlender Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Keine drohende Vollstreckung …
Die Vollstreckung muss zudem bereits zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beim Verwaltungsgericht gedroht haben (…Beschlüsse der Kammer vom 19. Februar 2026 - VG 3 L 685/25 -, juris Rn. 9, …und vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 10; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 -, juris Rn. 8).Vor diesem Hintergrund war es dem Antragsteller auch nach Erhalt der Zahlungsaufforderung am 14. Februar 2026 und im Zeitpunkt der Antragstellung noch zumutbar, vor der Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes zunächst einen Aussetzungsantrag (ggf. mit kurzer Fristsetzung) an den Antragsgegner zu richten (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - VG 8 L 737/01 -, juris Rn. 23).
- VG Cottbus, 14.01.2008 - 6 L 396/07
Aussetzungsantrag nach Mahnung im Vollstreckungsverfahren
Auch diese Ankündigung stellt nach Auffassung der Kammer grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris; a.A. wohl Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 1995 - 6 CS 94.3728 - BayVBl. 1995, 277; offen gelassen im Beschluss vom 1. August 1995 - 23 CS 95.1560 - NVwZ-RR 1997, 262, 263).Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners im Schreiben vom 18. Oktober 2007 vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen Mahnungen verwendet werden (vgl. auch VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).
- VG Cottbus, 31.05.2023 - 6 L 89/23 Auch diese Ankündigung stellt grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.;… Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris; a.A. wohl Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 1995 - 6 CS 94.3728 - BayVBl. 1995, 277; offen gelassen im Beschluss vom 1. August 1995 - 23 CS 95.1560 - NVwZ-RR 1997, 262, 263).
Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners im Schreiben vom 8. Dezember 2022 vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen Mahnungen verwendet werden (…vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a.a.O., ferner auch VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).
- VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
Straßenreinigungsgebühren
Auch diese Ankündigung stellt nach Auffassung der Kammer grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.;… Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris).Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen "Mahnungen" verwendet werden (…vgl. auch Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).
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