Rechtsprechung
| VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98
Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …
Auszug aus VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07
Rn. 18 Die Maßstabsregelungen begegnen keinen ernstlichen Bedenken, da sie den abzugeltenden wirtschaftlichen Vorteil, den der Anschlussbeitragspflichtige von der Schmutzwasseranlage des Zweckverbandes hat, nach einem nutzungsbezogenen und im Sinne des § 8 Abs. 6 Satz 1 KAG zulässigerweise kombinierten Flächen-/Vollgeschossmaßstab bemisst (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE - LKV 2001, 132, 138). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 1 A 1.07
Ausfertigung von Anlagen; vom Satzungsbeschluss abweichende Ausfertigung; Bildung …
Auszug aus VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07
Rn. 13 Im vorliegenden Fall bedurfte es daher keiner gesonderten Unterschrift unter die Anlagen, um ihre Authentizität mit dem beschlossenen Gegenstand zu bekunden (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - OVG 1 A 1.07 - vgl. Deppe in KAG Brandenburg, Stand: Juli 2006, § 2 Rn. 66). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 10a D 124/01
Auszug aus VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07
Insofern unterscheidet sich die Bezugnahme hier auch von derjenigen in bauplanungsrechtlichen Satzungen, bei denen die Pläne und sonstigen zeichnerischen Darstellungen aus praktischen Gründen regelmäßig nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang bekanntgemacht werden können (vgl. insofern OVG NRW, Urteil vom 27. November 2003 - 10 a D 124/01.NE - juris).
- BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog. …
Auszug aus VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07
Rn. 6 Vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschlüsse vom 23. Dezember 1993 - 2 B 49/93 - vom 2. April 1996 - 2 B 38/96 - vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitteilungen des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg 1997, Heft 11/12, S. 22, und Beschluss vom 28. Juli 1999 - 2 B 177/98 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - OVG 9 S 20.07 - S. 4 d. E.A. - OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 2 B 303/03
Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an …
Auszug aus VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07
Die Regelungstechnik, Abgabensätze in einer gesonderten Anlage aufzunehmen und im Satzungstext selbst nur auf diese Anlage zu verweisen, begegnet keinen Zweifeln, soweit sie eindeutig zu erkennen gibt, dass die Anlage Satzungsbestandteil sein soll (so OVG Frankfurt (Oder) für die Zulässigkeit von Verweisungen auf anderweitige Regelungswerke am Maßstab des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG, Beschluss vom 27. November 2003 - 2 B 303/03 - Rn. 6; juris). - BVerwG, 27.04.1993 - 2 B 49.93
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Inhaltliche …
Auszug aus VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07
Rn. 6 Vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschlüsse vom 23. Dezember 1993 - 2 B 49/93 - vom 2. April 1996 - 2 B 38/96 - vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitteilungen des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg 1997, Heft 11/12, S. 22, und Beschluss vom 28. Juli 1999 - 2 B 177/98 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - OVG 9 S 20.07 - S. 4 d. E.A. - BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 38.96
Bestimmung der Art der Beweismittel und des Umfangs der Beweisaufnahme von Amts …
Auszug aus VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07
Rn. 6 Vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschlüsse vom 23. Dezember 1993 - 2 B 49/93 - vom 2. April 1996 - 2 B 38/96 - vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitteilungen des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg 1997, Heft 11/12, S. 22, und Beschluss vom 28. Juli 1999 - 2 B 177/98 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - OVG 9 S 20.07 - S. 4 d. E.A. - OVG Sachsen, 20.11.2000 - 2 B 177/98
Wirtschaftsprüfung; Zulassung zum Examen als Wirtschaftsprüfer
Auszug aus VG Potsdam, 16.02.2009 - 8 L 817/07
Rn. 6 Vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschlüsse vom 23. Dezember 1993 - 2 B 49/93 - vom 2. April 1996 - 2 B 38/96 - vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitteilungen des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg 1997, Heft 11/12, S. 22, und Beschluss vom 28. Juli 1999 - 2 B 177/98 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - OVG 9 S 20.07 - S. 4 d. E.A.
- VG Cottbus, 24.02.2011 - 6 K 953/06
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag
Rn. 74 Die bislang von der Kammer unbeantwortet gelassene weitere Frage, ob sich mit Blick auf die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit einer Heranziehung der Außenbereichsgrundstücke überhaupt geändert und eine Erweiterung erfahren hat, weil nunmehr Beitragssatzungen auch diejenigen nicht angeschlossenen Außenbereichsgrundstücke mit potentiellem Wasserbedarf bzw. Abwasseranfall erfassen müssen, für welche eine gesicherte Inanspruchnahmemöglichkeit sowie eine qualifizierte Nutzungsmöglichkeit besteht, da der Anschluss an die öffentliche Einrichtung rechtlich dauerhaft und tatsächlich möglich ist und sie bebaut bzw. gewerblich oder in sonstiger vergleichbarer Weise genutzt sind (in diesem Sinne etwa VG Potsdam, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 8 L 817/07 -, juris Rn. 19;… vgl. hierzu mit deutlicher Tendenz in diesem Sinne ferner ausführlich, Urteil der Kammer vom 17. September 2009, a.a.O. …sowie Beschluss der Kammer vom 8. Juni 2010, a.a.O.; die bloße Anschlussmöglichkeit bebauter Außenbereichsgrundstücke für die Vorteilsvermittlung nach dortiger Rechtslage für ausreichend erachtend auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 24. März 1988, a.a.O.;… a.A. wohl Becker, a.a.O., § 8 Rn. 326), beantwortet die Kammer nunmehr dahingehend, dass sie von einer solchen Erweiterung ausgeht. - VG Cottbus, 17.09.2009 - 6 K 447/06
Rechtsschutz gegen die Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen
Rn. 114 Es spricht aber doch Überwiegendes dafür, dass aufgrund der KAG-Neuregelung nunmehr Beitragssatzungen auch diejenigen nicht angeschlossenen Außenbereichsgrundstücke mit potentiellem Wasserbedarf bzw. Abwasseranfall erfassen müssen, für welche eine gesicherte Inanspruchnahmemöglichkeit sowie eine qualifizierte Nutzungsmöglichkeit besteht, weil der Anschluss an die öffentliche Einrichtung rechtlich dauerhaft und tatsächlich möglich ist und sie bebaut bzw. gewerblich genutzt sind (so auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 8 L 817/07 -, juris Rn. 19). - VG Cottbus, 22.01.2010 - 6 K 827/05
Klage gegen Wasserversorgungsbeitragsbescheid
Rn. 86 Es spricht aber doch Überwiegendes dafür, dass aufgrund der KAG-Neuregelung nunmehr Beitragssatzungen auch diejenigen nicht angeschlossenen Außenbereichsgrundstücke mit potentiellem Wasserbedarf bzw. Abwasseranfall erfassen müssen, für welche eine gesicherte Inanspruchnahmemöglichkeit sowie eine qualifizierte Nutzungsmöglichkeit besteht, weil der Anschluss an die öffentliche Einrichtung rechtlich dauerhaft und tatsächlich möglich ist und sie bebaut bzw. gewerblich genutzt sind (so auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 8 L 817/07 -, juris Rn. 19).
- VG Cottbus, 28.05.2010 - 6 L 241/08
Rückwirkung einer Abwasserbeitragssatzung
Letztere Fragen kann die Kammer aber letztlich ebenso unbeantwortet lassen wie die weitere Frage, ob sich mit Blick auf die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit einer Heranziehung der Außenbereichsgrundstücke überhaupt geändert und eine gewisse oder auch nicht unerhebliche Erweiterung erfahren hat, weil nunmehr Beitragssatzungen auch diejenigen nicht angeschlossenen Außenbereichsgrundstücke mit potentiellem Wasserbedarf bzw. Abwasseranfall erfassen müssen, für welche eine gesicherte Inanspruchnahmemöglichkeit sowie eine qualifizierte Nutzungsmöglichkeit besteht, da der Anschluss an die öffentliche Einrichtung rechtlich dauerhaft und tatsächlich möglich ist und sie bebaut bzw. gewerblich oder in sonstiger vergleichbarer Weise genutzt sind (in diesem Sinne etwa VG Potsdam, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 8 L 817/07 -, juris Rn. 19;… vgl. hierzu mit deutlicher Tendenz in diesem Sinne ferner ausführlich, Urteil der Kammer vom 17. September 2009, a.a.O.; die bloße Anschlussmöglichkeit bebauter Außenbereichsgrundstücke für die Vorteilsvermittlung nach dortiger Rechtslage für ausreichend erachtend auch OVG für die Länder Niedersachsen und Lüneburg…, Urteil vom 24. März 1988, a.a.O.). - VG Frankfurt/Oder, 26.01.2012 - 5 K 141/09
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
37 Ausgehend von diesen Überlegungen ist die Kammer der Auffassung, dass Beitragssatzungen nach der Vorgabe des § 8 Abs. 6 Satz 5 KAG n. F. auch diejenigen nicht angeschlossenen Außenbereichsgrundstücke mit potentiellem Wasserbedarf bzw. Abwasseranfall erfassen müssen, für die eine gesicherte Inanspruchnahmemöglichkeit sowie eine qualifizierte Nutzungsmöglichkeit besteht, da der Anschluss an die öffentliche Einrichtung rechtlich dauerhaft und tatsächlich möglich ist und sie bebaut bzw. gewerblich oder in sonstiger vergleichbarer Weise genutzt sind (so VG Cottbus, Urteil vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06, juris RdNr 74; in diesem Sinne auch etwa VG Potsdam, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 8 L 817/07 -, juris RdNr 19). - OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
Annahme von Tatsachenbehauptung oder Werturteil bei ehrabschneidenden Äußerungen …
Auf eine nachvollziehbare Auseinandersetzung durfte der Tatrichter vorliegend nicht verzichten, weil gerade die in Rede stehende Versorgung mit Trinkwasser und die Schmutzwasserentsorgung von der Rechtsprechung als wirtschaftlicher Vorteil anerkannt ist, der freilich auf Dauer nicht ohne Gegenleistung zu erhalten ist (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 24. Februar 2009 -6 L 319/08-; VG Potsdam, Beschluss vom 16. Februar 2009 -8 L 817/07-).
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