Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.12.1992 - 8 L 8808/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 21.12.1992 - 8 L 8808/91
- BVerwG, 04.11.1993 - 1 B 91.93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 3.84
Kfz-Reparaturen - Lackierarbeiten - Weiterverkauf - Handwerklicher Hilfsbetrieb - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1992 - 8 L 8808/91
Weiter ist erforderlich, daß beide Betriebe über die Identität des Inhabers hinaus nicht nur eine organisatorische und wirtschaftliche Einheit bilden, sondern daß auch eine fachliche Verbundenheit zwischen ihnen besteht (…vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urt. v.19.08.1986, GewArch 1987.25; Honig, GewArch 1989, 8; Schwappach/Klinge, GewArch 1987, 73;… Ambs, in: Erbs/Kohlhaas, a.a.O.).Bei derartigen Ein-Personen-Betrieben kann nur in Ausnahmefällen ein Haupt- und ein Nebenbetrieb im Sinne der HwO angenommen werden (vgl. Honig, GewArch 1989, 10;… Ambs, a.a.O.; Schwappach/Klinge, GewArch 1987, 73); regelmäßig setzen sie sich aus gleichwertigen, nicht trennbaren Betriebsteilen eines einheitlichen Unternehmens zusammen.
- BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 37.81
Handwerklicher Nebenbetrieb - Fenstermontage durch Lieferanten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1992 - 8 L 8808/91
Nach der Rspr. des BVerwG (vgl. BVerwGE 67, 273;… Urt. v. 19.08.1986, GewArch 1987, 25) ist die fachliche Verbundenheit dann gegeben, wenn die im handwerklichen Nebenbetrieb angebotenen Leistungen vom wirtschaftlichen Standpunkt und vom Interesse des Kunden her gesehen eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung des Betriebsprogramms des Hauptunternehmens sind. - VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 1258/87
Beiladung der Handwerkskammer in einem Anfechtungsprozeß wegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1992 - 8 L 8808/91
Um diese Ausnahme von den Befähigungsanforderungen der HwO möglichst einzuschränken, legt die herrschende Meinung (Honig, GewArch 1989, 11;… Ambs, a.a.O.; Schwappach/Klinge, GewArch 1987, 77 f. a. A. wohl VGH Bad-Württ., Urt. v. 08.11.1988, GewArch 1989, 193, 195), der sich der erkennende Senat anschließt, die Vorschriften über den handwerklichen Nebenbetrieb als Ausnahmeregelung jedenfalls bei den sog. Ein-Mann-Betrieben eng aus.
- BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10
Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung; …
Danach stellen das Haarschneiden, das Anfertigen von Dauerwellen und das Tönen des Haars für den Friseurberuf zentrale und charakteristische Tätigkeiten dar (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21. Dezember 1992 - 8 L 8808/91 - GewArch 1993, 421 ; OLG München, Urteil vom 27. Januar 1994 - 29 U 4527/93 - GewArch 1994, 247).
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