Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ärztliche Weiterbildung - hier: Voraussetzungen für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung "physikalische Therapie"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Möglichkeit einer "ganztägigen und hauptberuflichen" Weiterbildung i.S.v. § 38 Abs. 3 Kammergesetz für Heilberufe (HKG) bei einer vollzeitbeschäftigten Chefärztin; Erfordernis des Durchlaufens der für eine Weiterbildung vorgeschriebenen Weiterbildungsabschnitte; ...
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; HKG § 35; ; HKG § 38; ; HKG § 40; ; Richtlinie 2005/36 EG; ; Richtlinie 93/16 EWG; ; WBO § 1; ; WBO § 20; ; WBO § 4; ; WBO § 4a; ; WBO § 8
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ärztliche Weiterbildung - Arzt, Ärztekammer, Berufsausübungsfreiheit, Berufsausübungsregelung, Chefarzt, Ganztägigkeit, Hauptberuf, Nebentätigkeit, Physikalische Therapie, Richtlinie, Satzungsermessen, Übergangsregelung, Weiterbildung, ärztliche, Weiterbildungsordnung, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit einer "ganztägigen und hauptberuflichen" Weiterbildung i.S.v. § 38 Abs. 3 Kammergesetz für Heilberufe (HKG) bei einer vollzeitbeschäftigten Chefärztin; Erfordernis des Durchlaufens der für eine Weiterbildung vorgeschriebenen Weiterbildungsabschnitte; ...
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Chefarzt-Weiterbildung - Chefarzt kann sich nicht in Teilzeit weiterbilden
- berufsrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine ganztägige Weiterbildung neben Vollzeittätigkeit
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 22.11.2006 - 5 A 469/05
- OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.1993 - 9 S 3136/90
Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06
Dazu bedarf es auch einer, in den Einzelheiten in der Weiterbildungsordnung nicht vorgegebenen individuellen (arbeits-)vertraglichen Ausgestaltung, insbesondere also der Einräumung eines Weisungsrechts des ermächtigten Arztes gegenüber dem sich in der Weiterbildung befindlichen Arzt zur Durchsetzung des hierarchischen Prinzips (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.5.1993 - 9 S 3136/90 -, MedR 1993, 472 ff.). - EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
Rinke - "Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinien 86/457/EWG und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06
Dass der "Weiterbildungsassistent" dabei seine volle berufliche Kraft in die Weiterbildung zu investieren hat, soll nicht nur sicherstellen, dass er sich tatsächlich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen kann, sondern auch gewährleisten, dass er die maßgebliche ärztliche Tätigkeit umfassend und nicht nur ausschnittsweise kennenlernt (vgl. EuGH, Urt. v. 9.9.2003 - C-25/02 - zu der aus diesem Grund bezogen auf einige Abschnitte europarechtlich zwingend, d.h. ausnahmslos in Vollzeitausbildung zu erbringende Allgemeinarztausbildung). - EuGH, 25.02.1999 - C-131/97
Carbonari u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ärzte - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06
Wie Artikel 25 Abs. 2 der Richtlinie 93/16/EWG ausdrücklich betont, muss die Weiterbildung auf Teilzeitbasis dasselbe Niveau wie die Vollzeitausbildung haben und darf nicht durch die Ausübung einer privaten Erwerbstätigkeit beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 25.2.1999 - C-131/97 -, Rn. 40). - OVG Niedersachsen, 20.04.2006 - 8 LA 15/05
Facharztausbildung; Abschlussprüfung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06
Nur wenn eine diesen Voraussetzungen genügende Weiterbildung abgeschlossen ist, dies in einem Zeugnis des dazu ermächtigten Arztes ordnungsgemäß belegt wird und sich schließlich der Prüfungsausschuss der Kammer aufgrund des Zeugnisses und einer ergänzenden mündlichen Prüfung (vgl. Senatsbeschl. v. 20.4.2006 - 8 LA 15/05 -, GesR 2006, 379 ff. = MedR 2006, 598 ff.) davon überzeugt hat, dass der Arzt die erforderliche Qualifikation besitzt, ist die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen. - VG Lüneburg, 22.11.2006 - 5 A 469/05
Voraussetzungen für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung "physikalische …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06
Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Urteil (GesR 2007, 81) entschieden, dass die Klägerin schon die erstgenannte Voraussetzung nicht erfülle, also die vorgeschriebenen Weiterbildungsabschnitte nicht ordnungsgemäß durchlaufen habe.
- OVG Niedersachsen, 22.09.2026 - 8 LB 65/24
Weiterbildungsstätte; Weiterbildungsermächtigung; Weiterbildung; …
Was die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die verantwortliche, persönliche und grundsätzlich ganztägige Leitung der Weiterbildung (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 WBO) betrifft, hat der Senat bereits herausgestellt, dass eine verantwortliche Leitung zwar keine dauernde Überwachung des sich in der Weiterbildung befindlichen Arztes erfordert (Nds. OVG, Beschluss vom 14.3.2007 - 8 LA 177/06 -, juris Rn. 11).Aufgaben, die Spezialkenntnisse voraussetzen, erfordern eine entsprechende Unterweisung und Einarbeitung, wobei sich das Maß der einem in Weiterbildung befindlichen Arzt einzuräumenden Selbständigkeit mit dem Fortschritt der Weiterbildung erweitert und sich im gleichen Umfang auch der Grad der notwendigen Überwachung durch den anleitenden Arzt verringert; die Einräumung einer partiellen und zunehmenden Selbständigkeit des in der Weiterbildung befindlichen Arztes beseitigt jedoch nicht die verantwortliche Überwachung seiner Tätigkeit (Nds. OVG, Beschluss vom 14.3.2007 - 8 LA 177/06 -, juris Rn. 11).
- OVG Saarland, 04.11.2011 - 3 A 163/10
Zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung durch einen Chefarzt
Rn. 59 OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.3.2007 -8 LA 177/06 -, m.w.N, juris,.Rn. 70 vgl. für die Vorgängerregelung, Richtlinie 93/16/EWG vom 5.4.1993 OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.3.2007 - 8 LA 177/06 -, m.w.N, juris.
Rn. 77 In diesen Sinne auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.3.2007 - 8 LA 177/06 -, juris.
Rn. 113 vgl. zu derartigen Konstellationen BayVGH, Beschluss vom 1.10.2007 - 21 ZB 06.2475 - , OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.3.2007 -8 LA 177/06 -, sowie OVG NRW, Beschluss vom 13.8.2007 - 13 A 2840/04 -, juris.
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13
Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer …
Die Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung stellt die Übertragung der verantwortlichen Leitungsfunktion für die Aufgabe dar, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der weiterzubildenden Ärzte zu vertiefen (vgl. Senatsurteil vom 24.05.1993 - 9 S 3136/90 -, MedR 1993, 472; siehe auch Niedersächs. OVG, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, MedR 2007, 444).Es bedarf jedoch zumindest einer Ausprägung, die gewährleistet, dass der Weiterbilder Weisungen erteilen und für ihre Umsetzung sorgen kann (…vgl. Senatsurteil vom 24.05.1993 - 9 S 3136/90 -, a.a.O.; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
Weiterbildungsverhältnis zwischen dem zur Weiterbildung ermächtigten und dem in …
Die Weiterbildung setzt voraus, dass - neben einem Arbeitsvertrag zwischen der Weiterbildungsstätte und dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied (vgl. § 38 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 HKG; Abschnitt A § 5 Abs. 2 WBO) - ein Weiterbildungsverhältnis zwischen dem zur Weiterbildung ermächtigten Kammermitglied und dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied begründet wird (vgl. Senatsbeschl. v. 14.3.2007 - 8 LA 177/06 -, MedR 2007, 444, 446;… Lücke, Die Hierarchie des Ärztlichen Dienstes im Spannungsfeld von Direktionsrecht und freiem Beruf, 1995, S. 99, 104 ff.). - VG Hannover, 26.03.2014 - 5 A 824/13
Facharzt für Klinische Pharmakologie; Zulassung zur Prüfung für …
Die Weiterbildung ist also unter verantwortlicher Leitung des von der Ärztekammer dazu ermächtigten Arztes in der Weiterbildungsstätte durchzuführen (§ 6 Abs. 1 WBO; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, juris).Nur wenn eine diesen Voraussetzungen genügende Weiterbildung abgeschlossen ist, dies in einem Zeugnis des dazu ermächtigten Arztes ordnungsgemäß belegt wird und sich schließlich der Prüfungsausschuss der Kammer aufgrund des Zeugnisses und einer ergänzenden mündlichen Prüfung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.03.2007, a.a.O.) davon überzeugt hat, dass der Arzt die erforderliche Qualifikation besitzt, ist die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.
- VG Saarlouis, 25.03.2010 - 1 K 1819/08
Keine Weiterbildung des Chefarztes durch einen ihm unterstellten Oberarzt
Rn. 31 so Urteil der Kammer vom 26.05.2004 - 1 K 145/03 - entsprechend OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, juris: "'Auslegung' nicht zugänglich, dass eine Weiterbildung auch dann noch 'hauptberuflich' durchlaufen werde, wenn sie zwar im Rahmen eines anderweitigen ärztlichen Tätigkeitsverhältnisses erfolge und daher auch andere ärztliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, aber die weiterbildungsbezogenen ärztlichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen".Rn. 46 entsprechend OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, juris, und VGH Baden-Württemberg- Urteil vom 24.05.1993 - 9 S 3136/90 -, MedR 1993, 472: "hierarchischen Prinzip".
- VG Köln, 22.04.2010 - 6 K 4375/08
Zulassung zur Prüfung für die Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie ohne …
Rn. 50 vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 - VG Köln, a. a. O.Rn. 60 Vgl. auch OVG Nds., Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 - VG Köln, a. a. O.
- VG Oldenburg, 04.12.2007 - 7 A 602/06
Ausbilder; Facharzt; Facharztbezeichnung; Facharztprüfung; Prüfung; …
Nur wenn eine diesen Voraussetzungen genügende Weiterbildung abgeschlossen ist, dies in einem Zeugnis des dazu ermächtigten Arztes ordnungsgemäß belegt wird und sich schließlich der Prüfungsausschuss der Kammer aufgrund des Zeugnisses und einer ergänzenden mündlichen Prüfung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2007 - 8 LA 177/06 - V.n.b.) davon überzeugt hat, dass der Arzt die erforderliche Qualifikation besitzt, ist die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.Dass der Kläger sich - wovon die Kammer überzeugt ist - in seiner täglichen Arbeit zunächst in der Abteilung von Prof. H. und später als Abteilungsleiter und Chefarzt die entsprechenden Kenntnisse im Bereich der Visceralchirurgie angeeignet hat und er qualifiziert ist, reicht zur Erfüllung der Voraussetzungen der Weiterbildung und zur Erlangung der erstrebten Zusatzbezeichnung nicht aus (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 22. November 2006 - 5 A 469/05 - ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2007 - 8 LA 177/06 - V.n.b.).
- VG Köln, 18.02.2010 - 6 K 62/08
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Zulassung zur Prüfung zur Zusatz-Weiterbildung …
Rn. 53 vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -,.Rn. 63 Vgl. auch OVG Nds., Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2011 - 11 O 43/11
Berufsgerichtliches Verfahren wegen Ausstellung eines inhaltlich unrichtigen …
Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall (Beschl. v. 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -) erfolgt ist. - OVG Niedersachsen, 24.02.2011 - 8 LA 214/10
Bezeichnung "Labordiagnostik - fachgebunden im Gebiet der Urologie" als "neue …
- VG Arnsberg, 27.01.2025 - 7 K 1393/24
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