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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16871
OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04 (https://dejure.org/2006,16871)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2006 - 8 LA 285/04 (https://dejure.org/2006,16871)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 8 LA 285/04 (https://dejure.org/2006,16871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gemeinschaftliche Jagdbezirke - zur Grenzänderung bei Änderung des Gemeindegebiets

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 BJagdG; § 8 Abs. 2 BJagdG
    Auswirkungen der Verkleinerung eines Gemeindegebiets infolge einer Umgliederung auf den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemeinde; Jagdbezirksrechtliche Zuordnung einer Fläche; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Durchbrechung des Grundsatzes der Übereinstimmung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen der Verkleinerung eines Gemeindegebiets infolge einer Umgliederung auf den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemeinde; Jagdbezirksrechtliche Zuordnung einer Fläche; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Durchbrechung des Grundsatzes der Übereinstimmung von ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 3 L 4745/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Denn entsprechende Flächen bedürfen grundsätzlich der jagdlichen Pflege und der gewissenhaften Bejagung, um ein erhebliches Wildschadensrisiko zu verhindern (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.1.1998 - 3 L 4745/95 -, JE II Nr. 140, S. 11, 15 = RdL 2000, 14 ff.;… OVG Koblenz, Urt. v. 28.2.2001 - 8 A 10973/00 - JE II Nr. 145 S. 1, 4 = RdL 2001, 180, m. w. N.).

    Ob dafür die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, ob das der Beklagten dann zustehende Ermessen trotz der Gemeindegebietsüberschreitung zu Gunsten der Klägerin zu 1) reduziert und inwieweit ggf. zum Ausgleich auch ein Flächentausch zu erwägen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.1.1998, a.a.O.), wird daher im Berufungsverfahren zu klären sein.

  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 8.86

    Veräußerung von Grundflächen - Eigenjagdbezirk - Zuordnung zu Jagdbezirken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Er ist mit der Folge der Veränderung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks oder gar mit der Folge seines Untergangs vielmehr auch dann zu berücksichtigen, wenn sich nachträglich Änderungen im Gemeindegebiet ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983 - 3 B 78/82 -, NuR 1984, 21 f. = JE IV Nr. 54, und v. 16.1.1987 - 3 B 8/86 -, Buchholz 451.16 § 7 BJagdG Nr. 5 = JE II Nr. 88).

    Ferner ist in der Rechtsprechung zu Recht anerkannt, dass sich auch "in Anwendung der §§ 7 und 8 BJagdG", d.h. in Folge von Rechtsänderungen Grundflächen ergeben können, die weder einem Eigenjagdbezirk noch einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zuzuordnen sind, so dass auf ihnen gemäß § 6 BJagdG zunächst die Jagd ruht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.1.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.1983 - 3 B 78.82

    Änderung der Grenzen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und damit des Bezirks …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Er ist mit der Folge der Veränderung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks oder gar mit der Folge seines Untergangs vielmehr auch dann zu berücksichtigen, wenn sich nachträglich Änderungen im Gemeindegebiet ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983 - 3 B 78/82 -, NuR 1984, 21 f. = JE IV Nr. 54, und v. 16.1.1987 - 3 B 8/86 -, Buchholz 451.16 § 7 BJagdG Nr. 5 = JE II Nr. 88).

    Dementsprechend hat das erkennende Gericht bereits mit Beschluss vom 12. September 1995 (…- 3 M 4539/95 -, JE II Nr. 128, S. 15) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1983 entschieden, dass sich mit der Änderung des Gemeindegebiets zwangsläufig auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ändern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Das Oberverwaltungsgericht ist bei seiner ohnehin zu einem anderen Zeitpunkt ergehenden Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht an die Einschätzung des Verwaltungsgerichts über die Schwierigkeit des Verfahrens gebunden (vgl. Nds. OVG, Besch. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225 ff.).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 4.95

    Jagdrecht: Irrevisibilität und Wirksamkein von vor Inkrafttreten des BJagdG …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Außerdem kann es dann zu einem teilweisen Auseinanderfallen von Gemeindegebiet und gemeinschaftlichem Jagdbezirk kommen, wenn eine ältere Abrundungsverfügung auch im Falle einer nachträglichen Gebietsänderung Bestand hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 4/95 -, Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 28).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 4745/95

    Rechtmäßigkeit einer Angliederung von Flurstücken von 105 ha Gesamtgröße an einen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Denn entsprechende Flächen bedürfen grundsätzlich der jagdlichen Pflege und der gewissenhaften Bejagung, um ein erhebliches Wildschadensrisiko zu verhindern (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.1.1998 - 3 L 4745/95 -, JE II Nr. 140, S. 11, 15 = RdL 2000, 14 ff.;… OVG Koblenz, Urt. v. 28.2.2001 - 8 A 10973/00 - JE II Nr. 145 S. 1, 4 = RdL 2001, 180, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 3 L 165/90

    Abtrennung eines genossenschaftlichen Jagdbezirkes wegen des Erwerbes einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Notwendig ist eine Abrundung danach, wenn sie sich aus Sicht eines objektiven, jagdlich erfahrenen Betrachters bei der Beurteilung der örtlichen Lage als sachdienlich aufdrängt (OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1990 - 3 L 165/90 -, RdL 1991, 293 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2001 - 8 A 10973/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Denn entsprechende Flächen bedürfen grundsätzlich der jagdlichen Pflege und der gewissenhaften Bejagung, um ein erhebliches Wildschadensrisiko zu verhindern (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.1.1998 - 3 L 4745/95 -, JE II Nr. 140, S. 11, 15 = RdL 2000, 14 ff.; OVG Koblenz, Urt. v. 28.2.2001 - 8 A 10973/00 - JE II Nr. 145 S. 1, 4 = RdL 2001, 180, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.1995 - 3 M 4539/95

    Zugehörigkeit des Teils eines Waldstückes zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Dementsprechend hat das erkennende Gericht bereits mit Beschluss vom 12. September 1995 (- 3 M 4539/95 -, JE II Nr. 128, S. 15) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1983 entschieden, dass sich mit der Änderung des Gemeindegebiets zwangsläufig auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ändern (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 3 M 11/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04
    Zu dem allein maßgebenden Zeitpunkt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.1990 - 3 M 11/90 -, JE II Nr. 110, S. 21 f.) im März 2000, an dem der Jagdpachtvertrag zwischen den Klägern geschlossen worden ist, gehörte die streitige Fläche seit langem nicht mehr zum Jagdbezirk der Klägerin zu 1).
  • OLG Celle, 16.08.1979 - 7 W 14/79
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2008 - 4 LB 60/07

    Erforderlichkeit zwingender Gründe für eine automatische Zuwachsung eines …

    Der 8. Senat des erkennenden Gerichts hat auf den Antrag der Klägerin durch Beschluss vom 20. Juni 2006 (8 LA 285/04) die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts insoweit zugelassen, als die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verpflichten, die durch Verordnung des Regierungspräsidenten in Osnabrück vom 1. Juni 1972 umgegliederte Fläche wieder an ihren Jagdbezirk anzugliedern, und im Übrigen den Zulassungsantrag abgelehnt.

    Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, eine jagdbezirksfreie Fläche - unabhängig von ihrer Größe - einem anliegenden gemeinschaftlichen Jagdbezirk einer anderen Gemeinde anzugliedern (siehe hierzu im Einzelnen den Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 20.6.2006 - 8 LA 285/04 -).

    Schließlich ergibt sich auch aus der Mitteilung des Beklagten an die Klägerin vom 28. Januar 2000, dass sich durch die Gebietsreform in Anwendung von Art. 11 Abs. 1 LJagdG 1978 keine Veränderung der Grenzen der Klägerin ergeben habe, oder anderen Schreiben des Beklagten keine Bindung des Beklagten bei der Entscheidung über die von der Klägerin begehrte Angliederung der Fläche an ihren Jagdbezirk, da es sich hierbei lediglich um eine - unzutreffende - Rechtsauskunft gehandelt hat, die ein Abweichen von dem oben dargestellten, mit der Gesetzeslage übereinstimmenden Ergebnis nicht begründen könnte, wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil zutreffend festgestellt hat (siehe hierzu auch den Beschluss des 8. Senats vom 20.6.2006 - 8 LA 285/04 -).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2006 - 8 LA 62/06

    Voraussetzungen für die Fortwirkung einer im Jahre 1859 nach der Hannoverschen …

    Wie das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend ausgeführt hat, folgt daraus weiterhin, dass sich mit der Änderung des Gemeindegebiets grundsätzlich auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ändern (vgl. Senatsbeschl. v. 20.6.2006 - 8 LA 285/04 -, m. w. N).

    Es ist allerdings umstritten, ob Art. 8 LJagdG 1973 bzw. § 14 NJagdG so ausgelegt werden kann, dass er auch zur Bildung eines gemeindegebietsübergreifenden gemeinschaftlichen Jagdbezirks führt, und ob eine so verstandene landesrechtliche Regelung mit dem Bundesrecht gemäß § 8 Abs. 1 BJagdG vereinbar wäre (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschl. v. 20.6.2006 - 8 LA 285/04 -, a. a. O.).

  • VG Schleswig, 19.02.2025 - 7 A 233/22

    Angliederung einer Fläche an einen Jagdbezirk

    Denn entsprechende Flächen bedürfen grundsätzlich der jagdlichen Pflege und der gewissenhaften Bejagung, um ein erhebliches Wildschadensrisiko zu verhindern (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 8 LA 285/04 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    So lässt § 8 Abs. 2 BJagdG auf Antrag die Bildung eines gemeindegebietsüberschreitenden, gemeinschaftlichen Jagdbezirkes zu (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 8 LA 285/04 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 8 ME 116/06

    Erforderlichkeit der Zustimmung eines Jagdpächters bei Angliederung einer …

    § 14 BJagdG ist auch nach zwar nicht unumstrittener, aber zutreffender Ansicht (…vgl. Meyer- Ravenstein, a.a.O., S. 187 ff., m. w. N.) nicht analog anwendbar, da keine unbewusste Regelungslücke vorliegt (vgl. für Änderungen der Gemeindegrenzen den Senatsbeschluss v. 20.6.2006 - 8 LA 285/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk …

    Das bedeutet, dass sich mit einer Änderung des Gemeindegebiets unmittelbar durch Gesetz grundsätzlich auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ändern (BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983 - 3 B 78.82 -, NuR 1984, 21 f. = JE II Nr. 54; ferner 8. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 20.6.2008 - 8 LA 285/04 -).
  • VG Cottbus, 02.10.2009 - 3 K 1281/06

    Zusammenlegung von Grundflächen verschiedener Gemeinden; Zuordnung zum Jagdbezirk

    Jedoch ergibt sich aus § 6 BJagdG, dass es auch Flächen geben kann, die zu keinem Jagdbezirk gehören (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 206, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 8 LA 285/04 -, NuR 2006, 296).
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