Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes i. S.d. berufsständischen Versorgungsrechts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs 2 S 1 ÄASiO ND
Alterssicherung; Alterssicherungsordnung; Arbeitsmarkt; berufsständisches Versorgungswerk; Berufstätigkeit; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Existenzsicherung; Krankenfehlzeiten; Krankheit; Versorgungswerk; Zahnarzt; Zahnärztekammer; zahnärztliche Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 20.04.2005 - 7 A 2595/03
- OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96
Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt; Berufsunfähigskeitsrente; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Der Aspekt, ob ein Mitglied des Beklagten tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt noch die Möglichkeit hat, aus einer zahnärztlichen Tätigkeit ein auskömmliches Erwerbseinkommen zu erzielen, ist daher für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente nach § 13 ASO nicht etwa unerheblich, sondern vielmehr in dem gesonderten Merkmal "nachhaltig" i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO ausdrücklich enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16.3.1998 - 8 L 5187/96 - und Senatsbeschl. v. 23.6.1998 - 8 L 1584/98 - ).Eine noch verbliebene Restleistungsfähigkeit schließt deshalb auch bei einem Mitglied des Beklagten die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente nach § 13 ASO nicht aus, wenn dem Mitglied aufgrund dieses Gesundheitszustandes der Arbeitsmarkt tatsächlich praktisch verschlossen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 23.6.1998 - 8 L 1584/98 -) und er deshalb eine zahnärztliche Tätigkeit nicht mehr "nachhaltig" ausüben kann (vgl. Senatsurteil vom 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Das angefochtene Urteil ist im Ergebnis, worauf abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 f.; Senatsbeschl. v. 10.10.2005 - 8 LA 141/05 -), zutreffend. - BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Diese - unveränderten (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R -, SozR 4 - 2600 § 44 Nr. 1, m. w. N.) - Grundsätze gelten nach dem Senatsurteil vom 23. August 1991 auch für die insoweit in ihrer Zielsetzung vergleichbaren Berufsunfähigkeitsrenten der berufsständischen Versorgungswerke.
- OVG Niedersachsen, 20.04.1995 - 8 L 6642/93
Zahnärztliche Tätigkeit; Arbeit im Behandlungsstuhl; Kurative Tätigkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Zwar hat der Senat mit dem vom Beklagten angeführten Urteil vom 20. April 1995 (- 8 L 6642/93 -, NJW 1996, 3097 = DÖV 1996, 967) entschieden, dass für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit i. S. v. § 13 Abs. 1, 2 ASO die Situation auf dem Arbeitsmarkt unerheblich ist. - OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96
Begriff der "dauernden" Berufsunfähigkeit eines; Alterssicherung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Beklagten krankheitsbedingt nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und eine existenzsichernde ärztliche Erwerbstätigkeit in berechenbarer Weise auszuüben (vgl. Senatsbeschl. v. 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - unter Bezug auf das Senatsurt. v. 26.3.1999 - 8 L 3080/96 -). - OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02
Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Existenzsicherung; Prozesszinsen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Beklagten krankheitsbedingt nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und eine existenzsichernde ärztliche Erwerbstätigkeit in berechenbarer Weise auszuüben (vgl. Senatsbeschl. v. 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - unter Bezug auf das Senatsurt. v. 26.3.1999 - 8 L 3080/96 -). - OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 8 LA 141/05
Nichtbestehen der Physiotherapeutenprüfung wegen Zeitablaufs
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Das angefochtene Urteil ist im Ergebnis, worauf abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838 f.; Senatsbeschl. v. 10.10.2005 - 8 LA 141/05 -), zutreffend. - OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 122/99
Voraussetzungen des Anspruchs eines Arztes auf Gewährung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Demnach steht der zwar nicht ausdrücklich, aber sinngemäß der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegende Rechtssatz, dass ein Mitglied des Beklagten berufsunfähig i. S. v. § 13 Abs. 1 Satz 2 ASO ist, das zwar theoretisch noch in der Lage ist, eine zahnärztliche Tätigkeit auszuüben, dem aber praktisch hierzu nicht mehr die Möglichkeit offen steht, weil es krankheitsbedingt bereits das Anforderungsprofil der in Betracht kommenden Stellen nicht erfüllt, mit der dargelegten Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung (vgl. zur Rechtsprechung anderer Obergerichte ergänzend OVG Bremen, Urt. v. 24.11.1999 - 1 A 122/99 - ArztR 2000, 200 f., sowie die Nachweise bei Groepper, NJW 1999, 3008, 3015).
- OVG Niedersachsen, 22.09.2026 - 8 LB 80/25
Witwerrente; Berufsfähigkeit; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; …
Danach liegt eine Berufsunfähigkeit eines Arztes oder Zahnarztes vor, wenn der Betreffende über kein Restleistungsvermögen mehr verfügt, mit dem er noch (mindestens) eine ärztliche (oder zahnärztliche) Tätigkeit ausüben und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4 f. [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit];… Beschluss vom 2.2.2012 - 8 ME 153/11 - , juris Rn. 8 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit];… Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 74 [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit]).Ein existenzsicherndes Einkommen kann aber beispielsweise auch dann nicht (mehr) erzielt werden, wenn der Betreffende nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und damit in berechenbarer Weise tätig zu werden (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77), etwa, weil er die Arbeit aufgrund von Schwindelanfällen häufig und zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten abbrechen muss (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 5), oder weil er bereits an beschwerdeärmeren Tagen nur etwa 30 Minuten lang fortlaufend tätig werden kann, ehe eine 15-minütige Pause benötigt wird, und mit diesem Arbeitsrhythmus der anstehende Arbeitsanfall nicht zu bewältigen ist (…vgl. Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 89 ff.).
Bei Leistungseinschränkungen ist daher gegebenenfalls im Einzelfall zu prüfen, ob das entsprechende Restleistungsvermögen des Mitglieds des betreffenden Versorgungswerks noch dem (typisierten) Anforderungsprofil der in Betracht kommenden ärztlichen oder zahnärztlichen Stellenangebote entspricht (Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 6 [für die Zahnärzteversorgung];… Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77 [für die Zahnärzteversorgung]).
Eine noch verbliebene Restleistungsfähigkeit des betreffenden Mitglieds schließt die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente daher dann nicht aus, wenn dem Mitglied aufgrund seines Gesundheitszustandes der Arbeitsmarkt tatsächlich praktisch verschlossen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 6 [für die Zahnärzteversorgung]), weil er krankheitsbedingt bereits das typisierte Anforderungsprofil für entsprechende Stellen nicht erfüllen kann bzw. weil es am Markt - typisiert, d. h. abstrakt betrachtet - keinen (Zahn-)Arztberuf gibt, der mit dem konkret verbleibenden Restleistungsvermögen noch existenzsichernd ausgeübt werden kann.
- OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Zahnarzt
Eine zum Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente berechtigende "Berufsunfähigkeit" eines Arztes oder Zahnarztes liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats vor, wenn der Betreffende über kein Restleistungsvermögen mehr verfügt, mit dem er noch (mindestens) eine ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit ausüben und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4 f. [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit];… Beschluss vom 2.2.2012 - 8 ME 153/11 -, juris Rn. 8 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]).Ein existenzsicherndes Einkommen kann aber beispielsweise auch dann nicht (mehr) erzielt werden, wenn der Betreffende nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und damit in berechenbarer Weise tätig zu werden (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4), etwa, weil er die Arbeit aufgrund von Schwindelanfällen häufig und zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten abbrechen muss (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - , juris Rn. 5).
Bei Leistungseinschränkungen ist daher gegebenenfalls im Einzelfall zu prüfen, ob das entsprechende Restleistungsvermögen des Mitglieds des betreffenden Versorgungswerks noch dem (typisierten) Anforderungsprofil der in Betracht kommenden ärztlichen Stellenangebote entspricht (Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 6 [für die Zahnärzteversorgung]).
Eine noch verbliebene Restleistungsfähigkeit des betreffenden Mitglieds schließt die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente daher dann nicht aus, wenn dem Mitglied aufgrund seines Gesundheitszustandes der Arbeitsmarkt tatsächlich praktisch verschlossen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 6 [für die Zahnärzteversorgung]), weil er krankheitsbedingt bereits das typisierte Anforderungsprofil für entsprechende Stellen nicht erfüllen kann bzw. weil es am Markt - typisiert, d. h. abstrakt betrachtet - keinen Zahnarztberuf gibt, der mit dem konkret verbleibenden Restleistungsvermögen noch existenzsichernd ausgeübt werden kann.
- OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung …
Dieses Verständnis liegt schließlich auch dem Senatsbeschluss vom 9. November 2005 (8 LA 91/05) zu Grunde. - OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17
Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression; …
Hat er dagegen bei vernünftiger Betrachtung wegen des Eintritts des versicherten Risikos praktisch keine derartige Chance mehr, so ist er vom Arbeitsmarkt schlechthin ausgeschlossen und damit berufsunfähig (vgl. Senatsbeschl. v. 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4 ff.;… Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 38 f.;… vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.12.2011 - 17 A 395/10 -, NJW 2012, 1751, juris Rn. 34 ff.). - VG Düsseldorf, 20.06.2011 - 20 K 381/11
Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen unter Migräne leidenden …
Rn. 42 vgl. Beschluss vom 9. November 2005 - 8 LA 91/05 -, zitiert nach juris,.
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