Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 05.07.2002 - 8 LB 45/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 05.07.2002 - 8 LB 45/02
- BVerwG, 16.10.2002 - 6 B 67.02
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2009 - 2 L 246/08
Berufsunfähigkeitsrente für Zahnärztin
Erforderlich ist deshalb, dass der die Berufsunfähigkeitsrente beantragende Zahnarzt tatsächlich und rechtlich nicht mehr eine eigene Zahnarztpraxis führt und aus dieser keine nachhaltigen Einkünfte aus zahnärztlicher Tätigkeit bezieht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 05.07.2002 - 8 LB 45/02).Erforderlich ist deshalb, dass der die Berufsunfähigkeitsrente beantragende Zahnarzt tatsächlich und rechtlich nicht mehr eine eigene Zahnarztpraxis führt und aus dieser keine nachhaltigen Einkünfte aus zahnärztlicher Tätigkeit bezieht (vgl. zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen: NdsOVG, Beschl. v. 05.07.2002 - 8 LB 45/02).
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