Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ABH § 17 Abs. 1 S. 5; ABH § 17 Abs. 1 S. 1; ABH § 17 Abs. 2; ABH § 17 Abs. 8 S. 1; ABH § 17 Abs. 2 S. 1; ABH § 17 Abs. 2 S. 1
Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Zahnarzt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Zahnarzt
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Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Zahnarzt
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.03.2023 - 7 A 153/23
- OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17
Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Für die Prüfung der Begründetheit der auf Rentengewährung gerichteten Verpflichtungsklage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 48).Da im Streitfall allerdings die Rentengewährung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begehrt wird, müssen die Rentenvoraussetzungen in diesem Zeitraum vorgelegen haben (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 3; Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 48), hier also während des Zeitraums vom ... 2019 bis zum Ablauf des ...2023.
Wie die Tatsachenlage seinerzeit beschaffen war, ist im Verwaltungsprozess mit denjenigen Beweismitteln aufzuklären, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zur Verfügung stehen (Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 25).
Versichert ist demnach nicht das Risiko, die zeitlich vor der Erkrankung konkret wahrgenommene Tätigkeit nicht beibehalten zu können, sondern allein das Risiko, den zahnärztlichen Beruf als solchen nicht mehr ausüben zu können (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 43 [zur Rechtsanwaltsversorgung]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur Ärzteversorgung]).
Dementsprechend kann die "Nachhaltigkeit" einer krankheitsbedingt verbleibenden zahnärztlichen Tätigkeit fehlen, wenn dem Betreffenden zwar einzelne zahnärztliche Verrichtungen noch möglich sind, diese Verrichtungen aber nicht in typisierten Anforderungsprofilen, also als zahnärztliche Berufe, tatsächlich vorkommen (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 38 f. [für die ärztliche Verweisungstätigkeit]; in diesem Sinne auch Nds. OVG, Urteil vom 26.4.3019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 44 [zur vergleichbaren Prüfung bei der Rechtsanwaltsversorgung]).
Dabei hat bezüglich der Frage, ob das Existenzminimum gesichert ist, hat eine Orientierung am Regelbedarf zu erfolgen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 74 ff. [zur Ermittlung der erzielbaren Einkünfte in Bezug auf einen Rechtsanwalt und entsprechendem Abgleich mit dem Regelbedarf]).
Dies aber liefe dem Zweck der Berufsunfähigkeitsrente, den Lebensunterhalt im Falle der Einstellung der beruflichen Tätigkeit aus Krankheits- oder sonstigen Schwächegründen zu sichern (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26, Urteil vom 26.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 45), also über fortlaufende Mittel zur Bestreitung Lebensunterhalts zu verfügen, erkennbar zuwider (in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - [zu § 16 Abs. 1 Satz 1 der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen]).
- OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05
Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Eine zum Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente berechtigende "Berufsunfähigkeit" eines Arztes oder Zahnarztes liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats vor, wenn der Betreffende über kein Restleistungsvermögen mehr verfügt, mit dem er noch (mindestens) eine ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit ausüben und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4 f. [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit]; Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit];… Beschluss vom 2.2.2012 - 8 ME 153/11 -, juris Rn. 8 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]).Dabei kommen - bei bestehenden Leistungseinschränkungen - als "zahnärztliche" Verweisungs- bzw. Ausweichtätigkeiten nur solche in Betracht, für die die Kenntnisse und Fähigkeiten, welche durch das Studium der Zahnmedizin erworben und in der zahnärztlichen Prüfung nachgewiesen wurden, beruflich erforderlich sind (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4), d. h. in erster Linie Tätigkeiten, die kraft staatlicher Reglementierung eine Approbation oder Berufserlaubnis voraussetzen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 7; ebenso Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]); demgegenüber muss sich der Betreffende auf Tätigkeiten, für die zahnärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten lediglich günstig oder förderlich sind, nicht verweisen lassen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 6; ebenso Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]), etwa auf eine Tätigkeit als Zahnarzthelferin o. ä.
Was den maßgeblichen bzw. "am Markt" nutzbaren Umfang eines etwaigen Restleistungsvermögens betrifft, hat der erkennende Senat weiter entschieden, dass das betreffende zahnärztliche Mitglied die zahnärztliche Tätigkeit im o. g. Sinne nicht "nachhaltig" im Sinne der zahnärzteversorgungsrechtlichen Vorschriften ausüben kann, wenn es ihm nicht möglich ist, damit ein Einkommen zu erzielen, welches sein Existenzminimum sichert (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4; ebenso Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 36 [zur ärztlichen Tätigkeit]).
Dementsprechend kann die "Nachhaltigkeit" einer krankheitsbedingt verbleibenden zahnärztlichen Tätigkeit fehlen, wenn dem Betreffenden zwar einzelne zahnärztliche Verrichtungen noch möglich sind, diese Verrichtungen aber nicht in typisierten Anforderungsprofilen, also als zahnärztliche Berufe, tatsächlich vorkommen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 38 f. [für die ärztliche Verweisungstätigkeit]; in diesem Sinne auch Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.3019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 44 [zur vergleichbaren Prüfung bei der Rechtsanwaltsversorgung]).
Kann er etwa noch halbschichtig erwerbstätig sein und auch mit dem so verminderten Leistungsvermögen tatsächlich noch ein Einkommen erzielen, das sein Existenzminimum sichert, liegt keine Berufsunfähigkeit vor, denn die Berufsunfähigkeitsrente zielt nicht auf eine Lebensstandardsicherung ab (Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 36 [zur ärztlichen Tätigkeit]).
- OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 8 LB 97/19
Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Einstellung der beruflichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Für die Prüfung der Begründetheit der auf Rentengewährung gerichteten Verpflichtungsklage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 25; Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 48).Da im Streitfall allerdings die Rentengewährung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begehrt wird, müssen die Rentenvoraussetzungen in diesem Zeitraum vorgelegen haben (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 25; Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 48), hier also während des Zeitraums vom ... 2019 bis zum Ablauf des ...2023.
Die Einstellung der zahnärztlichen Tätigkeit setzt eine entsprechende Manifestation nach außen voraus (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 54 [zur Einstellung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit]), die im Streitfall spätestens am 18 - und damit schon zeitlich vor der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente - erfolgt ist.
Keiner weiteren Vertiefung bedarf es, ob es für den Nachweis der Einstellung der zahnärztlichen Tätigkeit mit Ablauf des Jahres 2017 unschädlich war, dass die Klägerin im Jahr 2018 über die Osterfeiertage einmalig eine Praxisvertretung einschließlich Notdienst übernommen hat (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Nds. OVG, Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 55).
- OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05
Alterssicherung; Alterssicherungsordnung; Arbeitsmarkt; berufsständisches …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Eine zum Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente berechtigende "Berufsunfähigkeit" eines Arztes oder Zahnarztes liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats vor, wenn der Betreffende über kein Restleistungsvermögen mehr verfügt, mit dem er noch (mindestens) eine ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit ausüben und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4 f. [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit];… Beschluss vom 2.2.2012 - 8 ME 153/11 -, juris Rn. 8 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]).Ein existenzsicherndes Einkommen kann aber beispielsweise auch dann nicht (mehr) erzielt werden, wenn der Betreffende nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und damit in berechenbarer Weise tätig zu werden (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4), etwa, weil er die Arbeit aufgrund von Schwindelanfällen häufig und zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten abbrechen muss (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - , juris Rn. 5).
Bei Leistungseinschränkungen ist daher gegebenenfalls im Einzelfall zu prüfen, ob das entsprechende Restleistungsvermögen des Mitglieds des betreffenden Versorgungswerks noch dem (typisierten) Anforderungsprofil der in Betracht kommenden ärztlichen Stellenangebote entspricht (Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 6 [für die Zahnärzteversorgung]).
Eine noch verbliebene Restleistungsfähigkeit des betreffenden Mitglieds schließt die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente daher dann nicht aus, wenn dem Mitglied aufgrund seines Gesundheitszustandes der Arbeitsmarkt tatsächlich praktisch verschlossen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 6 [für die Zahnärzteversorgung]), weil er krankheitsbedingt bereits das typisierte Anforderungsprofil für entsprechende Stellen nicht erfüllen kann bzw. weil es am Markt - typisiert, d. h. abstrakt betrachtet - keinen Zahnarztberuf gibt, der mit dem konkret verbleibenden Restleistungsvermögen noch existenzsichernd ausgeübt werden kann.
- OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02
Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Existenzsicherung; Prozesszinsen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Der Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne der zahnärzteversorgungrechtlichen Bestimmungen zur Berufsunfähigkeitsrente umfasst somit nicht nur eine Erwerbstätigkeit in Gestalt der therapeutischen zahnärztlichen Tätigkeit "am Behandlungsstuhl", sondern erstreckt sich auch auf die nicht-kurative Tätigkeit eines Zahnarztes im öffentlichen Gesundheitswesen, bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder den dazugehörenden Verbänden und Organisationen sowie schließlich in Forschung und Lehre (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 6, 8, Rn. 4; Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4).Dabei kommen - bei bestehenden Leistungseinschränkungen - als "zahnärztliche" Verweisungs- bzw. Ausweichtätigkeiten nur solche in Betracht, für die die Kenntnisse und Fähigkeiten, welche durch das Studium der Zahnmedizin erworben und in der zahnärztlichen Prüfung nachgewiesen wurden, beruflich erforderlich sind (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4), d. h. in erster Linie Tätigkeiten, die kraft staatlicher Reglementierung eine Approbation oder Berufserlaubnis voraussetzen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 7; ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]); demgegenüber muss sich der Betreffende auf Tätigkeiten, für die zahnärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten lediglich günstig oder förderlich sind, nicht verweisen lassen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.1998 - 8 L 122797 -, juris Rn. 6; ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]), etwa auf eine Tätigkeit als Zahnarzthelferin o. ä.
Was den maßgeblichen bzw. "am Markt" nutzbaren Umfang eines etwaigen Restleistungsvermögens betrifft, hat der erkennende Senat weiter entschieden, dass das betreffende zahnärztliche Mitglied die zahnärztliche Tätigkeit im o. g. Sinne nicht "nachhaltig" im Sinne der zahnärzteversorgungsrechtlichen Vorschriften ausüben kann, wenn es ihm nicht möglich ist, damit ein Einkommen zu erzielen, welches sein Existenzminimum sichert (Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4; ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 36 [zur ärztlichen Tätigkeit]).
Ein existenzsicherndes Einkommen kann aber beispielsweise auch dann nicht (mehr) erzielt werden, wenn der Betreffende nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und damit in berechenbarer Weise tätig zu werden (Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4), etwa, weil er die Arbeit aufgrund von Schwindelanfällen häufig und zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten abbrechen muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - , juris Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2012 - 17 A 1373/09
Anspruch des Beziehers einer vorgezogenen Altersrente auf Gewährung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Dementsprechend liegt eine "dauerhafte" Berufsunfähigkeit nicht vor, solange noch nicht alle zumutbaren Maßnahmen ohne Erfolg ergriffen worden sind, die nach ärztlicher Einschätzung zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit in einem überschaubaren Zeitraum nicht von vornherein ungeeignet erscheinen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 12.9.2012 - 17 A 1373/09 -, juris Rn. 34 f. [zur Zahnärzteversorgung in Nordrhein-Westfalen]).Dieser Grundsatz beruht zudem auf der berechtigten Annahme, dass die Wiederherstellung bzw. -erlangung der Berufsfähigkeit im ureigensten Interesse des Mitglieds selbst liegt (zum Ganzen: OVG NRW, Urteil vom 12.9.2012 - 17 A 1373/09 -, juris Rn. 36 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17
Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Hinsichtlich der Frage, ob eine Einschränkung des Leistungsvermögens "dauerhaft" im Sinne des Satzungsrechts ist, ist eine medizinische Bewertung erforderlich, die eine Prognose ex ante, bezogen auf den jeweils maßgeblichen Zeitpunkt, enthält (in diesem Sinne bereits Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - [zur Ärzteversorgung]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur Ärzteversorgung]; vgl. auch OVG NRW…, Urteil vom 14.7.2017 - 17 A 681/16 -, juris Rn. 78 [zur Ärzteversorgung in Nordrhein-Westfalen]; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 14.1.2019 - 9 S 2349/17 -, juris Rn. 85 [zur Rechtsanwaltsversorgung in Baden-Württemberg]).Es ist also danach zu fragen, ob vorliegende Leistungseinschränkungen aus medizinischer Sicht prognostisch auf nicht absehbare Zeit bestehen oder ob diese Leistungseinschränkungen prognostisch in absehbarer Zeit bzw. in einem überschaubaren Zeitraum eine Verbesserung dahin gehend erfahren könnten, dass eine existenzsichernde Tätigkeit wieder möglich wird (in diesem Sinne bereits Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Urteil vom 14.1.2019 - 9 S 2349/17 -, juris Rn. 85 [zur Rechtsanwaltsversorgung in Baden-Württemberg]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 17 A 681/16
Beanspruchung einer Berufsunfähigkeitsrente von einer berufsständischen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Hinsichtlich der Frage, ob eine Einschränkung des Leistungsvermögens "dauerhaft" im Sinne des Satzungsrechts ist, ist eine medizinische Bewertung erforderlich, die eine Prognose ex ante, bezogen auf den jeweils maßgeblichen Zeitpunkt, enthält (in diesem Sinne bereits Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - [zur Ärzteversorgung]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 - [zur Ärzteversorgung]; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 14.7.2017 - 17 A 681/16 -, juris Rn. 78 [zur Ärzteversorgung in Nordrhein-Westfalen];… VGH Ba.-Wü., Urteil vom 14.1.2019 - 9 S 2349/17 -, juris Rn. 85 [zur Rechtsanwaltsversorgung in Baden-Württemberg])."Überschaubar" ist derjenige Zeitraum, für den eine ärztliche Erfolgsprognose realistischerweise gestellt werden kann (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.7.2017 - 17 A 681/16 -, juris Rn. 65 f. [zur Ärzteversorgung in Nordrhein-Westfalen]).
- VGH Bayern, 09.08.2019 - 21 ZB 17.928
Klage eines Arztes auf Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente wegen des Vorliegens …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Denn ein wesentliches Merkmal jeder beruflichen Tätigkeit ist, dass sie dem Grunde nach geeignet ist, eine entsprechende materielle Lebensgrundlage zu schaffen oder zu erhalten (…vgl. VGH Ba.-Wü., Urteil vom 17.12.1996 - 9 S 3284/94 -, juris Rn. 17 [zur zahnärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg]; Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2019 - 21 ZB 17.928 -, juris Rn. 26 [zur Ärzteversorgung in Bayern]).Bei dem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung ist von dem dreifachen Jahresbetrag der begehrten Rente auszugehen, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistung geringer ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2019 - 21 ZB 17.928 -, juris Rn. 59).
- OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 1233/97
Berufsunfähigkeit; Zahnarzt; Berufsunfähigkeitsrente; Funktionsverlust der linken …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2026 - 8 LB 64/24
Da im Streitfall allerdings die Rentengewährung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begehrt wird, müssen die Rentenvoraussetzungen in diesem Zeitraum vorgelegen haben (Nds. OVG, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 48), hier also während des Zeitraums vom ... 2019 bis zum Ablauf des ...2023.Der Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne der zahnärzteversorgungrechtlichen Bestimmungen zur Berufsunfähigkeitsrente umfasst somit nicht nur eine Erwerbstätigkeit in Gestalt der therapeutischen zahnärztlichen Tätigkeit "am Behandlungsstuhl", sondern erstreckt sich auch auf die nicht-kurative Tätigkeit eines Zahnarztes im öffentlichen Gesundheitswesen, bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder den dazugehörenden Verbänden und Organisationen sowie schließlich in Forschung und Lehre (Nds. OVG, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 6, 8, Rn. 4;… Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 3284/94
Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes
- BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009 - 17 A 251/07
Anspruch des Beziehers einer vorgezogenen Altersrente auf Gewährung einer …
- OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11
Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines …
- VG Köln, 16.07.2003 - 9 K 478/00
Anspruch eines Pflichtmitglieds des Versorgungswerks der Apothekerkammer …
- VG Berlin, 23.05.2024 - 9 K 383.23
- OVG Niedersachsen, 22.09.2026 - 8 LB 80/25
Witwerrente; Berufsfähigkeit; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; …
Hinsichtlich der Frage, ob bestehende erhebliche Einschränkungen des Leistungsvermögen dauerhaft sind bzw. auf nicht absehbare Zeit bestehen, ist eine medizinische Bewertung erforderlich, die eine Prognose ex-ante, bezogen auf den jeweils maßgeblichen Zeitpunkt, enthält (so bereits Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 82 [zur Zahnärzteversorgung in Niedersachsen]).In die erforderliche Prognose (ex-ante-Betrachtung) zur Entwicklung des Krankheitsverlaufs bei krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen sind insbesondere zumutbare Heilungs- und Therapiemöglichkeiten einzubeziehen (so auch Nds. OVG, Urteilv om 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 85 m. w. Nw.).
Für die Prüfung der Begründetheit der auf Rentengewährung gerichteten Verpflichtungsklage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 48; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 64).
Da im Streitfall allerdings die Rentengewährung ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt begehrt wird, müssen die Rentenvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, juris Rn. 48; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn.64), hier also zum Zeitpunkt des begehrten Anspruchsbeginns am 1. November 2021.
aa) Was unter ärztlicher Berufsunfähigkeit zu verstehen ist, beurteilt sich mangels eines dem Bundesrecht angehörenden und für das Landesrecht maßgebenden Begriffsverständnisses allein nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht, hier also nach den Satzungsregelungen der Beklagten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7.6.1996 - BVerwG 1 B 127.95 -, juris Rn. 5 [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit]; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 73 [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit]), die zum streitgegenständlichen Zeitpunkt gegolten haben.
Danach liegt eine Berufsunfähigkeit eines Arztes oder Zahnarztes vor, wenn der Betreffende über kein Restleistungsvermögen mehr verfügt, mit dem er noch (mindestens) eine ärztliche (oder zahnärztliche) Tätigkeit ausüben und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (Nds. OVG…, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4 f. [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit];… Beschluss vom 2.2.2012 - 8 ME 153/11 - , juris Rn. 8 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14 [zur ärztlichen Berufsunfähigkeit]; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 74 [zur zahnärztlichen Berufsunfähigkeit]).
Versichert ist demnach nicht das Risiko, die zeitlich vor der Erkrankung konkret wahrgenommene Tätigkeit nicht beibehalten zu können, sondern allein das Risiko, den ärztlichen Beruf als solchen nicht mehr ausüben zu können (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 43 [zur Rechtsanwaltsversorgung]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14 [zur Ärzteversorgung]; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 75 [zur Zahnärzteversorgung]).
Dabei kommen - bei bestehenden Leistungseinschränkungen - als "ärztliche" (oder "zahnärztliche") Verweisungs- bzw. Ausweichtätigkeiten nur solche in Betracht, für die die Kenntnisse und Fähigkeiten, welche durch das Studium der Medizin erworben und in den entsprechenden Prüfungen nachgewiesen wurden, beruflich erforderlich sind (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 6 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit];… Beschluss vom 6.9.2022 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 76 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit]), d. h. in erster Linie Tätigkeiten, die kraft staatlicher Reglementierung eine Approbation oder Berufserlaubnis voraussetzen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 7 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 5 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]).
Demgegenüber muss sich der Betreffende auf Tätigkeiten, für die ärztliche oder zahnärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten lediglich günstig oder förderlich sind, nicht verweisen lassen (Nds. OVG…, Urteil vom 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, juris Rn. 6 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 34 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14 [zur ärztlichen Verweisungstätigkeit]; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 76 [zur zahnärztlichen Verweisungstätigkeit]).
Was den maßgeblichen bzw. "am Markt" nutzbaren Umfang eines etwaigen Restleistungsvermögens betrifft, hat der erkennende Senat weiter entschieden, dass das betreffende ärztliche bzw. zahnärztliche Mitglied die ärztliche bzw. zahnärztliche Tätigkeit im o. g. Sinne so ausüben können muss, dass es ihm möglich ist, damit ein Einkommen zu erzielen, welches sein Existenzminimum sichert (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4 [zur zahnärztlichen Tätigkeit];… Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 36 [zur ärztlichen Tätigkeit]; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 14f. [zur ärztlichen Tätigkeit]; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77 [zur zahnärztlichen Tätigkeit]).
Denn ein wesentliches Merkmal jeder beruflichen Tätigkeit ist, dass sie dem Grunde nach geeignet ist, eine entsprechende materielle Lebensgrundlage zu schaffen oder zu erhalten (…vgl. VGH Ba.-Wü., Urteil vom 17.12.1996 - 9 S 3284/94 -, juris Rn. 17 [zur zahnärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg]; Bay. VGH…, Beschluss vom 9.8.2019 - 21 ZB 17.928 -, juris Rn. 26 [zur Ärzteversorgung in Bayern]; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77 [zur Zahnärzteversorgung]).
Ein existenzsicherndes Einkommen kann aber beispielsweise auch dann nicht (mehr) erzielt werden, wenn der Betreffende nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und damit in berechenbarer Weise tätig zu werden (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 4; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77), etwa, weil er die Arbeit aufgrund von Schwindelanfällen häufig und zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten abbrechen muss (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2002 - 8 LA 105/02 -, juris Rn. 5), oder weil er bereits an beschwerdeärmeren Tagen nur etwa 30 Minuten lang fortlaufend tätig werden kann, ehe eine 15-minütige Pause benötigt wird, und mit diesem Arbeitsrhythmus der anstehende Arbeitsanfall nicht zu bewältigen ist (vgl. Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 89 ff.).
Bei Leistungseinschränkungen ist daher gegebenenfalls im Einzelfall zu prüfen, ob das entsprechende Restleistungsvermögen des Mitglieds des betreffenden Versorgungswerks noch dem (typisierten) Anforderungsprofil der in Betracht kommenden ärztlichen oder zahnärztlichen Stellenangebote entspricht (Nds. OVG…, Beschluss vom 9.11.2005 - 8 LA 91/05 -, juris Rn. 6 [für die Zahnärzteversorgung]; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77 [für die Zahnärzteversorgung]).
Kann er etwa noch halbschichtig erwerbstätig sein und auch mit dem so verminderten Leistungsvermögen tatsächlich noch ein Einkommen erzielen, dass sein Existenzminimum sichert, liegt keine Berufsunfähigkeit vor, denn die Berufsunfähigkeitsrente zielt nicht auf eine Lebensstandardsicherung ab (Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2007 - 8 LB 212/05 - , juris Rn. 36 [zur ärztlichen Tätigkeit]; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 77 [zur zahnärztlichen Tätigkeit]).
Eine Berufsunfähigkeit im Sinne des hier einschlägigen Satzungsrechts liegt indes nur bei einer dauerhaften Einschränkung der Leistungsfähigkeit bzw. bei Bestehen erheblicher Leistungseinschränkungen auf nicht absehbare Zeit vor (…ebenso VGH Ba.-Wü., Urteil vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, juris Rn. 38; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 78).
Hinsichtlich der Frage, ob bestehende erhebliche Einschränkungen des Leistungsvermögens dauerhaft sind bzw. auf nicht absehbare Zeit bestehen, ist eine medizinische Bewertung erforderlich, die eine Prognose ex-ante, bezogen auf den jeweils maßgeblichen Zeitpunkt, enthält (in diesem Sinne bereits Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 -, BA, S. 12 ff.; Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 15; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 82 [zur Zahnärzteversorgung]; vgl. auch OVG NRW…, Urteil vom 14.7.2017 - 17 A 681/16 -, juris Rn. 78 [zur Ärzteversorgung in Nordrhein-Westfalen];… VGH Ba.-Wü., Urteil vom 14.1.2019 - 9 S 2349/17 -, juris Rn. 85 [zur Rechtsanwaltsversorgung in Baden-Württemberg]).
Das Erfordernis einer medizinischen Bewertung ergibt sich daraus, dass es dem Altersversorgungswerk als Behörde, aber auch den Gerichten für die Feststellung von Erkrankungen, deren Folgen (Leistungseinschränkungen) und deren voraussichtliche Entwicklung (Verbesserung/Verschlechterung des Gesundheitszustandes) regelmäßig an eigenem medizinischem Sachverstand fehlt (Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 83).
Dies aber liefe dem Zweck der Berufsunfähigkeitsrente, den Lebensunterhalt im Falle der Einstellung der beruflichen Tätigkeit aus Krankheits- oder sonstigen Schwächegründen zu sichern (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2019 - 8 LB 12/17 -, juris Rn. 45), also über fortlaufendende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu verfügen, erkennbar zuwider (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 84 [zur Zahnärzteversorgung]).
In die erforderliche Prognose (ex-ante-Betrachtung) zur Entwicklung des Krankheitsverlaufs bei krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen sind insbesondere zumutbare Heilungs- und Therapiemöglichkeiten einzubeziehen (VG Berlin…, Urteil vom 23.5.2024 - 9 K 383/23 -, juris Rn. 33 [zur berufsständischen Versorgung der Ärztekammer Berlin]; vgl. auch OVG NRW…, Urteil vom 12.9.2012 - 17 A 1373/09 -, juris Rn. 34 f. [zur Zahnärzteversorgung in Nordrhein-Westfalen]; Nds. OVG, Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 1 [zu § 16 ASO2023]; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 85 [zur Zahnärzteversorgung]).
Allein an dieser Stelle - also bei der Bewertung der nach dem seinerzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft vorhandenen Leistungseinschränkungen auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten - spielt der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit eine Rolle (so bereits Nds. OVG, Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 19; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 85 [zur Zahnärzteversorgung]).
Auch insoweit ist jedoch klarzustellen, dass die Frage der "Zumutbarkeit" auf einer medizinisch-sachverständigen Einschätzung beruhen muss (Nds. OVG, Beschluss vom 28.4.2026 - 8 LA 67/25 -, BA, S. 19; Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 85 [zur Zahnärzteversorgung]), also nicht maßgeblich ist, was die Beklagte bzw. deren juristische Verfahrens- oder Prozessvertreter für "zumutbar" bzw. "vernünftig" halten.
Es ist also danach zu fragen, ob vorliegende Leistungseinschränkungen aus medizinischer Sicht prognostisch auf nicht absehbare Zeit bestehen oder ob diese Leistungseinschränkungen prognostisch in absehbarer Zeit bzw. in einem überschaubaren Zeitraum eine Verbesserung dahingehend erfahren könnten, dass eine existenzsichernde Tätigkeit wieder möglich wird (Nds. OVG…, Beschluss vom 2.7.2025 - 8 LA 127/24 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Urteil vom 14.1.2019 - 9 S 2349/17 -, juris Rn. 85 [zur Rechtsanwaltsversorgung in Baden-Württemberg]; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 86 [zur Zahnärzteversorgung]).
Hieraus folgt, dass das Vorliegen von "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen", etwa für die Phase einer postoperativen Rekonvaleszenz, zur Begründung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit nicht ausreicht (Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 86 [zur Zahnärzteversorgung]).
"Überschaubar" ist derjenige Zeitraum, für den eine ärztliche Erfolgsprognose realistischerweise gestellt werden kann (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 14.7.2017 - 17 A 681/16 -, juris Rn. 65 f. [zur Ärzteversorgung in Nordhrein-Westfalen]; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 86 [zur Zahnärzteversorgung]).
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