Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 8 LC 12/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 873/08
- VG Hannover, 30.01.2009 - 5 A 873/08
- OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09
- OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 8 LC 12/09
Wird zitiert von ... (18)
- VG Hannover, 16.05.2012 - 5 A 5322/11
Rentenanwartschaft
Nach der rückwirkenden Inkraftsetzung von § 15 Abs. 2 Satz 3 ABH zum 01.01.2007 und der amtlichen Veröffentlichung der Rechnungsgrundlagen des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen für die Jahre 2000 bis 2006 existiert eine wirksame Rechtsgrundlage für Einweisungsbescheide in den Ruhestand (zu Nds. OVG, Beschluss vom 21.10.2009 - 8 LC 13/09 -, rechtsprechung.niedersachsen.de; ferner Beschlüsse vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 - und - 8 LC 02/09 -) .Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil mit Beschluss vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 - dahingehend ab, dass es den Bescheid des Beklagten vom 14.12.2007 aufhob.
Der Bescheid vom 10.11.2011 sei bereits deshalb rechtswidrig, weil § 15 Abs. 2 ABH in dem Beschluss des Nds. OVG vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 - für unwirksam erklärt worden sei.
Rn. 13 Er erwidert, das Nds. OVG habe in dem Beschluss vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 - die Rechtswidrigkeit des § 15 Abs. 2 ABH lediglich mit einem Verstoß gegen höherrangiges Recht, nämlich § 26 HKG i. V. m. § 12 Abs. 6 HKG begründet, im Hinblick auf die Unbestimmtheit der Satzungsregelung, weil sich der Umfang der Versorgungsleistungen nicht der Satzung entnehmen lasse.
Denn in dem Beschluss des Nds. OVG vom 29.10.2009 - 8 LC 12/09 - wurde die Unwirksamkeit der Satzungsregelung wegen der Unbestimmtheit der untergesetzlichen Norm angenommen, im Hinblick auf die fehlende Veröffentlichung der vom Versorgungswerk tatsächlich angewandten Rechnungsgrundlagen (S. 11 des Beschlusses).
Des Weiteren nimmt es Bezug auf das obiter dictum im Beschluss des Nds. OVG vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 -, S. 14, in dem ausgeführt ist:.
An diesen Ausführungen hält die erkennende Kammer nach nochmaliger Überprüfung seiner Rechtsauffassung auch unter Berücksichtigung des obiter dictums des Nds. OVG im Beschluss vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 - und in den gleichlautenden Beschlüssen vom 21.10.2009 in den Verfahren - 8 LC 2/09 - und - 8 LC 13/09 - sowie der zwischenzeitlich ergangenen verfassungsgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung fest.
Insoweit verweist das Gericht auf die Ausführungen im Beschluss des Nds. OVG vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 -, worin es auf S. 10 heißt, dass dieser Bescheid in dem hier streitigen Teil nur eine Rentenprognose enthält, die für die Höhe der Rentenanwartschaft zum 31.12.2006 keine verbindliche Regelung darstellt.
- OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 8 LC 130/12
Absenken einer bestehenden Rentenanwartschaft eines ledigen Mitglieds auf das …
Auf die Klage des Klägers hob der Senat durch Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 12/09 - diesen Bescheid auf, wies die weitergehende Klage auf Neubescheidung aber ab.Rn. 15 Er hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der Verstoß, der nach dem Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 12/09 - zur Unwirksamkeit des § 15 Abs. 2 ABH geführt habe, sei durch die Beschlussfassung über den neuen § 15 Abs. 2 Satz 3 ABH und die hinzugefügten Anlagen 6 bis 10 korrigiert worden.
Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 12/09, 8 LC 2/09 - die Unwirksamkeit des § 15 Abs. 2 ABH in der Fassung der Satzung vom 24. Juli 2007 wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 HKG in Verbindung mit § 12 Abs. 6 Nr. 3 HKG im Einzelnen dargelegt.
Dass die Satzung am 24. Juli 2007 vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit im Wege der Ersatzvornahme mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erlassen wurde, vermag rechtliche Bedenken nicht zu begründen (noch offengelassen: Senatsbeschl. v. 23.10.2009 - 8 LC 12/09 -, juris Rn. 34).
Der Beklagte verfügte jedenfalls seit dem Jahr 2003 und damit für einen längeren Zeitraum nicht mehr über wirksame Satzungsregelungen zur Bestimmung der Rentenhöhe (…vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -, a.a.O.;… v. 27.7.2006 - 8 LC 12/05 -, Rn. 35; v. 23.10.2009 - 8 LC 12/09 -, a.a.O. Rn. 33).
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 12/09 - hierzu Folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 1.21
Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung
Das Oberverwaltungsgericht wies jeweils auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).Rn. 30 Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 3.21
Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines …
Das Oberverwaltungsgericht wies auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).Rn. 29 Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
- OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19
Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …
Diese Bescheide sah der Senat in Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle. - BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 4.21
Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines …
Das Oberverwaltungsgericht wies auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).Rn. 29 Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 2.21
Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung; …
Das Oberverwaltungsgericht wies jeweils auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).Rn. 30 Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
- VG Hannover, 15.04.2026 - 7 A 2313/24
Altersrente; Altersversorgung; schutzwürdiges Vertrauen; Zahnärztekammer …
Derlei Bescheide sah das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es diesen an einer erforderlichen Rechtsgrundlage fehle.Als solche kommt nur § 15 Abs. 2 ABH 2007 in Betracht, der nach der o.g. Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bis heute nicht wirksam in Kraft gesetzt bzw. wirksam erlassen worden ist (vgl. Beschl. v. 21.10.2009 u. 23.10.2009 - 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 u. 8 LC 13/09 -, juris;… Urt. v. 12.6.2014 - 8 LC 130/12 -, juris; Beschl. v. 4.7.2016 - 8 LC 89/14 -, juris).
Die AVW-aktuell aus Februar 2012 befasst sich mit einer bevorstehenden Veröffentlichung von Rententabellen als Reaktion auf die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 - , juris), in denen dieses die gegenüber Altmitgliedern erlassenen Festsetzungsbescheide betreffend Altanwartschaften für Beiträge aus den Jahren 2000 bis 2006 mangels (veröffentlichter) Rechtsgrundlage als rechtswidrig angesehen hatte.
- OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19
Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …
Diese Bescheide sah der Senat in Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle. - VG Hannover, 10.12.2019 - 5 A 5662/18
Altersrente; Anwartschaft; Eigentumsschutz; gerechtfertigt; …
Auf die Klage des Klägers hob das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 23. Oktober 2009 (- 8 LC 12/09 -, juris) den Bescheid vom 14. Dezember 2007 auf.Dies ergebe sich auch aus dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2009 (a.a.O.).
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 12/09 - hierzu Folgendes ausgeführt..
- VG Hannover, 26.03.2025 - 7 A 238/24
Berufsständisches Altersversorgungswerk; Kenntnis oder Kennenmüssen; sog. …
- VG Hannover, 29.11.2024 - 7 A 199/24
Existenzsicherung; Festsetzungsbescheid; Kenntnis oder Kennenmüssen; maßgeblicher …
- VG Hannover, 18.06.2026 - 7 A 1212/24
Altersrente; schutzwürdiges Vertrauen; Altersversorgung; Altersversorgungswerk; …
- VG Hannover, 15.04.2026 - 7 A 2080/24
Schutzwürdiges Vertrauen; Altersrente; Altersversorgung; Zahnärztekammer …
- VG Hannover, 25.03.2026 - 7 A 2322/24
Altersrente; Altersversorgung; Schutzwürdiges Vertrauen; Zahnärztekammer …
- VG Hannover, 15.05.2025 - 7 A 1207/24
- VG Hannover, 06.03.2026 - 7 A 1935/24
Altersversorgung; Altersrente; Zahnärztekammer Niedersachsen; schutzwürdiges …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2025 - 1 L 88/23
Höhe der Altersrente des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; …
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