Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 8 LC 2/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17)
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 3.21
Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines …
Bekanntgegebene und angefochtene Bescheide wurden wegen der Fehlerhaftigkeit der bis Ende 2006 angewendeten Rechnungsgrundlagen durch das AVW oder - wie im Fall des Antragstellers - gerichtlich aufgehoben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Oktober - 8 LC 2/09 -).Das Oberverwaltungsgericht wies auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).
Rn. 29 Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 1.21
Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung
Das Oberverwaltungsgericht wies jeweils auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).Rn. 30 Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
- OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19
Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …
Diese Bescheide sah der Senat in Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle.
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 4.21
Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines …
Das Oberverwaltungsgericht wies auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).Rn. 29 Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 2.21
Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung; …
Das Oberverwaltungsgericht wies jeweils auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).Rn. 30 Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).
- VG Hannover, 15.04.2026 - 7 A 2313/24
Altersrente; Altersversorgung; schutzwürdiges Vertrauen; Zahnärztekammer …
Derlei Bescheide sah das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es diesen an einer erforderlichen Rechtsgrundlage fehle.Als solche kommt nur § 15 Abs. 2 ABH 2007 in Betracht, der nach der o.g. Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bis heute nicht wirksam in Kraft gesetzt bzw. wirksam erlassen worden ist (vgl. Beschl. v. 21.10.2009 u. 23.10.2009 - 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 u. 8 LC 13/09 -, juris;… Urt. v. 12.6.2014 - 8 LC 130/12 -, juris; Beschl. v. 4.7.2016 - 8 LC 89/14 -, juris).
Die AVW-aktuell aus Februar 2012 befasst sich mit einer bevorstehenden Veröffentlichung von Rententabellen als Reaktion auf die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 - , juris), in denen dieses die gegenüber Altmitgliedern erlassenen Festsetzungsbescheide betreffend Altanwartschaften für Beiträge aus den Jahren 2000 bis 2006 mangels (veröffentlichter) Rechtsgrundlage als rechtswidrig angesehen hatte.
- OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19
Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …
Diese Bescheide sah der Senat in Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle. - VG Hannover, 26.03.2025 - 7 A 238/24
Berufsständisches Altersversorgungswerk; Kenntnis oder Kennenmüssen; sog. …
Derlei Bescheide sah das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle.Als solche kommt nur § 15 Abs. 2 ABH 2007 in Betracht, der nach der o. g. Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bis heute nicht wirksam in Kraft gesetzt bzw. nicht wirksam erlassen worden ist (vgl. Beschlüsse vom 21.10.2009 und 23.10.2009 - 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris; Urteil vom 12.06.2014 - 8 LC 130/12 -, juris; Beschluss vom 04.07.2016 - 8 LC 89/14 -, juris).
Die AVW-aktuell aus Februar 2012 befasst sich mit einer bevorstehenden Veröffentlichung von Rententabellen als Reaktion auf die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris), in denen dieses die gegenüber Altmitgliedern erlassenen Festsetzungsbescheide betreffend Altanwartschaften für Beiträge aus den Jahren 2000 bis 2006 mangels (veröffentlichter) Rechtsgrundlage als rechtswidrig angesehen hatte.
- VG Hannover, 29.11.2024 - 7 A 199/24
Existenzsicherung; Festsetzungsbescheid; Kenntnis oder Kennenmüssen; maßgeblicher …
Derlei Bescheide sah das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle.Als solche kommt nur § 15 Abs. 2 ABH 2007 in Betracht, der nach der o.g. Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bis heute nicht wirksam in Kraft gesetzt bzw. wirksam erlassen worden ist (vgl. Beschlüsse vom 21.10.2009 und 23.10.2009 - 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris; Urteil vom 12.6.2014 - 8 LC 130/12 -, juris; Beschluss vom 4.7.2016 - 8 LC 89/14 -, juris).
Die AVW-aktuell aus Februar 2012 befasst sich mit einer bevorstehenden Veröffentlichung von Rententabellen als Reaktion auf die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris), in denen dieses die gegenüber Altmitgliedern erlassenen Festsetzungsbescheide betreffend Altanwartschaften für Beiträge aus den Jahren 2000 bis 2006 mangels (veröffentlichter) Rechtsgrundlage als rechtswidrig angesehen hatte.
- VG Hannover, 15.05.2025 - 7 A 1207/24 Die Berechnung der darin festgesetzten Altanwartschaft oder auch beitragsfreien Altersrente erfolgte - soweit verständlich - nach den Bescheiden regelmäßig in folgenden Schritten (vgl. auch die ausführlichere Darstellung bei Nds. OVG, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 -, juris Rn. 6-11):.
Derlei Bescheide sah das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es diesen an einer erforderlichen Rechtsgrundlage fehle.
Als solche kommt nur § 15 Abs. 2 ABH 2007 in Betracht, der nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bis heute nicht wirksam in Kraft gesetzt bzw. wirksam erlassen worden ist (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 und 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris; Urteil vom 12. Juni 2014 - 8 LC 130/12 -, juris; Beschluss vom 4. Juli 2016 - 8 LC 89/14 -, juris).
- VG Hannover, 06.03.2026 - 7 A 1935/24
Altersversorgung; Altersrente; Zahnärztekammer Niedersachsen; schutzwürdiges …
- VG Hannover, 18.06.2026 - 7 A 1212/24
Altersrente; schutzwürdiges Vertrauen; Altersversorgung; Altersversorgungswerk; …
- OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 8 LC 130/12
Absenken einer bestehenden Rentenanwartschaft eines ledigen Mitglieds auf das …
- VG Hannover, 16.05.2012 - 5 A 5322/11
Rentenanwartschaft
- VG Hannover, 15.04.2026 - 7 A 2080/24
Schutzwürdiges Vertrauen; Altersrente; Altersversorgung; Zahnärztekammer …
- VG Hannover, 25.03.2026 - 7 A 2322/24
Altersrente; Altersversorgung; Schutzwürdiges Vertrauen; Zahnärztekammer …
- OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10
Wertfestsetzung bei einem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen …
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