Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anforderungen an den Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit und der Anordnung dessen sofortiger Vollziehung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 HeilPrG; § 2 Abs. 1 1. DVO-HeilprG; § 7 1. DVO-HeilprG; § 1 Abs. 1 NVwVfG; § 48 Abs. 4 VwVfG; § 49 Abs. 2 VwVfG
Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und bei begründetem Verdacht der Gefährdung von Patienten; Wesentliche Berufspflicht eines Heilpraktikers; Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe; Geltung der Jahresfist im ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und bei begründetem Verdacht der Gefährdung von Patienten; Wesentliche Berufspflicht eines Heilpraktikers; Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe; Geltung der Jahresfist im ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was gehört zu der Berufspflicht eines Heilpraktikers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Heilpraktiker und die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und bei begründetem Verdacht der Gefährdung von Patienten; Wesentliche Berufspflicht eines Heilpraktikers; Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe; Geltung der Jahresfist im ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10
- OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 1586
- DÖV 2011, 82
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (17)
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 - 9 S 1782/08
Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis; Veranlassung oder Stärkung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Nach § 7 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktikergesetz (HeilPrG) - vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702), i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (1. DVO-HeilprG) vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456), ist die Heilpraktikererlaubnis zurückzunehmen (bzw. nach der heutigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Terminologie zu widerrufen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2008 - 9 S 1782/08 -, NJW 2009, 458;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 -, juris Rn. 9), wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 1. DVO-HeilprG rechtfertigen würden.Mit der Kontrolle dieser soll sichergestellt werden, dass die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Eignung für den Heilkundeberuf im Allgemeinen im Falle des Bewerbers gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.2004 - 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890; BVerfG, Beschl. v. 10.5.1988 - 1 BvR 482/84 u.a. -, BVerfGE 78, 179, 192; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2008, a.a.O.).
Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe weder veranlassen noch stärken (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.2004, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2008, a.a.O.; vgl. auch Art. 4 Abs. 6 bis 8 Berufsordnung für Heilpraktiker - BOH - der DDH - Die Deutschen Heilpraktikerverbände unter http://www.ddh-online.de/index.php?&l1_ID=20, Stand: 25.10.2010).
Ein praktizierender Heilpraktiker muss stets die Gefahren im Auge behalten, die sich daraus ergeben können, dass seine Patienten medizinisch gebotene Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2008, a.a.O., S. 459).
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Denn diese lässt den Schluss, der Antragsteller habe den Tatverdacht eingeräumt, nicht zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530, 1531).Allerdings können die Erkenntnisse und Beweismittel der Polizei und der Staatsanwaltschaft herangezogen und, wie hier durch den Antragsgegner geschehen, einer eigenständigen Bewertung unterworfen werden (vgl. BVerfG, Beschl. 16.1.1991, a.a.O., S. 1532).
§ 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG setzt eine solche strafrechtliche Verurteilung nicht zwingend voraus, sondern gestattet und fordert regelmäßig eine von strafrechtlichen Wertungen unabhängige Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1991, a.a.O.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.2.1998, a.a.O., Rn. 21), wie sie hier vom Antragsgegner vorgenommen worden ist.
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 -, NJW 2010, 2901;… Senatsbeschl. v. 23.10.2008 - 8 PA 75/08 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 -, juris Rn. 9;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.2.1998 - 13 B 500/97 -, juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).Die danach erforderliche Prognose ist anhand der Umstände des Falles, der Lebensumstände des Heilpraktikers sowie seiner Persönlichkeit, insbesondere seines durch die Art, die Schwere und die Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordenen Charakters, zu treffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010, a.a.O.).
Maßgebend sind insoweit die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.1.2003 - 13 A 2774/01 -, NJW 2003, 1888;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2000, a.a.O., Rn. 8 jeweils m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.07.2000 - 21 ZB 98.3498
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Nach § 7 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktikergesetz (HeilPrG) - vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702), i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (1. DVO-HeilprG) vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456), ist die Heilpraktikererlaubnis zurückzunehmen (bzw. nach der heutigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Terminologie zu widerrufen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2008 - 9 S 1782/08 -, NJW 2009, 458; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 -, juris Rn. 9), wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 1. DVO-HeilprG rechtfertigen würden.An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 -, NJW 2010, 2901; Senatsbeschl. v. 23.10.2008 - 8 PA 75/08 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 -, juris Rn. 9;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.2.1998 - 13 B 500/97 -, juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).
Maßgebend sind insoweit die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.1.2003 - 13 A 2774/01 -, NJW 2003, 1888; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2000, a.a.O., Rn. 8 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93
Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Denn schon ein einmaliges Fehlverhalten kann den Schluss auf eine Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 388).Der Antragsgegner und ihm folgend das Verwaltungsgericht haben zutreffend darauf hingewiesen, dass die Jahresfrist des § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 1, 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG im Widerrufsverfahren nach § 7 1. DVO-HeilprG nicht gilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 -, NVwZ-RR 1994, 388 m.w.N.).
- BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
Begriff der Ausübung der Heilkunde
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Mit der Kontrolle dieser soll sichergestellt werden, dass die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Eignung für den Heilkundeberuf im Allgemeinen im Falle des Bewerbers gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.2004 - 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890; BVerfG, Beschl. v. 10.5.1988 - 1 BvR 482/84 u.a. -, BVerfGE 78, 179, 192;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2008, a.a.O.).Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe weder veranlassen noch stärken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.2004, a.a.O.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2008, a.a.O.; vgl. auch Art. 4 Abs. 6 bis 8 Berufsordnung für Heilpraktiker - BOH - der DDH - Die Deutschen Heilpraktikerverbände unter http://www.ddh-online.de/index.php?&l1_ID=20, Stand: 25.10.2010).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1998 - 13 B 500/97
Zulassung als Heilpraktiker; Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis; Sittliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 -, NJW 2010, 2901;… Senatsbeschl. v. 23.10.2008 - 8 PA 75/08 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.2.1998 - 13 B 500/97 -, juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).§ 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG setzt eine solche strafrechtliche Verurteilung nicht zwingend voraus, sondern gestattet und fordert regelmäßig eine von strafrechtlichen Wertungen unabhängige Würdigung des Sachverhalts (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1991, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.2.1998, a.a.O., Rn. 21), wie sie hier vom Antragsgegner vorgenommen worden ist.
- BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 28.09
Synergetik-Therapie; Synergetik-Profiling; Ausübung der Heilkunde; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Eine auch während des Hauptsacheverfahrens fortwährende Tätigkeit des Antragstellers als Heilpraktiker begründet damit für seine Patienten die dringende und konkrete Gefahr der Gesundheitsgefährdung und damit eine Gefahr für von der Rechtsordnung geschützte wichtige Rechtsgüter (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.2010 - 3 C 28/09 -, juris Rn. 18 m.w.N.). - BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 7.93
Heilpraktikererlaubnis - Widerruf - Zeitlicher Rahmen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Der Antragsgegner und ihm folgend das Verwaltungsgericht haben zutreffend darauf hingewiesen, dass die Jahresfrist des § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 1, 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG im Widerrufsverfahren nach § 7 1. DVO-HeilprG nicht gilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 -, NVwZ-RR 1994, 388 m.w.N.). - BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Mit der Kontrolle dieser soll sichergestellt werden, dass die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Eignung für den Heilkundeberuf im Allgemeinen im Falle des Bewerbers gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.2004 - 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890; BVerfG, Beschl. v. 10.5.1988 - 1 BvR 482/84 u.a. -, BVerfGE 78, 179, 192;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2008, a.a.O.). - BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03
Erlaubnispflicht des Heilens durch Handauflegen
- BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Approbation als Apothekerin
- BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 13 A 2774/01
Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur …
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 9 S 2343/04
Zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines …
- OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation; …
- VGH Bayern, 03.11.1995 - 7 CS 95.3110
Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis bei Bestehen eines …
- VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 5 S 19.2489
Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen sittlicher Unzuverlässigkeit
Er muss daher stets die Gefahren im Auge behalten, die sich daraus ergeben können, dass seine Patienten medizinisch gebotene Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010, 8 ME 181/10, Rn. 9, juris; VGH BaWü…, Beschluss vom 02.10.2008 - 9 S 1782/08, Rn. 9, juris).Bei einer Verweigerungshaltung des Patienten ist eher umso mehr auf eine schulmedizinische Behandlung hinzudrängen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010 - 8 ME 181/10, Rn. 15, juris).
§ 2 Abs. 1 lit. f) HeilprDVO setzt eine strafrechtliche Verurteilung nicht voraus, sondern gestattet und fordert regelmäßig eine von strafrechtlichen Wertungen unabhängige Würdigung des Sachverhalts (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90, Rn. 21, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, Rn. 18, juris).
Ein einmaliges Fehlverhalten kann bereits für die Bestimmung der Unzuverlässigkeit grundsätzlich genügen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010, 8 Me 181/10, Rn. 20, juris).
Darüber hinaus ist bei einer Behandlung über mehrere Jahre nicht von einem einmaligen Fehlverhalten auszugehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010, 8 Me 181/10, Rn. 20, juris; VGH BaWü…, Beschluss vom 02.10.2008, Rn. 12, juris; BVerwG…, Beschluss vom 04.08.1993 - 3 B 5/93, Rn. 3, juris).
Das Interesse an der sofortigen Vollziehung setzt daher voraus, dass auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der konkreten Umstände festgestellt wird, dass der Sofortvollzug vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als präventive Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03, NJW 2003, 3618, 3619 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010 - 8 ME 181/10, Rn. 3, juris).
Entgegen der Annahme des Antragstellers besteht bei der Ablehnung zwingend notwendiger, schulmedizinischer Behandlung eine besondere Verpflichtung des Heilpraktikers, seinen Patienten auf diese hinzuweisen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010 - 8 ME 181/10, Rn. 15, juris).
Der Lebensunterhalt des Antragstellers ist durch seine Rente - wenn auch auf geringem Niveau - zumindest gesichert (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010, 8 ME 181/10, juris, Rn. 35).
- OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben; …
Rn. 13 Bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs oder zum Führen einer geschützten Berufsbezeichnung dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10 (Widerruf einer ärztlichen Approbation);… Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2 (Widerruf einer ärztlichen Approbation);… Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916 (Widerruf einer Approbation als Apotheker);… Urt. v. 28.04.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 ff. (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 370 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"); v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462 ff. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"); v. 4.5.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"); v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, NdsVBl.Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (…vgl. Beschl. v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 -, juris Rn. 4 (Widerruf der Anerkennung als Hebamme); Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
- VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
Widerruf der Heilpraktikererlaubnis
Entscheidend sind diesbezüglich jeweils die Umstände des Einzelfalls (…vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 5/93 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 20; ).Die Jahresfrist des Art. 49 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG ist hier nicht anwendbar (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris; nachgehend BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 - juris; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 27).
- OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; …
Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt);… Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker);… Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (…vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis);… Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt. - OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen …
Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt);… Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker);… BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (…vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis);… Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt. - OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der …
Bewirkt die sofortige Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes ein vorläufiges Berufsverbot und greift damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung zudem die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis);… Senatsbeschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde) jeweils m.w.N.).Der Feststellung, dass der Sofortvollzug des voraussichtlich rechtmäßigen Verwaltungsakts schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Senatsbeschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis);… Senatsbeschl. v. 27.11.2009, a.a.O. (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde) jeweils m.w.N.), bedarf es im vorliegenden Fall nicht.
- OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11
Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit
Abgesehen davon, dass auch schon ein einmaliges Fehlverhalten die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388; Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 20), hat das Verwaltungsgericht hier zahlreiche und gravierende Verstöße des Klägers insbesondere gegen die sich aus § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 4 NArchtG ergebenden Berufsaufgaben festgestellt. - OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit
Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt);… Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker);… Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (…vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis);… Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt. - VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026
Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes
Das Interesse an der sofortigen Vollziehung setzt daher voraus, dass auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der konkreten Umstände festgestellt wird, dass der Sofortvollzug vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als präventive Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, B. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03, NJW 2003, 3618, 3619 m.w.N.; OVG Lüneburg, B. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10, juris, Rn. 3). - VG Bremen, 26.09.2013 - 5 K 909/12 -6- -6Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist derjenige der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 7).
An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f der 1. DVO-HeilPrG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.4.2010 - 3 C 22/09 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 7.).
- OVG Niedersachsen, 22.05.2024 - 8 LB 101/23
Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs i.R.e. …
- OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis; …
- OVG Saarland, 09.12.2011 - 3 A 271/10
Versagung der Heilpraktikererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Cannabiskonsum
- OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme …
- OVG Niedersachsen, 28.09.2012 - 8 ME 164/12
Bauingenieur unzuverlässig: Sofortige Austragung!
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