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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 ME 181/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28636
OVG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 ME 181/12 (https://dejure.org/2012,28636)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.09.2012 - 8 ME 181/12 (https://dejure.org/2012,28636)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. September 2012 - 8 ME 181/12 (https://dejure.org/2012,28636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23a Abs. 2 S. 3 AufenthG; § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
    Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei Verletzung einer ausländerbehördlichen Pflicht zum Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Härtefalls

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, AufenthG § 23a, NHärteKVO § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Härtefallkommission, vollziehbar ausreisepflichtig, Härtefalleingabe, Härtefallregelung, Niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung, subjektives Recht, Abschiebungstermin, Termin, Termin für eine Abschiebung, Hinweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei Verletzung einer ausländerbehördlichen Pflicht zum Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Härtefalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei Verletzung einer ausländerbehördlichen Pflicht zum Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Härtefalls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 21.06.2005 - 2 B 68/05

    Aufenthalt; Entscheidungen der Härtefallkommission; Justiziabilität

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 ME 181/12
    Denn die Bestimmungen des § 23a AufenthG und der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung begründen keine subjektiven Rechte der Antragsteller (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 11 B 3094/10 -, NVwZ-RR 2011, 260 f.;… VG Münster, Beschl. v. 18.8.2005 - 8 L683/05 -, juris Rn. 8; VG Schleswig, Beschl. v. 21.6.2005 - 2 B 68/05 -, juris Rn. 5;… GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, § 23a Rn. 19; Nr. 23a.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26.10.2009, GMBl.

    Die Entscheidungen der Härtefallkommission, gleich, ob es um die Frage der Annahme zur Beratung, die Entscheidung in der Sache oder die damit verbundenen aufenthaltsrechtlichen Folgen geht, sind damit einer gerichtlichen Überprüfung von vorneherein entzogen (vgl. VG Münster, Beschl. v. 18.8.2005, a.a.O., VG Schleswig, Beschl. v. 21.6.2005, a.a.O., GK-AufenthG, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 ME 181/12
    Der Justizgewährungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 GG ist hierdurch nicht tangiert, denn dieser setzt eine Verletzung subjektiver Rechte voraus (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.9.2010 - 2 BvR 2349/08 -, juris Rn. 34; BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 85), an der es hier gerade fehlt (vgl. Schönenbroicher, Rechtsstaat auf Abwegen ? - Die neue "Härtefallklausel" des Ausländerrechts, in: ZAR 2004, 351, 356 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 ME 181/12
    Der Justizgewährungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 GG ist hierdurch nicht tangiert, denn dieser setzt eine Verletzung subjektiver Rechte voraus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.9.2010 - 2 BvR 2349/08 -, juris Rn. 34; BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 85), an der es hier gerade fehlt (vgl. Schönenbroicher, Rechtsstaat auf Abwegen ? - Die neue "Härtefallklausel" des Ausländerrechts, in: ZAR 2004, 351, 356 f. m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 22.11.2010 - 11 B 3094/10

    Entscheidungen der Härtefallkommission; Härtefallkommission; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 ME 181/12
    Denn die Bestimmungen des § 23a AufenthG und der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung begründen keine subjektiven Rechte der Antragsteller (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 11 B 3094/10 -, NVwZ-RR 2011, 260 f.; VG Münster, Beschl. v. 18.8.2005 - 8 L683/05 -, juris Rn. 8; VG Schleswig, Beschl. v. 21.6.2005 - 2 B 68/05 -, juris Rn. 5; GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, § 23a Rn. 19; Nr. 23a.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26.10.2009, GMBl.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag; …

    Denn selbst beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Eingabe zur Beratung durch die Niedersächsische Härtefallkommission ergäbe sich hieraus eine Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG nicht; die Bestimmungen des § 23a AufenthG und der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung begründen keine subjektiven Rechte des Antragstellers (vgl. Senatsbeschl. v. 21.2.2018 - 13 ME 56/18 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25.9.2012 - 8 ME 181/12 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2018 - 13 ME 56/18

    Aufenthalt, ununterbrochener; Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten …

    Denn selbst beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Eingabe zur Beratung durch die Niedersächsische Härtefallkommission ergäbe sich hieraus eine Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG nicht; die Bestimmungen des § 23a AufenthG und der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung begründen keine subjektiven Rechte des Antragstellers (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25.9.2012 - 8 ME 181/12 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
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