Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 8 ME 23/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erforderlichkeit einer Beschäftigungserlaubnis für die Tätigkeit eines geduldeten Ausländers im Rahmen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung; Unzureichende Mitwirkung an der Beschaffung eines Passes oder Passersatzpapiers
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 2, SGB III § 54a, SGB IV § 7 Abs. 2, AufenthG G § 4 Abs. 3, AufenthG § 2 S. 3
Einstiegsqualifizierung, Ausbildung, Beschäftigungserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit einer Beschäftigungserlaubnis für die Tätigkeit eines geduldeten Ausländers im Rahmen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung; Unzureichende Mitwirkung an der Beschaffung eines Passes oder Passersatzpapiers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 23.02.2018 - 12 B 1078/18
- OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 8 ME 23/18
Papierfundstellen
- NZA-RR 2018, 627
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16
Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung …
- BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R
Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 8 ME 23/18
Das Merkmal des Erwerbs im Rahmen betrieblicher Berufsbildung setzt voraus, dass die Ausbildung in einen laufenden Produktions- oder Dienstleistungsprozess eingegliedert ist (vgl. BSG, Urt. v. 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R -, SGb 2001, 268, juris Rn. 19). - OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 8 ME 23/18
Gleiches gilt, wenn das Abschiebungshindernis kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung beruht (vgl. Senatsbeschl. v. 12.8.2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230; v. 26.2.2016 - 8 ME 21/16 -).
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 11 S 2335/19
Einstiegsqualifizierung im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung ist keine …
Wie sich aus § 1 Abs. 1 BBiG sowie der Überschrift des 4. Kapitels des 2. Teils des BBiG ergibt, gehören Maßnahme der Berufsausbildungsvorbereitung wie die Einstiegsqualifizierung zur Berufsbildung, ohne dass es sich um die Berufsausbildung selbst handelt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris Rn.13 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.05.2018 - 8 ME 23/18 -, juris Rn. 6;… Fleuß, in: BeckOK, Ausländerrecht, § 17 AufenthG Rn. 5). - VG Karlsruhe, 10.01.2019 - 7 K 7058/18
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Übergang vom Studium …
Rn. 23 Bei der angestrebten Einstiegsqualifizierung dürfte es sich - bei isolierter Betrachtung - um eine Beschäftigung im Sinne des § 18 AufenthG und nicht um eine Ausbildung nach § 17 AufenthG handeln (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.5.2018 - 8 ME 23/18 -, NZA-RR 2018, 627).Gemäß § 7 Abs. 2 SGV IV gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung als Beschäftigung, sodass auch Praktika und Volontariate erfasst sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.5.2018 - 8 ME 23/18 -, NZA-RR 2018, 627;… Bergmann/Dienelt/Samel, AufenthG § 2 Rn. 15).
- VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273
Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der …
Unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund dar (NdsOVG, B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris Rn. 9;… OVG LSA, B.v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 - juris Rn. 18;… Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage, § 60a Rn. 54).Hätten dem Antragsgegner Pass(ersatz) papiere des Herkunftsstaates des Antragstellers vorgelegen, so ist ohne weiteres davon auszugehen, dass die Ausreiseverpflichtung in diesen Herkunftsstaat auch betrieben worden wäre (…vgl. SächsOVG, B.v. 10.4.2018 - 3 B 8/18 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris Rn. 10 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 2 M 112/18
Ausbildungsduldung; Mitwirkung bei der Passbeschaffung
Rn. 18 Zwar ist dem Verwaltungsgericht darin beizupflichten, dass eine unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung grundsätzlich einen Versagungsgrund nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG darstellt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.05.2018 - 8 ME 23/18 -, juris, RdNr. 9 f.; BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, juris, RdNr. 6; Hailbronner, Ausländerrecht, A 1 § 60a RdNr. 136, m.w.N.). - VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 8316/18
Räumliche Beschränkung des Aufenthalts
Zudem verdeutlicht die Verwendung des Plurals "Ausreisehindernisse", dass - anders etwa als bei § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG (vgl. hierzu etwa OVG Nieders., Beschl. v. 15.05.2018 - 8 ME 23/18 - juris) - keine Kausalität der mangelnden Mitwirkung für alle etwa bestehenden Ausreisehindernisse gefordert wird. - VG München, 14.05.2020 - M 24 K 19.6002
Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung
Zudem verdeutlicht die Verwendung des Plurals "Ausreisehindernisse", dass - anders als etwa bei § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG - keine Kausalität der mangelnden Mitwirkung für alle etwa bestehenden Ausreisehindernisse gefordert wird bzw. der Erteilung einer Ausbildungsduldung bzw. Beschäftigungserlaubnis nur solche Gründe entgegengehalten werden können, die aktuell den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen behindern und Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, unbeachtlich sind (…vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 26;… B. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 5, 8; OVG Nds, B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris;… VG Stuttgart, U.v. 20.8.2019 - 2 K 8316/18 - juris Rn. 34). - VG München, 20.10.2020 - M 24 K 20.1853
Räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen …
Zudem verdeutlicht die Verwendung des Plurals "Ausreisehindernisse", dass - anders etwa als bei § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG (vgl. hierzu etwa OVG Nieders., B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris) - keine Kausalität der mangelnden Mitwirkung für alle etwa bestehenden Ausreisehindernisse gefordert wird.
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