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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,110
BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83 (https://dejure.org/1983,110)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1983 - 8 N 1.83 (https://dejure.org/1983,110)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1983 - 8 N 1.83 (https://dejure.org/1983,110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Typengerechtigkeit - Abgabenrechtliche Verteilungsregelung - Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte - Bemessung der Beiträge - Einrichtung der Oberflächenentwässerung - Kombination mit einem vorteilsbezogenen Verteilungsmerkmal - Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 36
  • NVwZ 1984, 380
 
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Wird zitiert von ... (136)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
    Die Bemessung der Beiträge für die Einrichtung der Oberflächenentwässerung nach einem für alle Grundstücke gleichen Grundbetrag verletzt auch in der Kombination mit einem vorteilsbezogenen Verteilungsmerkmal regelmäßig den Gleichheitssatz (im Anschluß an das Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möchte die Beitragsmaßstäbe als rechtswirksam erkennen, würde mit einer solchen Entscheidung aber von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 2) abweichen.

    Der beschließende Senat hat in seinen Urteilen vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - a.a.O. S. 3 und - BVerwG 8 C 59.81 - entschieden, daß die Bemessung eines Entwässerungsbeitrags nach einem für alle Grundstücke gleichen Grundbetrag mit dem Gleichheitssatz nur in Ausnahmefällen vereinbar sei.

    Der Maßstab bevorzugt (entlastet) größere oder baulich intensiver ausnutzbare Grundstücke und benachteiligt (überbelastet) kleinere oder baulich weniger intensiv ausnutzbare Grundstücke" (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - a.a.O. S. 3).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht einen rechtfertigenden Grund in diesem Sinne darin sieht, daß "hinsichtlich der Oberflächenentwässerung jedes Grundstück - unabhängig von seiner Flächengröße und seiner (zulässigen) Nutzbarkeit - einen 'Mindestvorteil' erfährt, der mit 1/3 Anteil an den Kosten der Oberflächenentwässerung wiedergegeben werden kann" (Beschluß S. 7), hält der Senat an seiner im Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - (…a.a.O. S. 5) niedergelegten Auffassung fest, derzufolge der Beitrag für einen Vorteil erhoben wird, der seinem Wesen nach für die beitragserhebliche Wertigkeit nicht in unterschiedliche Bemessungskriterien wie etwa nach "Grund" und "Zusatz" aufgespalten werden kann.

    Wie bereits in dem Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - (…a.a.O. S. 5) dargelegt, kommt das schon deshalb nicht in Betracht, weil die hier zu beruteilende Maßstabskombination der Grundstücksfläche und der Grundstückseinheit die Annahme eines Mindestbeitrags ausschließt.

    Schließlich vermag auch der Grundsatz der Typengerechtigkeit, der es dem Satzungsgeber gestattet, bei der Gestaltung der Beitragsmaßstäbe an die Regelfälle eines Sachbereichs anzuknüpfen und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht zu lassen (vgl. Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - a.a.O. S. 4 m.w.N.), die Bemessung der Beiträge nach einem für alle Grundstückseinheiten gleichen Grundbetrag regelmäßig nicht zu rechtfertigen.

    Der Grundsatz der Typengerechtigkeit vermag die Beitragserhebung nach Maßgabe eines Grundbetrags lediglich ausnahmsweise dann zu rechtfertigen, wenn die betroffenen Grundstücke hinsichtlich der für die Größe des jeweiligen Vorteils maßgebenden Faktoren - hier Art und Maß der möglichen (baulichen) Nutzung und überbaubare bzw. zu befestigende Fläche - gewissermaßen zufällig (nahezu) gleich sind (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
    Die Vorlagefrage ist entscheidungserheblich, weil, wie in dem Vorlagebeschluß dargelegt wird, die Durchführung des Normenkontrollverfahrens die Beantwortung der Vorlagefrage erfordert (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 [175] und vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 [94]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
    Die Vorlagefrage ist entscheidungserheblich, weil, wie in dem Vorlagebeschluß dargelegt wird, die Durchführung des Normenkontrollverfahrens die Beantwortung der Vorlagefrage erfordert (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 [175] und vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 [94]).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
    Dem Oberverwaltungsgericht ist darin beizupflichten, daß eine Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nur dann gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn sie willkürlich ist, d.h. wenn ein sachlich einleuchtender, rechtfertigender Grund für die gesetzliche Gleichbehandlung fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juni 1959 - 2 BvL 10/59 - BVerfGE 9, 334 [337] und vom 14. April 1964 - 2 BvR 69/62 - BVerfGE 17, 319 [330]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
    Dem Oberverwaltungsgericht ist darin beizupflichten, daß eine Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nur dann gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn sie willkürlich ist, d.h. wenn ein sachlich einleuchtender, rechtfertigender Grund für die gesetzliche Gleichbehandlung fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juni 1959 - 2 BvL 10/59 - BVerfGE 9, 334 [337] und vom 14. April 1964 - 2 BvR 69/62 - BVerfGE 17, 319 [330]).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 59.81

    Nichtigkeit des Verteilungsmaßstab bei der Erhebung eines Entwässerungsbeitrags - …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
    Der beschließende Senat hat in seinen Urteilen vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - a.a.O. S. 3 und - BVerwG 8 C 59.81 - entschieden, daß die Bemessung eines Entwässerungsbeitrags nach einem für alle Grundstücke gleichen Grundbetrag mit dem Gleichheitssatz nur in Ausnahmefällen vereinbar sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kann die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, der Maßstab der Grundstückseinheit diene dazu, den Verteilungsmaßstab insgesamt vorteilsgerecht zu gestalten, weil die Verteilung nach der Grundstückseinheit Ungerechtigkeiten abmildere, die durch die Anwendung des Maßstabs der Grundfläche einträten (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 4. Oktober 1971 - 6 A 16/71 - AS 12, 177 [182] und vom 2. Oktober 1978 - 10 C 1/78 - AS 15, 137 [144]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1971 - 6 A 16/71
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kann die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, der Maßstab der Grundstückseinheit diene dazu, den Verteilungsmaßstab insgesamt vorteilsgerecht zu gestalten, weil die Verteilung nach der Grundstückseinheit Ungerechtigkeiten abmildere, die durch die Anwendung des Maßstabs der Grundfläche einträten (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 4. Oktober 1971 - 6 A 16/71 - AS 12, 177 [182] und vom 2. Oktober 1978 - 10 C 1/78 - AS 15, 137 [144]).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Wenn sich die Revision demgegenüber auf Aussagen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft, die darauf hinauslaufen, die Typengerechtigkeit von Abgaben nach der 10 %-Regel zu beurteilen (vgl. z.B. Beschluss vom 19. September 1983 - BVerwG 8 N 1.83 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 22 S. 15; Beschluss vom 25. März 1985 - BVerwG 8 B 11.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53 S. 39; Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 54), übersieht sie im Übrigen, dass diese Entscheidungen jeweils auf Besonderheiten abstellen, die für das Wasser- und Abwasserabgabenrecht kennzeichnend sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …

    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fällen dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 BN 2.05 - Juris; Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - NVwZ 1987, 231; Beschluss vom 19.08.1983 - 8 N 1.83 - BVerwGE 68, 36).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfG, Beschluß vom 19. April 1977 - 1 BvL 17/75 - BVerfGE 44, 283 , Beschluß vom 28. Januar 1970 - 1 BvL 4/67 - BVerfGE 27, 375 ; BVerwG…, Urteil vom 16. September 1981, a.a.O., S. 14), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 320/57, 70/63 - BVerfGE 21, 12 ;Beschluß vom 26. April 1978 - 1 BvL 29/76 - BVerfGE 48, 227 ) und die Zahl der "Ausnahmen" gering ist (…BVerwG, Urteile vom 16. September 1981, a.a.O., S. 14, undvom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 50 ;Beschluß vom 19. September 1983 - BVerwG 8 N 1.83 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 22 S. 15).
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