Rechtsprechung
| LG Kleve, 22.06.2022 - 8 O 44/21 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Klimaneutrale Fruchtgummis müssen nicht emissionsfrei sein
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
"Klimaneutral" ist nicht gleich "emissionsfrei" und gegenüber Fachpublikum nicht irreführend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeaussage "klimaneutral" gegenüber Fachpublikum nicht irreführend
Verfahrensgang
- LG Kleve, 22.06.2022 - 8 O 44/21
- OLG Düsseldorf, 06.07.2023 - 20 U 152/22
- BGH, 27.06.2024 - I ZR 98/23
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.06.2024 - I ZR 98/23
Zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
Rn. 6 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Kleve, Urteil vom 22. Juni 2022 - 8 O 44/21, juris).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 21.05.2021 - 2-08 O 44/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- versicherungsrechtsiegen.de
D&O-Versicherung - Versicherungsumfang Public Relations-Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2021 - 2-08 O 44/21
- LG Frankfurt/Main, 20.07.2021 - 8 O 308/20
- OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 7 U 96/21
- OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 7 U 150/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 18.06.2021 - 8 O 91/21
D&O-Versicherung - Kosten für wissenschaftliche Hilfskraft
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2021 - 8 O 44/21
Das angerufene Gericht hat in dem im Parallelverfahren zum Aktenzeichen 2-08 O 91/21 erlassenen Versäumnisurteil in Bezug auf den dort gestellten Antrag zu 1) dieselben Bedenken gegen dessen Zuständigkeit thematisiert.Der wesentliche Unterschied ist hier, dass in dem Verfahren 2-08 O 91/21 zwischen den Parteien eine Uneinigkeit besteht, ob diese Kostenposition von dem Tenor umfasst ist, da die Verfügungsbeklagte sich nach dem Vorbringen des Verfügungsklägers auf den Standpunkt stellt, im Urteilstenor sei nur von Rechtsanwaltskosten mit den entsprechenden Sätzen für Partner und angestellten Rechtsanwälte die Rede, weswegen die Kosten für wissenschaftliche Mitarbeiter nicht vom Tenor umfasst seien.
- LG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 8 O 320/20
D&O-Versicherung - Umfang des vorläufigen Deckungsschutzes
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2021 - 8 O 44/21
Zur Begründung hat der Verfügungskläger im Wesentlichen auf den Sachvortrag, der Gegenstand des Verfahrens zum Az.: 2-08 O 320/20 war, Bezug genommen.Damit sind diese Verfahren aber sämtlich bereits von dem Tenor des am 18.01.2021 zum Aktenzeichen 2-08 O 320/20 vor der Kammer ergangenen Urteils erfasst.
- LG Frankfurt/Main, 18.06.2021 - 8 O 91/21
D&O-Versicherung - Kosten für wissenschaftliche Hilfskraft
Nachdem der Verfügungskläger eingehend am 08.02.2021 einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt hat, der Gegenstand des Verfahrens mit dem Az. 2-08 O 44/21 war, hat er eingehend am 29.03.2021 einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt mit dem Inhalt:.Den zweiten Verfügungsantrag des Verfügungsklägers hat das angerufene Gericht zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, diesbezüglich bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, weil bereits in dem Verfahren zum Az.: 2-08 O 44/21 im Beschluss vom 12.02.2021 der Verfügungsbeklagten aufgegeben worden sei, dem Verfügungskläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vertragsgemäßen Versicherungsschutz in Form von Public-Relations-Kosten zu gewähren, so dass über die Kosten, die Gegenstand dieses Antragsteils seien, bereits ein vollstreckbarer Titel bestehe.
Allfällig erforderliche Klarstellungen könnten in dem hier anhängigen Verfahren zum Az.: 2-08 O 44/21 erfolgen.
Der Verfügungskläger hat daraufhin in dem Verfahren zum Az.: 2-08 O 44/21 seinen Verfügungsantrag erweitert und beantragt nunmehr,.
Denn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erweist sich nur in Bezug auf den ersten Verfügungsantrag vom 29.03.2021 hin als begründet, während der Verfügungsantrag zu 3) - der vormalige Verfügungsantrag zu 2) wurde bereits als unzulässig zurückgewiesen und in der Sache sodann im Parallelverfahren zum Az.: 2-08 O 44/21 beschieden - zwar zulässig jedoch unbegründet ist.
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