Rechtsprechung
| LG Gießen, 06.11.2013 - 8 O 47/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 40/15
Verstoß gegen das titulierte Gebot der Unterlassung von Aussagen im Internet: …
Rn. 26 Entgegen der Auffassung der Vollstreckungsschuldnerin ist der Unterlassungsschuldner auch gehalten, für die Beseitigung der in seiner Verantwortung in das Internet eingestellten, gerichtlich verbotenen Aussagen aus dem "Cache" der Suchmaschinenbetreiber zu sorgen (LG Gießen, Beschluss vom 06. November 2013 - 8 O 47/12, bei juris Rz. 1).Rn. 38 Neben einer Androhung von Sanktionen ist es geboten, dass der Verantwortliche zeitnah überwacht, ob die gebotene Löschung erfolgt (LG Gießen, Beschluss vom 06. November 2013 - 8 O 47/12, bei juris Rz. 2), und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch umsetzt (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11 - GRUR 2013, 1067, Rn. 18 - Beschwer des Unterlassungsschuldners).
- OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
Modedesign Studium - Vollstreckung von wettbewerbsrechtlichen …
Insbesondere können nach längerer Zeit auftauchende Veröffentlichungen oder solche, die nur über ungewöhnliche Suchwege aufgefunden werden können (so über das "deep internet"; zum "Cache-Speicher" der Suchmaschinenbetreiber LG Gießen, Beschluss vom 06. November 2013 - 8 O 47/12, bei juris Rz. 1), auch wenn sie nach Maßgabe der oben beschriebenen Abgrenzung dem Vollstreckungsschuldner zurechenbar wären, nach den Umständen des Einzelfalles als Grundlage für die Verhängung eines Ordnungsmittels ausscheiden, sofern nicht der Vollstreckungsschuldner zuvor auf sie hingewiesen worden war und die dadurch begründete Kenntnis nicht genutzt hat, um sie zu unterbinden ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15 ).Rn. 36 Neben einer Androhung von Sanktionen ist es geboten, dass der Verantwortliche zeitnah überwacht, ob die gebotene Löschung erfolgt (LG Gießen, Beschluss vom 06. November 2013 - 8 O 47/12, bei juris Rz. 2), und dass er gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch umsetzt (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11 - GRUR 2013, 1067, Rn. 18 - Beschwer des Unterlassungsschuldners); etwas anderes kann nur gelten, wenn die Durchsetzung aussichtslos oder ausnahmsweise mit einem auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vollstreckungsgläubigers und der Allgemeinheit unzumutbaren Aufwand verbunden wäre.
- OLG Düsseldorf, 13.04.2015 - 9 U 175/13
Pflichten eines Sicherheitentreuhänders im Rahmen einer Hypothekenanleihe
Rn. 49 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, die Sitzungsniederschriften beider Rechtszüge sowie den Inhalt der beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten 8 O 47/12 Landgericht Düsseldorf verwiesen.
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