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Weitere Entscheidung unten: LG Ravensburg, 22.12.2009

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12241
LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09 (https://dejure.org/2009,12241)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.08.2009 - 8 O 70/09 (https://dejure.org/2009,12241)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 2009 - 8 O 70/09 (https://dejure.org/2009,12241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages und eines Restschuldversicherungsvertrages; Vorliegen eines verbundenen Vertrages i.S.v. § 358 Abs. 3 S. 1 BGB; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Umfang des Rückforderungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 732
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Hierzu gehören sowohl die an den Darlehensgeber erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen als auch eine Anzahlung, die der Verbraucher bei nicht vollständig fremdfinanzierten Geschäften aus eigenen Mitteln an den Unternehmer geleistet hat (…vgl. BGH, a.a.O. m.w.N.) sowie die Rückabtretung gewährter Sicherheiten (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06 [unter II B 1 b]).

    So wird sichergestellt, dass der Verbraucher durch die Zweiteilung seines Anspruchsgegners in Darlehensgeber und Unternehmer keine Schlechterstellung erfährt und das Kreditverwendungsrisiko wird von dem Darlehensnehmer auf den Darlehensgeber verlagert (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06 [unter II B 1 b aa (3)]).

    Demzufolge sind Vorteile, die der Verbraucher durch das finanzierte Geschäft etwa durch Gewinnausschüttungen oder Steuervorteile erlangt hat, im Wege der Vorteilsausgleichung von seinem Anspruch gegen den Darlehensgeber abzusetzen oder der Bank herauszugeben (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06 [unter II B 1 b sowie unter II B c aa] sowie BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, BGHZ 159, 280 [unter I 2 a sowie unter II 3]).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Sie soll ihm sein Widerrufsrecht klar und deutlich vor Augen führen, damit er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 [unter II 2 b aa]).

    Dieses Ziel stellt § 358 BGB im Falle des Widerrufs der Darlehensvertragserklärung dadurch sicher, dass der Verbraucher auch an seine auf den Abschluss des mit dem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags gerichtete Willenserklärung insgesamt nicht mehr gebunden ist und sich, sofern das auszuzahlende Darlehen bereits ganz oder teilweise dem Unternehmer zugeflossen ist, im Rahmen der Rückabwicklung beider Verträge hinsichtlich sämtlicher Ansprüche ausschließlich dem Darlehensgeber als Gläubiger und Schuldner gegenüber sieht, der an Stelle des Unternehmers in das Abwicklungsverhältnis eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 [unter II 3 a bb (2) (b)]).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Demzufolge sind Vorteile, die der Verbraucher durch das finanzierte Geschäft etwa durch Gewinnausschüttungen oder Steuervorteile erlangt hat, im Wege der Vorteilsausgleichung von seinem Anspruch gegen den Darlehensgeber abzusetzen oder der Bank herauszugeben (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06 [unter II B 1 b sowie unter II B c aa] sowie BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, BGHZ 159, 280 [unter I 2 a sowie unter II 3]).

    Der Darlehensgeber kann die Darlehensvaluta von dem Verbraucher nicht herausverlangen, weil dieser sie nicht erhalten hat (bei verbundenen Geschäften hat der Verbraucher die Leistung des Unternehmers, nicht aber die Darlehensvaluta erlangt, vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, BGHZ 159, 280 [unter I 2 b aa]).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Eine diesen Anforderungen genügende Information beinhaltet eine Belehrung über die wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06 [unter II 3 b bis d]).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Diese Forderungen können deshalb, wenn sie gleichartig sind, gegeneinander aufgerechnet werden; sie sind aber nicht von vorneherein auf eine bloße Überschussforderung reduziert (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90, NJW 1991, 2484 [unter III] zur Wandelung eines Kaufvertrages; diese Überlegungen gelten für das insoweit [vgl. insbesondere den unveränderten § 348 BGB] nicht umgestaltete Rücktrittsrecht in seiner gegenwärtigen Fassung, auf das § 357 Abs. 1 S. 1 BGB verweist, entsprechend).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände (Verbindungselemente), die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (vgl. [zur Vorläufervorschrift § 9 VerbKrG] BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 [unter II 2 b aa]).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Der Schutz des Verbrauchers erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00 [unter II 3 a]).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Allerdings kann selbst die nachträgliche Verbindung von Kauf- und Kreditvertrag eine wirtschaftliche Einheit begründen, wenn nur die Erfüllung des Kaufvertrages erst nach der Finanzierungszusage erfolgt (vgl. [zur Vorläufervorschrift § 9 VerbKrG] BGH, Urteil vom 18. März 2003 - XI ZR 422/01 [unter II 2 a]).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Die Auszahlung der Darlehensvaluta von der Bank an den Unternehmer ist nach alledem allein im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Unternehmer rückabzuwickeln, und zwar nach Bereicherungsrecht im Wege der Durchgriffskondiktion (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1996 - XI ZR 164/94, BGHZ 133, 254 = NJW 1996, 3414 [unter II 5]).
  • OLG Köln, 14.01.2009 - 13 U 103/08

    Begriff des verbundenen Geschäfts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09
    Dies wird teils mit der Erwägung verneint (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 14.01.2009 - 13 U 103/08, BeckRS 2009 05466 mit weiteren Nachweisen zum Streitstand; ebenso OLG Celle, Urteil vom 17. Juni 2009 - 3 U 53/09 [von der Beklagten in Ablichtung vorgelegt]; anders etwa LG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 322 O 43/07, BeckRS 2008 05725), der Verbraucher schließe den Darlehensvertrag nicht deshalb ab, um in der Folge den Abschluss eines Restschuldversicherungsvertrages zu ermöglichen.
  • OLG Celle, 17.06.2009 - 3 U 53/09

    Begriff des verbundenen Vertrages; Rechtsfolgen des Widerrufs des …

  • LG Hamburg, 11.07.2007 - 322 O 43/07

    Verbraucherdarlehensvertrag: Belehrung über den Widerruf einer mit dem …

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 27/09

    Anspruch auf Rückzahlung der Prämien für eine Restschuldversicherung bei Widerruf …

    Die Rückabwicklung der genannten Leistungen - nämlich die Auszahlung der Darlehensvaluta und die Zahlung des Entgelts an den Unternehmer - erfolgt allein im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Unternehmer (OLG Stuttgart, WM 2009, 1361 = juris Rn 22; OLG Schleswig, WM 2009, 1606 = juris Rn 19 f.; OLG Celle, WM 2009, 1600 = juris Rn 25 f., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2009, I-17 W 59/09, jeweils m.w.N.; in dem abweichenden Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. August 2009, 8 O 70/09, das der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 08. Oktober 2009 zu den Akten gereicht hat, wird dieser Mechanismus verkannt).
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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 22.12.2009 - 8 O 70/09 KfH 2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,47436
LG Ravensburg, 22.12.2009 - 8 O 70/09 KfH 2 (https://dejure.org/2009,47436)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 22.12.2009 - 8 O 70/09 KfH 2 (https://dejure.org/2009,47436)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 8 O 70/09 KfH 2 (https://dejure.org/2009,47436)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Deckungsschutz nur für Tätigkeiten im Rahmen eines konkreten Transportvertrages

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