Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zulassungsbescheinigung Teil I - Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anscheinsbeweis für Haltereigenschaft durch Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anscheinsbeweis für Haltereigenschaft durch Eintragung in der Zulassungsbescheinigung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wer ist Halter eines Kraftfahrzeugs?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis der Pkw-Haltereigenschaft eines Beklagten durch den Unfallgeschädigten in einem Schadensersatzprozess; Grundsätze zum Vorliegen eines Anscheinsbeweises für die Haltereigenschaft durch Eintragung in einer Zulassungsbescheinigung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Ein Beweis des ersten Anscheins ist also dann möglich, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGHZ 100, 214, 216; 160, 308, 313).Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGHZ 160, 308, 313).
- BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81
Haltereigenschaft des Leasingnehmers
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Wer danach tatsächlich und wirtschaftlich der eigentlich Verantwortliche für den Einsatz des Kraftfahrzeuges im Verkehr ist, schafft die vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren, für die der Halter nach den strengen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes einstehen soll (BGH NJW 1983, 1492 m. w. N.).Bereits die Tatsache, dass die Beklagte zu 2 unstreitig nicht wusste, wo sich das Fahrzeug befand, schließt die für eine Haltereigenschaft erforderliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug aus (vgl. BGH NJW 1983, 1492).
- BGH, 11.07.1969 - VI ZR 49/68
Begriff des Halters eines Kfz
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Damit ist festzuhalten, dass die Eintragung in den Zulassungspapieren ohne entscheidende Relevanz ist (BGH, Urteil vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68, VersR 1696, 907; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.11.2009 - 4 U 238/09, NJW 2010, 945, 947).Wenngleich es im allgemeinen ein "Anzeichen" dafür sein mag, dass Halter des Fahrzeugs ist, auf wessen Namen die Zulassung lautet (BGH, Urteil vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68, VersR 1696, 907; BGH Urteil vom 29.05.1954 - VI ZR 111/53, VersR 1954, 365, 366), erreicht dieses Indiz doch nicht das Gewicht, das für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderlich ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1990 - 7 A 11461/90
Firma des Fahrzeughalters; Halter eines Fahrzeugs; Eintragung von Halterdaten
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Die Beweisfunktion dieses Papiers erstreckt sich aber nur auf die Tatsache der Zulassung eines bestimmten Fahrzeuges zum öffentlichen Verkehr, nicht auch auf die Person dessen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird (OVG Koblenz NZV 1991, 406 zum Fahrzeugschein).Da es sich somit nicht um ein Ausweispapier handelt, stellen die Personalangaben im Fahrzeugschein keine verlässliche Grundlage für die Feststellung dar, wer aus der Halterhaftung in Anspruch genommen werden kann (OVG Koblenz NZV 1991, 406).
- AG Saarbrücken, 12.01.2006 - 5 C 654/05
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
(entgegen AG Saarbrücken (Urteil vom 12.1.2006 - 5 C 654/05) .Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des AG Saarbrücken (Urteil vom 12.01.2006, 5 C 654/05, Juris) steht dem nicht entgegen.
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Diese Entscheidung setzt sich nicht mit den Anforderungen an die Annahme eines Anscheinsbeweises auseinander, bei dessen Anwendung grundsätzlich Zurückhaltung geboten ist (BGH NJW 2012, 608). - BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12
Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Der Beweis des ersten Anscheins wird durch feststehende (erwiesene oder unstreitige) Tatsachen entkräftet, nach welchen die Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs ernsthaft in Betracht kommt (BGH NJW 2013, 2901). - BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Begriff des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Wenngleich es im allgemeinen ein "Anzeichen" dafür sein mag, dass Halter des Fahrzeugs ist, auf wessen Namen die Zulassung lautet (BGH, Urteil vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68, VersR 1696, 907; BGH Urteil vom 29.05.1954 - VI ZR 111/53, VersR 1954, 365, 366), erreicht dieses Indiz doch nicht das Gewicht, das für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderlich ist. - BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85
Anscheinsbeweis für Freitod
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Ein Beweis des ersten Anscheins ist also dann möglich, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGHZ 100, 214, 216; 160, 308, 313). - BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86
Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Es genügt nicht die große Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines der möglichen Sachverhalte (BGH NJW-RR 88, 789, 790). - OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09
Voraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung eines …
- OVG Niedersachsen, 30.05.2016 - 12 LA 103/15
Aufklärungspflicht; Eintragung; Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugregister; Halter; …
Die aus der Eintragung als Halter im Fahrzeugregister folgende Indizwirkung kann nur durch plausibles und substantiiertes Vorbringen dazu, die Verfügungsbefugnis über das Kraftfahrzeug stehe einem anderen zu, entkräftet werden (…Beschl. d. Sen. v. 30.1.2014 - 12 ME 243/13 -, NJW 2014, 1690, juris Rdn. 7 f. m.w.N.; Maier, Anm. zu LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 13.8.2015 - 8 O 9261/14 -, juris). - AG Offenbach, 14.12.2016 - 33 C 63/16
Erstattungsfähige Nebenkosten des Kfz-Sachverständigen
Die aus der Eintragung als Halter im Fahrzeugregister folgende Indizwirkung kann nur durch plausibles und substantiiertes Vorbringen dazu, die Verfügungsbefugnis über das Kraftfahrzeug stehe einem anderen zu, entkräftet werden (…Beschl. d. Sen. v. 30.1.2014 -12 ME 243/13-,NJW 2014, 1690 [OVG Niedersachsen 30.01.2014 - 12 ME 243/13] , juris Rdn. 7 f. m.w.N.; Maier, Anm. zuLG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 13.8.2015 - 8 O 9261/14-, juris).".
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