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| OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 PA 9/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.11.2009 - 11 B 2807/09
- OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09
- OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 PA 218/09
- OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 PA 9/10
- OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 MC 11/10
- OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 ME 11/10
- OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 ME 8/10
- BVerfG, 25.01.2010 - 2 BvR 130/10
- BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
- BVerfG, 22.10.2010 - 2 BvR 130/10
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Berücksichtigung …
gegen a) die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 - 8 ME 8/10, 8 PA 9/10 und 8 MC 11/10 -, b) die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 2010 - 8 ME 217/09 und 8 PA 218/09 -, c) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 3. November 2009 - 11 B 2807/09 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .Rn. 48 Soweit mit der Verfassungsbeschwerde der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. November 2009 und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 2010 - 8 ME 217/09 - auch hinsichtlich der weiteren Entscheidungsaussprüche sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 2010 - 8 PA 218/09 - und vom 21. Januar 2010 - 8 MC 11/10, 8 PA 9/10 und 8 ME 8/10 - angegriffen worden sind, wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
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