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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.2003 - 8 B 26.02, 8 PKH 2.02, 8 C 4.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,40663
BVerwG, 20.02.2003 - 8 B 26.02, 8 PKH 2.02, 8 C 4.03 (https://dejure.org/2003,40663)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 8 B 26.02, 8 PKH 2.02, 8 C 4.03 (https://dejure.org/2003,40663)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 8 B 26.02, 8 PKH 2.02, 8 C 4.03 (https://dejure.org/2003,40663)
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit von stecken gebliebenen Rückübertragungsentscheidungen der sowjetischen Besatzungsmacht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.09.2004 - 8 C 4.03

    Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Revision

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2003 - 8 B 26.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 4.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …

    Nach Zulassung der Revision (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. und 24. Februar 2003 - 8 B 26.02 sowie 8 B 25.02 -) wurden diese Verfahren nach Rücknahme des Rechtsmittels wegen einer zwischenzeitlichen gütlichen Einigung mit den jeweiligen Verfügungsberechtigten im September 2004 eingestellt.
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Der Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision gab das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 20. und 24. Februar 2003 statt und bewilligte dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe (Verfahren BVerwG 8 B 26.02, 8 PKH 2.02 und 8 C 4.03 - Revisionsverfahren sowie BVerwG 8 B 25.02 und 8 PKH 1.02 und 8 C 6.03 - Revisionsverfahren).

    Diese Einschätzung decke sich mit der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 20. Februar 2003 (BVerwG 8 B 26.02).

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