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| BSG, 14.04.1983 - 8 RK 11/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.11.1968 - 3 RK 3/66
Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Besitzübergang eines Betriebsteils - …
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 11/82
Selbst wenn der Betrieb in andere Hände übergeht und der Arbeitgeber wechselt, bleibt die BKK weiterhin der für die Beschäftigten des Betriebes Zuständige Versicherungsträger (BSGE 29, 21, 25; 32, 177 ff).Sie hatte aber keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Wirkung (BSGE 29, 21, 26, 27).
- BSG, 16.06.2015 - B 13 R 24/14 R
Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem …
Um einen unselbstständigen Betriebsteil handelt es sich hingegen, wenn eine Produktionsstätte in Bezug auf die Gesamtheit der eingesetzten Arbeitsmittel über keinen selbstständigen Leitungsapparat verfügt (…vgl BSG Urteil vom 22.5.1974 - 5 RKn 7/73 - BSGE 37, 245, 246 = SozR 2600 § 2 Nr. 1 S 3) und zwischen der vorhandenen "Zentrale" und der Produktionsstätte auf dem Gebiet der Planung, der Entwicklung, der Produktion und des Vertriebs eine derartig starke organisatorische Verflechtung besteht, dass eine Verselbstständigung nicht ohne grundlegende Umwandlung der Organisationsstruktur möglich wäre (…vgl BSG Urteil vom 13.7.1978 - 8/3 RK 22/77 - SozR 2200 § 245 Nr. 2 S 9; BSG Urteil vom 14.4.1983 - 8 RK 11/82 - SozR 2200 § 245 Nr. 3 S 15). - BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der …
Die Unterlassung der notwendigen Beiladung ist daher rechtens (BSG…, Urteil vom 29. Juni 1979 - 8b/3 RK 49/77 - BSGE 48, 238, 241 = SozR 2200 § 250 Nr 5 und Urteil vom 14. April 1983 - 8 RK 11/82 - SozR 2200 § 245 Nr 3).
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