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Rechtsprechung
   BSG, 23.10.1984 - 8 RK 43/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6321
BSG, 23.10.1984 - 8 RK 43/83 (https://dejure.org/1984,6321)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1984 - 8 RK 43/83 (https://dejure.org/1984,6321)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1984 - 8 RK 43/83 (https://dejure.org/1984,6321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Lichtschutzpergola kein Hilfsmittel iS der Krankenversicherung - behindertengerechte Ausstattung der Wohnung - Zuständigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 27/83

    Hilfsmittel iS der Krankenversicherung - Eingliederungshilfe nach BSHG

    Auszug aus BSG, 23.10.1984 - 8 RK 43/83
    Auch wenn der Aufenthalt im Freien und die Bewegungsmöglichkeit an frischer Luft zu den lebensnotwendigen Grundbedürfnissen des F. zählen, was die Rechtsprechung als Voraussetzung für die Gewährung sonstiger Hilfsmittel nach § 182b RVO fordert (vgl zuletzt die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des erkennenden Senats vom 22. Mai 1984 - 8 RK 27/83 = Treppenraupe und 8 RK U5/83 = Schreibtelefon m.w.N.), begründet das den streitigen Anspruch allein nicht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (…SozR 2200 § 182b Nrn. 10 und 23; Urteil vom 22. Mai 1984 - 8 RK 27/83 -), ist die behindertengerechte Ausstattung und Erhaltung der Wohnung kein sonstiges Hilfsmittel, so daß nicht die Träger der Krankenversicherung, sondern allein die Sozialhilfeträger zuständig sind.

  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 16/80

    Treppenlift (Monolift), Auffahrrampe und behindertengerechte Sonderausstattungen …

    Auszug aus BSG, 23.10.1984 - 8 RK 43/83
    Die hier in Frage stehende Laube ist mit dem Wohngrundstück der Klägerin fest verbunden, sie steht F. nur dort zur Verfügung, sie kann nicht an beliebigen anderen Orten benutzt werden, so wie das bei anderen als Hilfsmittel anerkannten Gegenständen der Fall ist (Badhelfer, Krankenlifter, handbetriebener oder elektrischer Krankenfahrstuhl, WC-Automatik, Treppenraupe; dagegen nicht bei einem Treppenlift - SozR 2200 § 182b Nr. 23).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    In diesem Sinne ist bereits unter Geltung der Reichsversicherungsordnung entschieden worden, dass Hilfen bei der Beschaffung und Unterhaltung einer den Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechenden Wohnung insbesondere dann über die Zuständigkeit der GKV hinausreichen, wenn sie mit einer Veränderung der Wohnung selbst verbunden sind (…BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 - automatische Toilettenanlage - und Nr. 23 - Treppenlift; Urteil vom 23.10.1984 - 8 RK 43/83 -Lichtschutzpergola).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 P 4/08 R

    Anspruch auf Einbau einer Deckenliftanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme in …

    In diesem Sinne ist bereits unter Geltung der Reichsversicherungsordnung entschieden worden, dass Hilfen bei der Beschaffung und Unterhaltung einer den Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechenden Wohnung insbesondere dann über die Zuständigkeit der GKV hinausreichen, wenn sie mit einer Veränderung der Wohnung selbst verbunden sind (…BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 - automatische Toilettenanlage und Nr. 23 - Treppenlift; Urteil vom 23.10.1984 - 8 RK 43/83 - Lichtschutzpergola).
  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86

    Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel

    Von Einrichtungen, die der behindertengerechten Ausstattung der Wohnung dienen (…vgl. dazu BSG …">182b%20RVO%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 182b RVO Nr. 23 -Treppenlift - Urteil vom 23. Oktober 1984 - 8 RK 43/83 - (KVRS A 2240/21 - Lichtschutz-Pergola), unterscheidet sich die Klingelleuchte entgegen der im Hilfsmittelkatalog vertretenen Auffassung schon durch den besonderen Zusammenhang mit der Behinderung eines schwerhöri-gen Versicherten.
  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 P 15/08

    Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der sozialen …

    In diesem Sinne ist bereits unter Geltung der Reichsversicherungsordnung entschieden worden, dass Hilfen bei der Beschaffung und Unterhaltung einer den Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechenden Wohnung insbesondere dann über die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hinausreichen, wenn sie mit einer Veränderung der Wohnung selbst verbunden sind (BSG…, Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R - juris Rn. 13;… Urteil vom 19.12.1978 - 3 RK 26/78 - SozR 2200 § 182b Nr. 10 S. 30 ff.;… Urteil vom 04.08.1981 - 5a/5 RKn 16/80 - SozR 2200 § 182b Nr. 23 S. 59; Urteil vom 23.10.1984 - 8 RK 43/83 - KVRS A-2240/21 S. 68).
  • LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00

    Hilfsmittel im Sinne des § 33 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V); Erforderlichkeit von …

    Die Beklagte hat sich in ihrer Widerspruchsentscheidung ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Oktober 1984 -- Az.: 8 RK 43/83 = SozR 2200 § 182b Nr. 23 berufen.
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