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| BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84 |
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Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72
Mitgliederwerbung einer Ersatzkasse - Rechtsweg zu den Gerichten der …
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Der erkennende Senat hat mit dem Urteil vom 2. Februar 198" (…BSGE 56, 140 ff : SozR 1500 $ 51 Nr. 3") im Anschluß an das Urteil des 3. Senats des BSG vom 15. November 1973 (BSGE 36, 238 ff : SozR Nr. 6" zu 5 51 SGG) entschieden, daß für Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen, insbesondere bei der Mitgliederwerbung, der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist (ebenso OLG Stuttgart, vom 17.1983 76/83.Das Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Versicherungsträger, aus dem ein Unterlassungsanspruch folgen kann, ergibt sich aus den ihnen übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben (BSGE 36, 238 ff; 56, 1AO ff).
- BVerwG, 05.03.1968 - I C 35.65
Heranziehung eines im Nebenberuf beschäftigten Fleischbeschautierarztes zur …
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Der Abgemahnte muß gegebenenfalls abwarten, ob der "Verwarner" seinen Unterlassungsanspruch mit einer Leistungs(Unterlassungs-)klage gegen ihn geltend macht (vgl BVerwGE 29, 166, 171 ff). - BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber …
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Da er jedoch keinen eigenen durchsetzbaren Anspruch auf Tätigwerden der Aufsichtsbehörde hat (BSGE 26, 237, 2MO), besteht in einem solchen Falle ein berechtigtes Interesse, alsbald festgestellt zu wissen, ob der von einem anderen behauptete Unterlassungsanspruch besteht.
- GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73
Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes; …
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Ihrer Natur nach, die für den Rechtsweg maßgebend ist (GmS in BSGE 37, 292 ff). - BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Rechtsweg
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
In seinem Beschluß vom 22. März 1976 - GSZ 1/75 - (BGHZ 66, 229, 233). - BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58
Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche …
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Beklagte, dessen Abmahnung der Anlaß für die Klage ist, kein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger, sondern eine juristische Person des Privatrechts ist (BSGE 11, 102, 105; 23, 105, 118;… SozR Nr. 13 zu 5 18a sec). - RG, 29.02.1912 - VI 205/11
Arglist und Urteilsrechtskraft
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Diese Rechtskraftwirkung tritt für eine negative Feststellungsklage auch ein, wenn das mit ihr geleugnete Rechtsverhältnis von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist (vgl zum umgekehrten Fall BVerfGE 16, 36; RGZ 78, 389, 396), denn auch hier würden andernfalls sich im Ergebnis widersprechende Entscheidungen über denselben Streitgegenstand unter denselben Beteiligten möglich sein. - BSG, 02.02.1984 - 8 RK 41/82
Wettbewerbsstreitigkeiten - Öffentlich-rechtliche Krankenkassen - Rechtsweg zu …
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Der erkennende Senat hat mit dem Urteil vom 2. Februar 198" (BSGE 56, 140 ff : SozR 1500 $ 51 Nr. 3") im Anschluß an das Urteil des 3. Senats des BSG vom 15. November 1973 (…BSGE 36, 238 ff : SozR Nr. 6" zu 5 51 SGG) entschieden, daß für Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen, insbesondere bei der Mitgliederwerbung, der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist (ebenso OLG Stuttgart, vom 17.1983 76/83. - BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter - …
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Beklagte, dessen Abmahnung der Anlaß für die Klage ist, kein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger, sondern eine juristische Person des Privatrechts ist (BSGE 11, 102, 105; 23, 105, 118;… SozR Nr. 13 zu 5 18a sec). - OLG Celle, 08.02.1984 - 13 U 246/83
Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
Auf die Berufung des Verbandes hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle durch Urteil vom 8. Februar 1984 - 13 U 246/83 - im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, daß die AOK es zu unterlassen habe, bei der Mitgliederwerbung einen Vordruck mit dem Text "Ich möchte mit Beginn meiner Berufsausbildung Mitglied der AOK werden" verwenden.
- GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88
Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über …
Daran sieht er sich gehindert durch die Rechtsprechung des 3. und 8. Senats des Bundessozialgerichts, die entschieden haben, daß für Rechtsstreitigkeiten dieser Art zwischen Ersatzkassen und Allgemeinen Ortskrankenkassen - unabhängig davon, wer von den Prozeßparteien in sachlich-rechtlicher Hinsicht Ansprüche geltend macht - der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben sei (BSGE 36, 238; 56, 140; BSG, Urt. v. 22.1.1986 - 8 RK 59/84, SGb 1986, 570 = SozR 1500 § 55 Nr. 31, Urt. v. 22.1.1986 - 8 RK 60/84, USK 8645). - BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85
"AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse …
Er möchte daher über die Revision der Beklagten entscheiden, sieht sich daran aber durch die Rechtsprechung des 3. und 8. Senats des Bundessozialgerichts gehindert, die entschieden haben, daß für Rechtsstreitigkeiten dieser Art zwischen Ersatzkassen und Allgemeinen Ortskrankenkassen - unabhängig davon, wer von den Prozeßparteien in sachlich-rechtlicher Hinsicht Ansprüche geltend macht - der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben sei (BSGE 36, 238; 56, 140;… BSG, Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84, SGb 1986, 570 = SozR 1500 § 55 Nr. 31 = USK 8650; Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 60/84, USK 8645).Nach diesen Grundsätzen hat das Bundessozialgericht auch die Mitgliederwerbung von Allgemeinen Ortskrankenkassen in deren Verhältnis zu Ersatzkassen beurteilt (…BSG, Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84, aaO; Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 60/84, aaO).
- BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85
Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung …
Er möchte daher über die Revision der Klägerin entscheiden, sieht sich daran aber durch die Rechtsprechung des 3. und 8. Senats des Bundessozialgerichts gehindert, die entschieden haben, daß für Rechtsstreitigkeiten dieser Art zwischen Ersatzkassen und Allgemeinen Ortskrankenkassen - unabhängig davon, wer von den Prozeßparteien in sachlich-rechtlicher Hinsicht Ansprüche geltend macht - der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben sei (BSGE 36, 238; 56, 140;… BSG, Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84, SGb 1986, 570 = SozR 1500 § 55 Nr. 31 = USK 8650; Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 60/84, USK 8645).Nach diesen Grundsätzen hat das Bundessozialgericht auch die Mitgliederwerbung von Allgemeinen Ortskrankenkassen in deren Verhältnis zu Ersatzkassen beurteilt (…BSG, Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84, aaO; Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 60/84, aaO).
- LSG Hessen, 13.08.1986 - L 8 KR 783/85
Sozialgericht; Zulässigkeit; Unterlassungsklage; Wettbewerbsklage; Wettbewerb; …
Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1973 - 3 RK 50/72 in E 36, 238; 02.02.1984 - 8 RK 41/82 - in E 46, 140; 22.08.1986 - 8 RK 60/84 - mit jeweils weiteren Nachweisen).Es wurzelt bei Trägern der sozialen Krankenversicherung in der ihnen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten übertragenen Staatsaufgabe auf dem Gebiet der Sozialversicherung, die sie pflichtgemäß zu erfüllen haben (vgl. BSG, Urteil vom 22.01.1986 - 8 RK 60/84 -).
- BGH, 08.03.1990 - I ZR 60/85
Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht - Wettbewerbswidrigkeit …
Der Senat, der den ordentlichen Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen E. kassen und A. O. über die Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung für gegeben erachtet hat, hat im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 36, 238; 56, 140;… BSG, Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84, SGb 1986, 570 = SozR 1500 § 55 Nr. 31 = USK 8650; Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 60/84, USK 8645) mit Beschluß vom 25. Februar 1988 die Rechtswegfrage dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 16 B 28/06
Krankenversicherung
Rn. 4 Im Anschluß an die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.1.1986 (8 RK 60/84 und 59/84 = SozR 1500 § 55 Nr. 31) hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 22.3.1987 entschieden, daß Kassen bzw. Kassenverbände - soweit sie dadurch beschwert sind, und so die Gefahr der Wiederholung besteht - von anderen Kassen im Wege der leugnenden Feststellungsklage die Unterlassung von Handlungen verlangen können, die vom gesetzlichen Auftrage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht gedeckt sind, und daß insoweit kein Anlaß besteht, im öffentlichen Recht hinter die Vorschriften des Wettbewerbsrechts des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zurückzugehen (L 16 Kr 25/86 LSG NW - dort: Verwendung von Vordrucken irreführenden Inhalts im Rahmen der Mitgliederwerbung). - BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/85
Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht - Wettbewerbswidrigkeit …
Der Senat, der den ordentlichen Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen E. kassen und A. O. ... über die Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung für gegeben erachtet hat, hat im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 36, 238; 56, 140;… BSG, Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84, SGb 1986, 570 = SozR 1500 § 55 Nr. 31 = USK 8650; Urt. v. 22. Januar 1986 - 8 RK 60/84, USK 8645) mit Beschluß vom 25. Februar 1988 die Rechtswegfrage dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu Entscheidung vorgelegt. - BSG, 22.01.1986 - 8 RK 59/84
Negative Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Unterlassungsanspruch …
Das könnte unter bestimmten Umständen etwa dann der Fall sein, wenn der "Verletzte" den "Verletzer" nicht nur abgemahnt, sondern ihm gegenüber eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der dem "Verletzer" ein bestimmtes Handeln untersagt wird (vgl das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tag 8 RK 60/84). - GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 2/88
Zulässiger Gerichtsweg bei einer Streitigkeit zwischen einer Ersatzkasse und …
Daran sieht er sich gehindert durch die Rechtsprechung des 3. und 8. Senats des Bundessozialgerichts, die entschieden haben, daß für Rechtsstreitigkeiten dieser Art zwischen Ersatzkassen und Allgemeinen Ortskrankenkassen - unabhängig davon, wer von den Prozeßparteien in sachlich-rechtlicher Hinsicht Ansprüche geltend macht - der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben sei (BSGE 36, 238; 56, 140;… BSG, Urt. v. 22.1.1986 - 8 RK 59/84, SGb 1986, 570 = SozR 1500 § 55 Nr. 31; Urt. v. 22.1.1986 - 8 RK 60/84, USK 8645).
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