Rechtsprechung
| BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Neubergleute - Lohngruppe - Einstufung - Berufsschutz - Hauer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RKG § 46; RVO § 1246
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 04.04.1990 - S 6 Kn 13/88
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1992 - L 2 Kn 41/90
- BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88
Verweisbarkeit von Facharbeitern
Auszug aus BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92
Diesen Teilbereichen entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten könnten auch die Facharbeiterqualität nach dem Mehrstufenschema begründen (Hinweis auf Bundessozialgericht vom 29. Juni 1989, SozR 2200 § 1246 Nr. 169).Er sei nicht mit ausgebildeten Arbeitnehmern gleichen Alters auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig (…Hinweis auf BSG vom 29. Oktober 1985, BSGE 79, 72 = SozR 2200 § 1246 Nr. 131 sowie vom 29. Juni 1989, SozR 2200 § 1246 Nr. 169).
Insoweit hat es der 5. Senat in seinem Urteil vom 29. Juni 1989 (SozR 2200 § 1246 Nr. 169, S 547) für denkbar gehalten, daß Prozesse zunehmender Konzentration und Spezialisierung - vorwiegend aus Rationalisierungsgründen - den Ausbildungsordnungen und Berufsgruppeneinteilungen in den Tarifverträgen vorauseilten und eine neue Entwicklung in Gang setzten: "Sollte es im Baubereich inzwischen weit verbreitet sein, spezielle Kolonnen von Einschalern einzusetzen, die ständig einen aus einem Facharbeiterberuf losgelösten Teilbereich selbständig verrichten, und sollten dabei vorwiegend Facharbeiter beschäftigt werden, so kann es sich bei diesen Tätigkeiten um Facharbeiten handeln.
- BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90
Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit
Auszug aus BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92
Nichts Abweichendes ergibt sich schließlich auch aus der neueren Rechtsprechung des 5. und 13. Senats des BSG zur Bedeutung der Einordnung bestimmter Tätigkeiten in die Lohn- bzw Berufsgruppe der Tarifverträge (hierzu zB BSG vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 22/90 - zur Veröffentlichung bestimmt, mwN).Bereits hieraus ergibt sich auch, daß die tarifliche Gleichstellung mit Facharbeitertätigkeiten nichts mit der Qualität der verrichteten Arbeit zu tun hat, sondern auf qualitätsfremden Merkmalen beruht (hierzu BSG vom 17. Dezember 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22 S 88).
- BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 15/83
Steinkohlenbergbau - Bergbau - Bergmannsrente wegen verminderter Berufsfähigkeit
Auszug aus BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92
Nach der Rechtsprechung des BSG (…Hinweise auf Urteile vom 28. Januar 1982, BSGE 53, 69 = SozR 2600 § 45 Nr. 33 und vom 29. Mai 1984, BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 36) sei Hauer im Sinne der Lohnordnung des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus,.Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung zur Einstufung einer bisher verrichteten knappschaftlichen Tätigkeit als Hauer (zusammengefaßt im Urteil des 5a Senats vom 29. Mai 1984, BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 36) hat sich an der tariflichen Regelung in der Lohnordnung für den rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau seit der Neuordnung des Entlohnungswesens ab 1. Juni 1971 orientiert.
- BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild - …
Auszug aus BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92
Was bisher nur Teilbereich eines Facharbeiterberufes gewesen ist, hat sich verselbständigt und denselben Wert wie eine schon anerkannte Facharbeitertätigkeit erlangt." Dann - so ist dem Zusammenhang dieses Urteils zu entnehmen - sei auch ein nicht als Facharbeiter Ausgebildeter im Sinne des vom BSG entwikelten Mehrstufenschemas als Facharbeiter einzustufen, wenn er neben ordnungsgemäß ausgebildeten Facharbeitern in einem derartigen Teilbereich eine Tätigkeit vollwertig verrichte (hierzu auch neuerdings BSG vom 8. Oktober 1992, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27). - BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 2/81
Knappschaftliche Arbeit; Hauer; Bergmannsrente; Verminderte bergmännische …
Auszug aus BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92
Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweise auf Urteile vom 28. Januar 1982, BSGE 53, 69 = SozR 2600 § 45 Nr. 33 …und vom 29. Mai 1984, BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 36) sei Hauer im Sinne der Lohnordnung des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus,.
- BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R
Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann - …
Unter welchen Voraussetzungen Neubergleute (ohne Knappen- oder Hauerprüfung) unter Berücksichtigung der Erläuterungen zur Lohnordnung für den rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau als Hauer einzustufen und der Gruppe der Facharbeiter zuzuordnen sind, hat der Senat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (…BSG Urteile vom 28. Januar 1982 - 5a RKn 2/81 - BSGE 53, 69 = SozR 2600 § 45 Nr. 33 …und vom 29. Mai 1984 - 5a RKn 15/83 - BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 36) zuletzt im Urteil vom 18. März 1993 (8 RKn 5/92 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 2) mit den in Betracht kommenden Varianten dargestellt.Zudem ist es als ausreichend anzusehen, wenn der Neubergmann in langjährig und vollwertig ausgeübten Teilbereichen ein Maß an Erfahrung als Hauer gewonnen hat, das es ihm ermöglicht, nach kurzer Einweisung auch die anderen Bereiche der Hauerarbeit zu bewältigen, wofür - entsprechend einem früheren Zusatz in der Lohnordnung (zitiert im Urteil vom 29. Mai 1984) und den Eingruppierungsbeispielen der Lohnordnung (vgl Lohngruppe 08/Schlüssel Nr. 089) vom 3. Jahr der Untertagetätigkeit an eine allerdings widerlegbare Vermutung spricht (…vgl BSG Urteile vom 29. Mai 1984 BSGE 57, 35, 38 = SozR 2600 § 45 Nr. 36, S 104 und vom 18. März 1993 - 8 RKn 5/92 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 2).
Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Blick auf die besonderen qualitätsfremden Belastungen im Bergbau, die in den einschlägigen Tarifverträgen ihren Niederschlag fanden, nicht angeschlossen und in der tarifvertraglichen Einstufung lediglich ein "gutes Indiz" für den qualitativen Wert der ausgeübten Tätigkeit gesehen (Urteile des Senats vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 - Kompaß 1992, 450; vom 27. Februar 1996 - 8 RKn 16/94 - Kompaß 1997, 37, vom 18. März 1993 - 8 RKn 5/92 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 2 und vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - nicht veröffentlicht).
- BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 4/93
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen …
Wie bereits im Urteil des Senats vom 18. März 1993 (SozR 3-2600 § 43 Nr. 2) kann diese Frage für die Knappschaftsversicherung offenbleiben. - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02
Rentenversicherung
Obwohl der Kläger keine Berufsausbildung (etwa zum Berg- und Maschinenmann oder zum Bergmechaniker) durchlaufen hat und auch weder einen Hauerschein noch eine ihm entsprechende Fähigkeiten bescheinigende Erklärung seines Arbeitgebers vorgelegt hat (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 2 mwN, s auch BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26), dokumentieren sein beruflicher Werdegang sowie die langjährige Entlohnung nach der (Facharbeiter-)Lohngruppe 11 (…vgl dazu auch BSG SozR 2600 § 45 Nr. 13; BSG Urteil vom 6.8.1986, Az. 5a RKn 15/85 und zuletzt BSG Beschluss vom 24.9.2003, Az B 8 KN 6/02 B, jeweils nicht veröffentlicht) hinreichend, dass er das breite Spektrum einer Hauertätigkeit im Bergbau (in der Aus- und Vorrichtung, im Streckenausbau/Transport, für Erweiterungsarbeiten, zuletzt in der Gewinnung) beherrscht hat und entsprechend dieser Wertigkeit zu Recht nach der Lohngruppe 11 Unter Tage LO entlohnt wurde. - SG Gelsenkirchen, 21.09.2004 - S 6 KN 282/02
Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen verminderter …
Rn. 13 wesentlichen bergmännischen Arbeiten zu verrichten (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1993, Az.: 8 RKn 5/92). - LSG Baden-Württemberg, 24.01.1995 - L 13 An 1680/94
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eines unausgebildeten und vollschichtig …
Als bisheriger Beruf kann, sofern der Versicherte sich von seinem Beruf nicht zuvor aus gesundheitlichen Gründen gelöst hat, grundsätzlich die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit angesehen werden (st. Rspr.; vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 31 m.w.N.).
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