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| BSG, 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Verletztenrente wegen verschiedener Berufskrankheiten - Zulässigkeit einer einheitlichen Entscheidung über die Folgen der einzelnen Berufskrankheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
Auszug aus BSG, 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92
Vielmehr wird für jeden Arbeitsunfall von den - ggfs verschiedenen - Unfallversicherungsträgern die Teilrente entsprechend dem jeweiligen Grad der MdE gesondert festgestellt (vgl hierzu im einzelnen und ausführlich das Urteil des BSG vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 -).
- BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93
Unfallversicherungsträger - Entzug einer Verletztenrente - Stützrententatbestand
Der Senat hat bereits entschieden, daß der Anspruch auf Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) derartige Besonderheiten aufweist, daß er dem Grunde, dh dem Gegenstand nach wesentlich von demjenigen nach § 581 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) verschieden ist (Urteil des Senats vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - in HV-Info 1986, 841; s auch BSG Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - in HV-Info 1993, 1304), auch wenn für beide gleichermaßen § 580 Reichsversicherungsordnung (RVO) gilt (BSGE 32, 191, 193).Aus den gesamten Erwägungen ist auch ersichtlich, daß die Auffassung des Senats nicht im Widerspruch zu seinem Urteil vom 28. Februar 1986 (…aaO) und dem Urteil des 8. Senats des BSG vom 18. März 1993 (aaO) steht, in denen neben der besonderen rechtlichen Gestaltung der Voraussetzungen für die kleinen Renten auch die notwendige einheitliche Entscheidung über die (kleine) Verletztenrente und die Folgen anderer Arbeitsunfälle oder zu berücksichtigenden Unfälle iS des § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) betont ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 9 U 183/01
Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen …
Die MdE ist allein danach zu bemessen, in welchem Ausmaß das Leistungsvermögen des Verletzten durch den einzelnen Unfall gemindert worden ist, was auch dann gilt, wenn durch mehrere Unfälle dasselbe Organ getroffen wird (vgl. BSG, Urteile v. 14. November 1984 - 9b RU 58/83 und v. 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - und v. 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - mit jeweils weiteren Nachweisen).Entgegen der Auffassung des Berufungsklägers hat der vorliegende Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung; denn das BSG hat die von dem Berufungskläger aufgeworfene Rechtsfrage bereits durch die o.g. Urteile vom 14. November 1984 (9b RU 98/83), 28. Februar 1996 (2 RU 23/84) und vom 18. März 1993 ( 8 RKnU 4/92) entschieden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - L 15 U 601/19
Gewährung einer Verletztenrente aufgrund der bei einem Versicherten anerkannten …
Der prozessuale Streitgegenstandsbegriff wird dementsprechend materiellrechtlich ergänzt, um die gesetzliche Vorgabe einer einheitlichen Entscheidung über die in Betracht kommenden Stützrententatbestände zu erfüllen (zum Ganzen BSG…, Urteil vom 27.06.1984 - 9b RU 76/83 -, juris Rn. 10 ff.;… Urteil vom 28.02.1986 - 2 RU 23/84 -, juris Rn. 16; Urteil vom 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92 -, juris Rn. 19 ff.;… Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 5/93 -, juris Rn. 20 ff.;… vgl. auch zuletzt Urteil vom 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R -, juris Rn. 13). - LSG Bayern, 15.12.2004 - L 3 U 169/04
Gewährung von Verletztenrente nach einem verspätet angemeldeten Arbeitsunfall; …
Einer solchen Erwägung bedurfte es bei der gegebenen Sachlage nicht, weil eine MdE um wenigstens 10 vH ab dem 07.05.2003 wegen der Folgen des Unfalls vom 09.04.2001 nicht in Betracht kommt (BSG Urteil vom 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92). - LSG Baden-Württemberg, 15.11.2022 - L 9 U 2671/20 Zwar hat beim Vorliegen mehrerer Arbeitsunfälle, welche eine MdE von wenigstens 10 v. H. bedingen, eine einheitliche Entscheidung zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92 -, Juris) und liegt bei dem Kläger aufgrund eines Arbeitsunfalls vom 12.12.2003 keine MdE von 20 v.H. mehr vor (Ablehnung der Rente auf unbestimmte Zeit mit Bescheid vom 07.04.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 01.12.2006), aber ggf. noch von 10 v.H. Nachdem aufgrund der Folgen des Unfalls vom 28.01.2014 aber keine MdE von 10 v.H. bedingt ist, kommt eine Verletztenrente auch nicht aufgrund eines Stützrententatbestands in Betracht.
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