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| BSG, 24.02.1977 - 8 RU 102/76 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 102/76
dient, es zu beachten haben, daß es nach der Rechtssprechung genügt, wenn die Übungen mit einer "gewissen Regelmäßigkeit" stattfinden (vgl. BSGE 16, 1)" Der 2" Senat des BSG hat in dieser Entsdmidung nur "einmalige Sport- und Turnveranstaltungen". - BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 102/76
Daher war die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen; dieses wird dabei auch das Urteil des erkennenden Senats vom 20° Januar 1977 - Az": 8 RU 52/76 - zu berücksichtigen habeno' Sollte das LSG bei neuen Prüfung. - BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 102/76
Urteil in BSGE 7, 249,. - BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75
Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes - …
Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 102/76
- 8 RU 148/75 - und vom 24" August 1976 8 RU Ein derartiges offenbares Mißverhältnis liegt hier aber nicht vor() da nach den Feststellungen des LSG 12-von insgesamt 22 Beschäftigten" doh° mehr als die Hälfte der Belegschaft9 an den Kegelabenden teilgenommen haben und" nach den Ausführungen auf Seite 41 des angefochtenen-Urteils" am Anfang fast der gesamte Betrieb einschließlich der weiblichen Angestellten am Kegeln teilgenommen hatte; daraus kann geschlossen werden, daß diese Kegelabende bei ihrer Einführung für den gesamten Betrieb "gedacht" waren° Entgegen der Auffassung des LSG ist die Veranstaltung auch von der Autorität des Arbeitgebers getragen gewesen° Der Betriebsleiter muß nicht unbedingt selbst als Veranstalter auftreten; vielmehr kann er die Durchführung der Gemeinschaftsveranstaltung einer anderen Person oder Personena gruppe übertragen (BSGE.7" 249" 251/52)° Dazu hat das LSG festgestellt? daß der Betriebsinhaber erklärt-habe9 er habe dem Verstorbenen (H") von Anfang an die Leitung und Oberaufsicht der Kegelabende übertragen° Damit ist die Voraussetzung .daß der Kegelabend von der Autorität des Betriebsführers getragen ist, als erfüllt anzusehen° Das LSG hatte zwar Bedenken, ob H, wegen seiner gelegentlichen 8 -. - BSG, 09.02.1978 - 9 RV 46/77
Zu den Merkmalen für die Bestimmung der sozialen Gleichwertigkeit von Berufen
Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 102/76
Da andererseits die Übungszeiten und die jeweilige Dauer der Übung in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen müssen (BSGE 46, 1), bedeutet dies auch, daß der Betriebssport nicht derart ausgeweitet werden soll, daß die Gesundheit und die Arbeitskraft der Teilnehmer oder auch die betrieblichen Erfordernisse darunter leiden oder das Interesse der Belegschaftsmitglieder, deren Freizeit dabei in Anspruch genommen wird, erlahmt.
- BSG, 28.06.2022 - B 2 U 8/20 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Nur gelegentlich stattfindenden Wettkampf- und Freundschaftsspielen (auch innerhalb derselben Firma), bei denen ein Training praktisch nicht stattfindet, kann bereits aufgrund des zeitlichen Abstandes eine Ausgleichsfunktion für die tägliche betriebliche Arbeitsbelastung nicht mehr beigemessen werden (…vgl BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 16; BSG Urteil vom 24.2.1977 - 8 RU 102/76 - SozR 2200 § 548 Nr. 29 S 79, juris RdNr 16). - SG Stuttgart, 16.02.2006 - S 9 U 3566/05
Anerkennung eines Unfalls während der Teilnahme am Betriebssport als …
Die Klägerin verwies auf das Urteil des BSG vom 24.02.1974, Aktenzeichen 8 RU 102/76.Im Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.02.1977 (Az.: 8 RU 102/76) führt das Bundessozialgericht aus, dass Versicherungsschutz grundsätzlich nicht deshalb zu verneinen ist, weil die Betriebssportveranstaltungen nur einmal im Monat stattfinden.
- LSG Bayern, 31.01.2001 - L 17 U 415/99
Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall
Eine geringe Teilnehmerzahl iS eines offenbaren Missverhältnisses zur Belegschaft spricht nach der Rechtsprechung des BSG gegen die Annahme einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung (BSG vom 24.02.1977 - 8 RU 102/76).
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