Rechtsprechung
| BSG, 14.11.1974 - 8 RU 310/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Unfallversicherung - Kauf einer Bademütze zum Schwimmunterricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65
Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff
Auszug aus BSG, 14.11.1974 - 8 RU 310/73
Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG (BSG 24, 243, 246) ist nicht jeder Gegenstand schon ein Arbeitsgerät im Sinne des § 549 RVO, nur weil er zur Verrichtung einer Tätigkeit, bei der UV-Schutz besteht, gebraucht werden kann.Es genügt nämlich nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG (BSG 24, 243, 246), die der erkennende Senat teilt, nicht, daß im Verhältnis zur gesamten Verwendung der auf die betriebliche (schulische) Benutzung entfallende Anteil überhaupt als erheblich in Erscheinung tritt; vielmehr ist grundsätzlich erforderlich, daß der betreffende Gegenstand seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen (Schulbesuch) gebraucht wird.
- BSG, 19.08.1975 - 8 RU 94/74
Unfallversicherungsschutz - Wegeunfall - Lösung von der versicherten Tätigkeit
die Familienwohnung in Pfungstadt zum Ziel, vielmehr ist der Kläger nur wegen der Geburtstagsfeier seiner Schwiegermutter bzw" des Besuchs des Vaters in entgegengesetzter Richtung nach Nordenham gefahren" Es lag daher nicht etwa ein Umweg oder kurzer Abweg (Unterbrechung) von einer Fahrt zur Familienwohnung vor (vgl° dazu auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14, November 1974 - 8 RU 310/73 in SozR 2200 9 550 RVO Nr° 3 bzw" 5 549 RVO Nr" 1 - mit weiteren Nachweisen - …und Urteil des 2° Senats des BSG in SozR Nr() 12 zu 5 543 RVO aF, wo für einen Umweg bei einer ganz geringen Abweichung in entgegengesetzter Richtung UV-Schutz verneint wurde;… ferner aaO Nr" 33, wo das gleiche für einen Umweg mit dem Motorrad, der in 3 Minuten zurückzulegen wurde)°. - LSG Rheinland-Pfalz, 26.05.1976 - L 3 U 170/75 Ein Schulheft, das zur alsbaldigen Verwendung im nachfolgenden Unterricht tatsächlich benötigt und deshalb vom Schüler nicht unangemessene Zeit zuvor beschafft wird, ist ein Arbeitsgerät im Sinne des § 549 RVO (vgl. BSG 24, 243, 246; BSG-Urteil vom 14.11.1974 - 8 RU 310/73 - und BSG-Urteil vom 22.10.1975 - 8 RU 68/75 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band II, 1. bis 8. Auflage, S. 474 r;… Vollmar, Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten in Schriftenreihe der Zeitschrift Weg der Sozialversicherung Nr. 75, S. 26).
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