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| BSG, 24.04.1975 - 8 RU 36/74 |
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BSG, 31.10.1968 - 2 RU 139/67
Jahresarbeitsverdienst - Einkommenslose Zeiten - Berücksichtigungsfähige …
Auszug aus BSG, 24.04.1975 - 8 RU 36/74
allgemeinen dann nicht mehr der Fall sein, wenn der dem Arbeitsunfall vorausgehende Zeitrauma in dem der Verletzte kein Arbeitseinkommen bezogen hat, sich über Jahre oder gar Jahrzehnte erstreckt (BSG 28, 274, 277; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd° II" Stand August 4974, S° 574 e; Lauterbach, Unfallversicherung, Bd° 1, 5° Aufloa Stand September 4974, " 8.Anm° 4 a zu EUR 574 EVO; Podzun" Der Unfallsachbearbeiter" Stand März 4975" Kennzahl 440, So 2" 5)" Unter Berufung darauf" daß die Klägerin seit dem 54° März 4955 bis zum Unfalltag9 dem 44° März 4970, keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt hat" hat das Berufungsgericht die Anwendbarkeit des 5 574 Abs° 4 Satz 2 BVD verneint" Dabei hat es jedoch außer acht gelassen" daß andererseits nach herrschender Meinung eine starre9 rein zeitliche Grenze - wie sie z"B" Podzun annimmt (…aaO, Kennzahl 440" SO 5) - nicht gezogen werden kann° Es hängt vielmehr von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab, welche Bedeutung der fraglichen Zwischenzeit zwischen den in Frage stehenden Tätigkeiten zukommt, wobei vor allem die Art ent3cheidend ist, wie der Verletzte diese Zeit verbracht hat? insbesondere, ob er bestrebt war, sich die Möglichkeit des jederzeitigen Wiedereintritts in das Erwerbsleben offenzuhalten (BSG 28, 274" 277; Brackmann" aa0" S° 574 e; EVO-Gesamtkommentar, 5" Buch" Stand Dezember 4974? Anm° 5 zu 5 574 RVO)° Denn durch solche Bemühungen wird in der Regel die Beziehung zwischen der neuerlichen und der früheren Tätigkeit nicht als gelöst angesehen werden können".
- BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67
Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage - …
Auszug aus BSG, 24.04.1975 - 8 RU 36/74
BVerfG 15" 275" 281; BVerwG 21" 1849 187; 26" 65, 745 51, 149, 152; BFH 90, 461, 466)" Diese Ansicht des 20 Senats wird von dem erkennenden Senat auch deswegen geteilt, weil 5 151 Abs" 1 AO sich an die Eingriffsverwaltung richtet" während es sich bei 5 577 RVG - wie allgemein in der gesetzlichen Unfallversicherung - um eine Vorschrift der Leistungsverwaltung handelt, die ganz speziell für den einzelnen Fall bestimmt, wie zu verfahren ist" wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen" also nicht eine so generalisierende Regelung trifft wie 5 151 AO (vgl° Müller-Helle in NJW 1975, 1065)° Mit Rücksicht darauf" daß der Gemeinsame Senat selbst erklärt hat, daß nicht für alle Vorschriften" in denen ..q.5. - BSG, 29.01.1975 - 5 RKnU 12/74
Rückforderung - Unrechtmäßige Leistung - Rückforderung dem Grunde nach - …
Auszug aus BSG, 24.04.1975 - 8 RU 36/74
der des seinen vom 26° September 1972 (BSG 54, 269, 270 ff) sowie vom 29° Januar 1975 - 5 RKnU 12/74 - unveröffentlicht - für 5 602 RVG bzw" 5 628 RVO mit folgender Begründung angeschlossen: Der Ge" setzgeber habe in 5 602 RVO ausdrücklich eine "Kann-" und somit Ermessensleistung der Berufsgenossenschaften vorgesehen° Wolle man annehmen, daß der Begriff "Härtefall" ein unbestimmter, von den Gerichten voll überprüfbarer und zu konkretisierender Rechtsbegriff sei, so bleibe für ein Ermessen der Berufsgenossenschaften kein Raum° Es sei daher davon auszugehen, daß in 5 602 RVG zwischen dem Begriff "Härtefall" und dem das Ermessen ausdrückende "Können" eine unlösbare Verbindung bestehe° Der Gesetzgeber habe eine Kannleistung vorgesehen, um die Möglichkeit zu eröffnen, in Härtefällen eine Leistung zu gewähren, so daß angenommen werden müsse, daß der Begriff "Härtefall" in den Ermessenbereich hineinrage und somit zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimme (BSG 54, 269, 270, 274)" Demgegenüber vertritt der 9° Senat des BSG (BSG 56, 445, 144} den Standpunkt, ob die "besondere Härte" im Sinne des 5 89 BVG als unbestimmter Rechtsbegriff zu werten sei oder - wie der Gemeinsame Senat zu 5 154 AO sowie der 5" Senat des BSG zu EUR 602 RVO entschieden hätten -' lediglich Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens bestimme, berühre die bisherige Rechtsprechung der für die KOV zuständigen Senate des BSG zu 5 89 BVG im - 42.
- BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche …
Ihm steht in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zu (…jew noch zur Vorgängerregelung § 577 RVO: BSG vom 3.12.2002 - B 2 U 23/02 R - SozR 3-2200 § 577 Nr. 2; BSG vom 28.1.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428;… BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1 S 3; BSG vom 24.4.1975 - 8 RU 36/74;… BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO;… BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - L 7 AS 898/20
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Daher ist es - auch im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG - naheliegender, eine volle gerichtliche Kontrolle über den unbestimmten Rechtsbegriff anzunehmen und nicht lediglich eine Kontrolle iSd § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG hinsichtlich der Frage, ob Ermessenfehler iSd § 39 Abs. 1 SGB vorliegen, durchzuführen (…wie hier Conradis in Münder/Geiger, SGB 11, 7. Aufl., § 44 Rn. 9; im Ergebnis ebenso zu einer Kopplung des Rechtsbegriffs der Unbilligkeit mit einer Ermesseneinräumung im Leistungsrecht BSG Urteil vom 24.04.1975 - 8 RU 36/74). - BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen …
Aus diesen Grundsätzen folgt, daß § 577 RVO auch auf einen - wie im vorliegenden Fall -nach § 575 RVO festgestellten JAV Anwendung finden kann (vgl. Urteil des BSG vom 24. April 1975 - 8 RU 36/74 - SozR 2200 § 571 Nr. 10 zu § 575 Abs. 1 RVO in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung;… Brackmann a.a.O. S. 576g;… Lauterbach/Watermann a.a.O., Anm. 5 zu § 571). - LSG Hessen, 11.03.1981 - L 3 U 9/79 Das ist nicht möglich, da, wie die Beklagte zutreffend geltend macht, wegen zu langen Zeitablaufs zwischen dieser Tätigkeit und der Arbeitseinkommenslosigkeit bis zum Unfalltag von über 6 Jahren kein durch das Arbeitsleben geprägter Zusammenhang gegeben ist (vgl. BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 139/67 - in E 28, 272;… 24. Februar 1974 - 8 RU 54/76 - in
;…">571%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 571 RVO Nr. 8; 24. April 1975 - 8 RU 36/74 - in Lauterbach - Kartei Nr. 9686 zu § 571 RVO 28. April 1977 - 2 RU 39/75 - in …">571%20RVO%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 571 RVO Nr. 10;… 14. Dezember 1978 - 2 RU 51/78 - in SozR 1979, 88;… Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 4 a zu § 571 RVO;… Brackmann, Hand buch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 574 g). - SG Aachen, 15.09.2000 - S 8 AL 66/00 Bei Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe sind alle Umstände des Einzelfalles zu würdigen, so dass auf Rechtsfolgeseite keinerlei Gesichtspunkt mehr verbleiben, die trotz Bejahung einer besonderen Härte im Einzelfall eine Verweigerung der Arbeitserlaubnis rechtfertigen können (im Ergebnis ebenso SG Hamburg vom 17.05.1999 - S 7 AL 1487/98 und Durchführungsanweisung 2.1.210/2.1.211 der Bundesanstalt für Arbeit zu § 1 ArGV, zur Frage einer Ermessenseinräumung vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.06.2000 L 9 AL 196/99, zur Kopplungsvorschrift im Sozialrecht BSG vom 24.04.1975 8 RU 36/74, allgemein hierzu Erichsen in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9.Aufl. 1992 § 10 Rnr 24 m.w.N.).
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