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Rechtsprechung
   BSG, 22.10.1975 - 8 RU 68/75   

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https://dejure.org/1975,7658
BSG, 22.10.1975 - 8 RU 68/75 (https://dejure.org/1975,7658)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1975 - 8 RU 68/75 (https://dejure.org/1975,7658)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 68/75 (https://dejure.org/1975,7658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Erneuerung eines Arbeitsgeräts - Vollgeschriebenes Schulheft - Erwerb eines Schulheftes - Zweck des Weges

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65

    Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff

    Auszug aus BSG, 22.10.1975 - 8 RU 68/75
    Vielmehr will § 549 RVO ganz allgemein seiner Zweckbestimmung nach gerade den Versicherungsschutz auf einen Bereich der sonst dem Versicherungsschutz entzogenen privaten Lebenssphäre des Versicherten erstrecken (BSG 24, 243, 247); das gleiche gilt grundsätzlich auch für die Schüler-Unfallversicherung, da § 549 RVO insoweit keinerlei Einschränkung enthält.

    Danach stellt nach der Rechtsprechung des BSG (BSG 24, 243, 246;… …">549%20RVO%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 549 RVO Nr. 1;… vgl. auch Brackmann a.a.O. S. 482 f. und e mit weiteren Nachweisen) ein Gegenstand nicht schon deshalb ein Arbeitsgerät im Rechtssinne dar, weil er zur Verrichtung einer betrieblichen Arbeit gebraucht werden kann.

    Vielmehr ist grundsätzlich erforderlich, daß der betreffende Gegenstand seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen (BSG 24, 243) (Schulbesuch) gebraucht wird (…vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14.11.1974 in SozR a.a.O.).

    Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, daß der Gegenstand zur Verrichtung versicherter Tätigkeiten gebraucht wird (BSG 24, 243, 246).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …

    Selbst wenn man ihn als Gegenstand ansieht, der seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich der Tätigkeit im Unternehmen zu dienen bestimmt war (…zum Begriff des Arbeitsgeräts vgl BSGE 24, 243 = SozR Nr. 59 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2;… BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1), hat ihn der Kläger im Unfallzeitpunkt weder verwahrt noch befördert, und er befand sich auch nicht auf dem Weg zu dessen Verwahrung oder Beförderung.
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 87/77
    Wie das BSG bereits entschieden hat, ist mit § 539 Abs. 1 Nr. 14 b RVO zwar kein umfassender Versicherungsschutz für Schüler eingeführt worden (BSGE 41, 149, 151), jedoch ist § 549 RVO auch im Rahmen der Unfallversicherung für Schüler anwendbar, weil diese Vorschrift ihrer Zweckbestimmung nach den Versicherungsschutz gerade auf den Bereich der sonst dem Versicherungsschutz entzogenen privaten Lebenssphäre des Versicherten erstreckt (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2).

    Dieser rechtlichen Qualifizierung stimmt der erkennende Senat zu (vgl. BSGE 24, 243, 246; SozR 2200 § 549 Nr. 2;… Brackmann a.a.O., S. 481 p).

    Die Beklagte legt dem zeitlichen Zusammenhang eine Bedeutung bei, die ihm nicht zukommt, sie stützt sich für ihre Auffassung zu Unrecht auf die Urteile des 8. Senats des BSG vom 22.10.1975 - 8 RU 68/76 - (SozR 2200 § 549 Nr. 2) und vom 26.07.1977 - 8 RU 4/77.

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Erneuerung des Arbeitsgerätes - Schulwechsel - …

    Hierbei ist für die Anwendung des § 549 RVO nicht maßgebend, ob der verletzte Schüler gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst b oder 14 Buchst c RVO unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist Arbeitsgerät i.S. von § 549 RVO jeder Gegenstand, der seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird (BSGE 24, 243; BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2).

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
    Demgemäß hat der erkennende Senat im Urteil vom 22.08.1975 - 8 RU 68/75 - bereits ausgesprochen, daß z. B. die Hausaufgaben in der grundsätzlich dem Versicherungsschutz entzogenen privaten Lebenssphäre des Schülers gefertigt werden.
  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77

    Nur in der Schule versichert

    Auch der 8. Senat des BSG hat bereits (SozR 2200 § 549 Nr. 2; BSGE 41, 149, 151) seine - die Entscheidungen allerdings nicht tragende - Auffassung zu erkennen gegeben, daß Schüler bei der Fertigung von Hausaufgaben in ihrer privaten Lebenssphäre grundsätzlich nicht nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO versichert sind (SozR 2200 § 549 Nr. 2; BSGE 41, 149, 151).
  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

    Er hat den organisatorischen Verantwortungsbereich bei Wegen außerhalb der Schule und der Unterrichtszeit für Fälle angenommen, in denen Schüler auf Anordnung eines Lehrers (…BSGE 51 aaO) oder zur Erneuerung bzw Beförderung von Arbeitsgerät (BSGE 57, 260; BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2 und Nr. 6, § 550 Nr. 32) tätig geworden sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1996 - L 15 U 241/96

    Unfallversicherungsschutz eines Studenten bei Abgabe einer Hausarbeit; …

    Er erfaßt indessen nicht nur die eigentliche Teilnahme an Vorlesungsveranstaltungen, sondern auch das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen zu Studienzwecken, wie z.B. den Besuch von Universitätsbibliotheken, Seminaren und Instituten (BSG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 RU 12/96), wohingegen etwa das Anfertigen von Hausarbeiten in privater Umgebung ebenso wie die Erledigung von Schulaufgaben zu Hause (vgl. BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2) dem Versicherungsschutz nicht unterliegt (…so für Diplomarbeiten: BSGE 44, 100 = SozR 2200 § 539 Nr. 36;… BSGE 73, 5 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26).
  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 49/80
    Lediglich sofern die besonderen Voraussetzungen des § 549 RVO vorlagen, wonach als Arbeitsunfall auch ein Unfall bei einer mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung des Arbeitsgerätes gilt, ist der Versicherungsschutz auch für Tätigkeiten außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule bejaht worden, wie etwa beim Erwerb eines Schulheftes als Ersatz für ein vollgeschriebenes Heft (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2), beim Erwerb von Ersatzfarben für einen Malkasten (…BSG SozR 2200 § 550 Nr. 32) oder beim Abholen der bei einer Buchhandlung bestellten Schulbücher (…BSG SozR 2200 § 549 Nr. 6).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 13/92

    Streit über das Bestehen von Unfallversicherungsschutz während eines …

    Denn nach den Feststellungen des LSG hatten der Weg nach Frankreich ebenso wie der Rückweg gerade auch unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Besonderheiten des noch auszuwählenden Prüfungsthemas nicht wesentlich der Beschaffung von Exzerpten, Fotokopien und Büchern gedient (s BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 06.06.1984 - L 3 U 83/84

    Arbeitsgerät; Brille

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 - in E 24, 243;… 14. November 1974 - 8 RU 3010/79 - in …">549%20RVO%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 549 RVO Nr. 9; 22. Oktober 1975 - 8 RU 68/75 - in …">549%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 549 RVO Nr. 2;… 17. Dezember 1975 - 2 RU 77/75 - in …">549%20RVO%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 549 RVO Nr. 3 = E 41, 102), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. HLSG, Urteile vom 6. Oktober 1976 - L-3/U - 1167/72 - in RSpDienst 1300 § 549 RVO, S. 1-4; 11. Mai 1983 - L-3/U - 613/82 - m.w.N.), ist nicht jeder Gegenstand, nur weil er zur Verrichtung einer betrieblichen Arbeit gebraucht werden kann, ein Arbeitsgerät im Sinne von § 549 RVO.
  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 108/75

    Unfallversicherungsschutz - Privater Bereich - Verhaltnis von Normen - Lex …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.05.1976 - L 3 U 170/75
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