Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 28.02.1957 - 8 RV 443/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,9107
BSG, 28.02.1957 - 8 RV 443/54 (https://dejure.org/1957,9107)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1957 - 8 RV 443/54 (https://dejure.org/1957,9107)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1957 - 8 RV 443/54 (https://dejure.org/1957,9107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,9107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 28.02.1957 - 8 RV 443/54
    Zeitpunkt ab das LSG"° Berlin an seine Stelle getreten ist, konnte die vorliegende Streitseche, in der erst am 4° Januar Berufung eingelegt werden ist, nicht mehr beim Obervereorgungsgericht enhängig werden und damit auch nicht nach 5 218 Abs° 6 SGG auf das LSG; "übergehen° Beim Inkrafttreten des SGG war die Streitsache vielmehr noch beim Versorgungsgericht Berlin enhängiga Sie ist nach % 218 Abs° 5 SGG in dem Schucbczustand, in dem sie sich zu diesem Zeitpunkt befand, auf das Sozialgericht Berlin übergegangen.und nach Anfechtung destereorgungsgerichtliehen Urteils am 40 Januar 1954 kraft der Anfellwirkung des eingelegten Rechtsmittels beim 800 Berlin anhängig geworden, ohne daß es einer erneuten Verhandlung und Entscheidung durch des sen bedurfte (BSG° Bd" 1 So 208; vgl° auch Urteil des 2° Senats vom 22° Januar 1957 -2 RU 92/55 -)° Auch wenn der Übergang der Sache auf das LSG° in der dergelégten Weise erfolgt ist, unterecheidet sie sich hinsichtlich des Verfahrenestandes nicht.
  • BSG, 24.10.1956 - 2 RU 114/55
    Auszug aus BSG, 28.02.1957 - 8 RV 443/54
    entscheideno Hierbei wäre es rechtlich ohne Bedeutung, daß die Berufung gegen das Urteil des'Versorgungsgerichts Berlin vom 50° Oktober 1955 unzulässig ist (Urteil des 2° Senats Vom 240 Oktober 1956 -"2 RU 114/55 -)0 Die Frage, ob ein solcher Verfahrensmangel ausdrücklich gerügt werden müßte oder schon von Amts wegen zu behier dahingestellt bleiben, da hinsicht-' rücksichtigen wäre, kann.
  • BSG, 25.10.1956 - 4 RJ 126/55
    Auszug aus BSG, 28.02.1957 - 8 RV 443/54
    lich des Bescheides vom 150 hai 1954 kein Fall des 5 96 SGG vorliegt (vgl° hierzu auch das Urteil des 40 Senats vom 25° Oktober 1956 - 4 RJ 126/55 --)° Wird nach Klageerhebung der Verwaltungsakt durch einen neuen abgeändert oder ersetzt, so wird nach @ 96 SGG auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens° Dasselbe gilt.für das Berufungsverfahren° Durch den dem vorliegenden Rechtsstreit zugrunde liegenden Bescheid vom 19° März 1952 ist dem Kläger vom 10 Oktober 1950 ab nach dem BVG eine Beschädigtenrente in Höhe von 70 v°H° gewährt, eine solche jedoch für die Monate Juli bis September 1950 nach dem KVG abgelehnt worden° Der Kläger hat diesen Bescheid ausdrücklich nur wegen der Versagung einer Rente nach dem KVG angefochten und gegen die nach dem BVG gewährte Rente keine Einwendungen erhoben° Der während des Berufungsverfahrens ergangene Bescheid von 15° Mai 1954 betrifft lediglich die dem Kläger nach dem BVG zustehende Rente, also den Teil des Bescheids vom 19° März 1952, der nicht im Streit befangen ist° Nach 5 96 SGG wird aber der neue Verwaltungsakt nur Ge" genstand des schwebenden Verfahrens, soweit er den Streitstoff beeinflussen kann (vglo BB-Drucks° 4357/53, Begründung zu 5 45 Abs° 1 SGD am Ende)° Ist nur ein Teil des Verwaltungsaktsangefochten, so muß der neue Verwaltungsakt an die Stelle des angefochtenen Teils des abgeänderten Verwaltungsakts treten; es muß sich hierbei um einen selbständigen, trennbaren Teil des Anspruchs handeln (vglo Peters"Sautter-Wolff" Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Anm° 1 zu @ 96)° Der angefochtene Teil des Bescheides vom 19" März 1952 ist selbständig und trennbar, da es sich hierbei lediglich um den im Streit befindlichen Anspruch des Klägers auf eine Versorgungsrente nach dem KVG handelte Der.
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis, …

    Im sozialgerichtlichen Verfahren ist - wie in den meisten Gerichtsverfahrensordnungen - ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache zulässigerweise (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1957, Az.: 8 RV 443/54) tätig wird, kostenrechtlich gemäß § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO i.V.m. § 202 Satz 1 SGG so zu behandeln, wie wenn er von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten würde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.02.1980, Az.: 2 BvR 752/78).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - L 22 R 1031/10

    Vormerkungsbescheid - Rentenbescheid - Abitur mit Berufsausbildung - …

    Hierunter hat das BSG vor allem die sinnvolle Prozessökonomie durch ein schnelles und zweckmäßiges Verfahren (auch die Verhütung abweichender gerichtlicher Entscheidungen zum alten und neuen Bescheid) und den Schutz des Betroffenen vor möglichen Rechtsnachteilen verstanden, wenn er im Vertrauen auf den schon eingelegten Rechtsbehelf weitere Schritte gegen den neuen Bescheid unterlässt (so BSG, Urteil vom 28. Februar 1957 - 8 RV 443/54, abgedruckt in BSGE 5, 13; BSG, Urteil vom 23. Juni 1959 - 7 RAr 117/57, abgedruckt in BSGE 10, 103; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1959 - 10 RV 636/56, abgedruckt in BSGE 11, 146; BSG, Urteil vom 25. September 1962 - 5 RKn 15/60, abgedruckt in BSGE 18, 31).
  • SG Berlin, 27.08.2012 - S 90 SO 1638/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Wohnheimen - …

    Rn. 142 Auch wenn ein neuer Verwaltungsakt nur insoweit Gegenstand des Verfahrens werden kann, wie er an die Stelle des angefochtenen Teil des geänderten Verwaltungsaktes tritt (vgl. BSG, Urteil vom 28.2.1957, Az. 8 RV 443/54, Rn. 10 (zitiert nach juris)) und Bescheide über Folgezeiträume nicht von § 96 SGG erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.6.2008, Az. B 11b AS 35/06 R), wird der Bescheid vom 13. Januar 2011 nicht nur insoweit Streitgegenstand, als er die Zeit bis Dezember 2011 regelt, sondern für die gesamte Regelungszeit bis einschließlich März 2013.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2013 - L 3 SB 4961/11
    Der Bescheid vom 23.07.2010, mit dem der GdB der Klägerin ab dem 29.07.2010, den Bescheid vom 26.03.2009 aufhebend, mit 70 ab dem 29.07.2010 festgestellt und der Nachteilausgleich "RF" entzogen wurde, ist nicht nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden, da er den streitgegenständlichen Bescheid, soweit dieser im gerichtlichen Verfahren angefochten wurde, nicht abgeändert bzw. ersetzt hat (st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG] seit Urteil vom 28.02.1957 - 8 RV 443/54 - veröffentlicht in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht