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| BSG, 09.05.1972 - 8 RV 811/71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.04.1963 - 2 RU 228/59
Anspruch auf Aufhebung eines Rentenentziehungsbescheids - Zulässigkeit der …
Auszug aus BSG, 09.05.1972 - 8 RV 811/71
durch im Ergebnis übereinstimmende Erklärungen der Beteiligten, am Vergleich nicht mehr festhalten zu wollen" wirksam beseitigt werden kann (vgl° BSG 19, 112" 115" 116)° Dafür, daß der Vergleich etwa von vornherein nichtig gewesen sei, besteht kein Anhalt° Insbesondere ist ein Verwaltungsakt"- ebenso wie ein Vergleich - der der materiellen Rechtslage nicht entspricht, zwar rechtswidrig" aber grundsätzlich nicht nichtig" gleichviel" ob die Rechtswidrigkeit auf einer unrichtigen Beurteilung tatsächlicher oder rechtlicher Voraussetzungen für dessen Erlaß oder Abschluß beruht (BSG 267 211)" Der Beklagte war auch befugt7 den Vergleich vom 16° Mai 1958 abzuschließenq Denn insoweit kommt es nicht darauf an? ob der ll - .f. - BSG, 25.04.1967 - 11 RA 138/66
Zur Rechtmäßigkeit der Einstufung eines Rentners (ehemals landwirtschaftlicher …
Auszug aus BSG, 09.05.1972 - 8 RV 811/71
Verwaltungsakt rechtswidrige Leistungen zuge8prochen hat? sondern allein darauf" ob die Verwaltung zuständig und befugt war" Bescheide mit einem derartigen Inhalt allgemein zu erlassen" doh° ob sie den Anspruch so hätte regeln "können"" nicht ob sie im Einzelfall eine solche Regelung hätte treffen "dürfen" (vglo BSG 26, 210" 2ll)° Daß ersteres hier der Fall war, kann nicht bezweifelt werden° Das LSG hat mithin den Prozeßvergleich vom 16° Mai 1958 mit zutreffender Begründung für rechtswirksam gehalten" Der Berichtigungsbescheid des Beklagten vom 25° Januar 1968 ist nicht Gegenstand des Verfahrens geworden (@ 96 SGG)9 weil das frühere Verfahren bereits 1958 wirksam beendet werden ist" Insoweit ist vor dem SG anhängige das.
- LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10
Rücktritt vom Prozessvergleich - Entschädigung bei nicht vertragsgemäßer …
Ansonsten stünde es zur Disposition des Rücktrittsberechtigten, durch Ausübung seines Gestaltungsrechts ein bereits beendetes Verfahren wieder aufleben zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.1955, II ZR 201/53, NJW 1955, 705 (706); Urteil vom 06.06.1966, II ZR 4/64, NJW 1966, 1658 f.; BVerwG, Beschluss vom 27.10.1993, 4 B 175/93, NJW 1994, 2306 (2307 f.); vgl. auch BSG, Urteil vom 09.05.1972, 8 RV 811/71, Rdnr. 21). - LAG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - 20 Sa 2058/11
Beendigung des Verfahrens durch Prozessvergleich; Auslegung einer …
Ansonsten stünde es zur Disposition des Rücktrittsberechtigten, durch Ausübung seines Gestaltungsrechts ein bereits beendetes Verfahren wieder aufleben zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.1955, II ZR 201/53, NJW 1955, 705 ; Urteil vom 06.06.1966, II ZR 4/64, NJW 1966, 1658 f.; BVerwG, Beschluss vom 27.10.1993, 4 B 175/93, NJW 1994, 2306 ; vgl. auch BSG , Urteil vom 09.05.1972, 8 RV 811/71, Rdnr. 21, a.A LAG Baden-Württemberg Urteil vom 17.06.2011 - 12 Sa 1/10 - juris, nicht rechtskräftig). - LSG Sachsen, 20.06.2013 - L 3 AL 90/12 Der Kläger hätte wegen seiner Unsicherheiten zur Datenlage in den Vergleich einen Widerrufsvorbehalt (…vgl. Leitherer, a. a. O., Rdnr. 14) oder einen Rücktrittsvorbehalt aufnehmen lassen können (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 1972 - 8 RV 811/71 - JURIS-Dokument Rdnr. 21).
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