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| BSG, 26.11.1959 - 8 RV 869/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 03.03.2025 - B 1 KR 67/23 B
Krankenversicherung - Anspruch nach § 2 Abs 1a SGB 5 - Wirtschaftlichkeitsgebot
Dies hätte schon deswegen nahegelegen, weil die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei gesetzlichen prozessualen Fristen eine abschließende Regelung darstellen könnte und die Frage des Rechtsmissbrauchs eher bei solchen materiell-rechtlichen Fristen Bedeutung erlangen könnte, bei denen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen ist (vgl zu Letzterem BSG vom 26.11.1959 - 8 RV 869/57 - juris <Vorlagebeschluss an Großen Senat> und nachgehend BSG vom 9.6.1961 - GS 2/60 - BSGE 14, 246 = SozR Nr. 2 zu § 58 BVG). - BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64
Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist - …
Besondere Umstände, die im Einzelfall gebieterisch zur Annahme eines solchen Rechtsmißbrauchs zwingen (vgl. BSG 2, 289; BSG 280. November 1958, 8 RV 869/57, Nipperdey aaO), sind nach herrschender Meinung (…vgl. Staudinger, Komm. zum BGB, 11. Aufl., § 242 Anm. D 502 bis 504, 486, 487, 491 mit ausführlichem Literaturhinweis und Bay.ObLG 24. November 1961 in MDR 1961, 303) vor allem dann gegeben, wenn die Behörde vorsätzlich die Versäumung der Ausschlußfrist herbeigeführt hat oder nunmehr eine Haltung einnimmt, die mit ihrem früheren Verhalten, das den Antragsteller vernünftigerweise von der Fristwahrung abgehalten hat, unvereinbar ist.
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