Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur sogenannten Funktionslosigkeit eines Bebauungsplan - Teilnichtigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen (IBR 1990, 767)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.03.1990 - 14 K 3012/89
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90
- BVerwG, 19.12.1990 - 4 B 164.90
- BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - 5 S 2897/88
Außerkrafttreten eines Bebauungsplanes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90
Auch die bloße Nichtverwirklichung eines Bebauungsplanes führt regelmäßig nicht zu dessen Unwirksamkeit (Fortführung der Rechtsprechung des 5. Senats des VGH Bad-Württ, Beschluß vom 29.8.1989, 5 S 2897/88, UPR 1990, 308).Dies kann allenfalls bei sehr langen, z.B. über 100 jähriger Nichtverwirklichung angenommen werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.8.1989 -- 5 S 2897/88 -- UPR 1990, 308).
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90
Rn. 24 Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.4.1977 -- IV C 39.75 -- (BVerwGE 54, 5 sowie Beschl. v. 31.8.1989 -- BVerwG 4 B 161.88 --) tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung des in die Festsetzung gesetzten Vertrauens die Schutzwürdigkeit nimmt. - BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
Funktionslosigkeit von Bauplänen - Städtebauliche Sanierung - Allgemeine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90
Rn. 24 Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.4.1977 -- IV C 39.75 -- (BVerwGE 54, 5 sowie Beschl. v. 31.8.1989 -- BVerwG 4 B 161.88 --) tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung des in die Festsetzung gesetzten Vertrauens die Schutzwürdigkeit nimmt.
- VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06
Baurecht: Voraussetzungen an die Annahme einer Funktionslosigkeit einer …
Die Plankonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird deshalb nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (vgl. zur Teilnichtigkeit: VGH Baden-Württ., Urteil vom 17.08.1990 - 8 S 1215/90 - in Juris).Die in diesem Bereich derzeit fehlende wegemäßige Erschließung führt daher ebenfalls nicht zur Funktionslosigkeit der dortigen Festsetzungen des Bebauungsplanes 1942/14. Es handelt sich hierbei vielmehr lediglich um eine Frage der Planverwirklichung und eines gegebenenfalls anzunehmenden Plangewährleistungsanspruchs (vgl. für einem vergleichbaren Fall: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1215/90 - in Juris).
Die genannten Festsetzungen sind daher auch durch das Inkrafttreten des geänderten Flächennutzungsplanes 2010 nicht funktionslos geworden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1215/90 - in Juris).
Rn. 53 - 8 S 1215/90 - in Juris).
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 2430/97
Übergeleiteter Bebauungsplan - Funktionslosigkeit durch Zeitablauf
Das muß entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch bei einer sehr langen, z. B. über hundertjährigen Nichtverwirklichung gelten (BVerwG, Beschl. v. 6.6.1997 - 4 NB 6.97 -, BauR 1997, 803; vgl. Senatsurt. v. 17.8.1990 - 8 S 1215/90). - VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 2447/97
Übergeleitete Bebauungspläne
Das gilt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch bei einer sehr langen, z.B. über hundertjährigen Nichtverwirklichung (vgl. Senatsurt. v. 17.8.1990 - 8 S 1215/90 - und BVerwG, Beschl. v. 6.6.1997 - 4 NB 6.97 -, BauR 1997, 803 = UPR 1997, 469 = NuR 1997, 593).
- VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20
Ausfertigung eines Bebauungsplans
Rn. 43 Hierzu bemerkt die Kammer nur: Der Wegfall eines bei Satzungsbeschluss entsprechend dem § 1 Abs. 3 BauGB hinreichend erforderlichen Gemeinwohlbedarfs (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.02.2014 - 3 S 207/13 -, juris) in späterer Zeit kann eine Funktionslosigkeit einer Festsetzung im Bebauungsplan - auch nach langer Zeit - für sich betrachtet nicht begründen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2004 - 4 C 3.03 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1215/90 -, juris). - VG Cottbus, 27.04.2010 - 6 K 197/08
Wasseranschlussbeitrag; Rechtsverbindlichkeit der bauplanerischen Satzung
Dies gilt auch bei einem sehr langen Zeitraum, wie er z.B. bei Nichtverwirklichung über eine Dauer vom mehr als 100 Jahren angenommen werden kann (…vgl. BVerwG, Beschuss vom 6. Juni 1997, a.a.O.; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 23. Januar 1998 - 8 S 2430/97 -, zit. nach juris; Urteil vom 17.8.1990 - 8 S 1215/90 -, zit. nach juris; vom 17.8.1990 - 8 S 1215/90 -, zit. nach juris; Beschluss vom 29.8.1989 - 5 S 2897/88 - UPR 1990, 308; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 15 ZB 09.1811 -, zit. nach juris;… ferner Degenhart, Geltungsverlust "funktionsloser" Bebauungspläne ? BayVBl 1990, S. 71). - VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 8 S 2399/90
Bebauungsplanänderung zum Nachteil benachbarter Eigentümer - Umwandlung einer …
Demgegenüber bewirkt die bloße Aufgabe oder die Änderung gemeindlicher Planungsabsichten noch keine Funktionslosigkeit (vgl. hierzu auch das Urt. d. Senats v. 17.8.1990 -- 8 S 1215/90 --). - OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 34/91
Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen
Insbesondere bei großflächig getroffenen Festsetzungen, wie sie hier mit der nahezu den gesamten Baustufenplan Bergedorf III (und auch die angrenzenden Baustufenpläne) einnehmenden Festsetzung von Außengebietsflächen vorhanden ist, führen die den Gedanken der Funktionslosigkeit tragenden Gründe ebenso zu einer selbständigen Betrachtung von räumlich und funktional abtrennbaren Teilgebieten, wie bei rechtlichen Mängeln eines Bebauungsplans, dessen Teilnichtigkeit in Betracht kommen kann (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 1.11.1990 - OVG Bf II 66/89 - HmbJVBl .1992 S. 63 m.w.N. und v. 17.9.1992 - OVG Bf II 69/91 - VGH Mannheim v. 17.8.1990 - 8 S 1215/90 - NuR 1991 S. 352 ; OVG Saarlouis v. 25.6.1990 - 2 R 20/89 - BRS 50 Nr. 12). - VG Sigmaringen, 29.07.2009 - 1 K 727/09
IHK Reutlingen kann Erweiterungsbau errichten
Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 17.08.1990 (- 8 S 1215/90 - [...]) wird ein Bebauungsplan nicht schon durch das Inkrafttreten eines entgegenstehenden Flächennutzungsplans oder wegen gewandelter Auffassungen der Gemeinde funktionslos.
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