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| VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bauliche Festsetzung von Flachdächern und Nachbarschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 23.05.1990 - 1 K 145/90
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90
Die von Ziff. 2.10 des Textteils zum Bebauungsplan "Z" erteilte Befreiung verletzt angesichts der nur sehr begrenzten Überschreitung von maximal etwa 0, 7 m auch nicht das im Tatbestandsmerkmal "Würdigung nachbarlicher Interessen" enthaltene Rücksichtnahmegebot (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, DVBl. 87, 476) zu Lasten der Beigeladenen. - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90
Auch wurde nicht gegen das in § 15 BauNVO verankerte Rücksichtnahmegebot (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983 -- 4 C 96.79 --, DÖV 84, 293) verstoßen.
- VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23
Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung
Rn. 82 (6) Die Form eines Daches eines Bauvorhabens ist bereits im beplanten Innenbereich kein nachbarschützender Belang (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.07.1990 - 8 S 1279/90 -, NuR 1992, 233), sodass dies erst recht für den unbeplanten Bereich gilt. - VG Stuttgart, 18.02.2022 - 2 K 5478/21
Nachbarrechte gegen Baugenehmigung in Bezug auf eine Luft-Wärmepumpe in …
Rn. 43 Schließlich dient die Festsetzung der Dachform, die planungsrechtlich schon nicht festgesetzt werden könnte, nicht dem Nachbarschutz, da sie als solche erkennbar nur Ziele der Baugestaltung verfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.07.1990 - 8 S 1279/90 - juris). - VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25
Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …
Denn Baugestaltungsvorschriften vermitteln grundsätzlich keinen Drittschutz (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2003, 1 ME 170/03, juris Rn. 13; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.1990, 8 S 1279/90, juris Rn. 3;… siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 25 f. [zum bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbot]).
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