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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9280
VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90 (https://dejure.org/1990,9280)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.1990 - 8 S 1279/90 (https://dejure.org/1990,9280)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - 8 S 1279/90 (https://dejure.org/1990,9280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauliche Festsetzung von Flachdächern und Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90
    Die von Ziff. 2.10 des Textteils zum Bebauungsplan "Z" erteilte Befreiung verletzt angesichts der nur sehr begrenzten Überschreitung von maximal etwa 0, 7 m auch nicht das im Tatbestandsmerkmal "Würdigung nachbarlicher Interessen" enthaltene Rücksichtnahmegebot (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, DVBl. 87, 476) zu Lasten der Beigeladenen.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90
    Auch wurde nicht gegen das in § 15 BauNVO verankerte Rücksichtnahmegebot (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983 -- 4 C 96.79 --, DÖV 84, 293) verstoßen.
  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Rn. 82 (6) Die Form eines Daches eines Bauvorhabens ist bereits im beplanten Innenbereich kein nachbarschützender Belang (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.07.1990 - 8 S 1279/90 -, NuR 1992, 233), sodass dies erst recht für den unbeplanten Bereich gilt.
  • VG Stuttgart, 18.02.2022 - 2 K 5478/21

    Nachbarrechte gegen Baugenehmigung in Bezug auf eine Luft-Wärmepumpe in …

    Rn. 43 Schließlich dient die Festsetzung der Dachform, die planungsrechtlich schon nicht festgesetzt werden könnte, nicht dem Nachbarschutz, da sie als solche erkennbar nur Ziele der Baugestaltung verfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.07.1990 - 8 S 1279/90 - juris).
  • VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25

    Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …

    Denn Baugestaltungsvorschriften vermitteln grundsätzlich keinen Drittschutz (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2003, 1 ME 170/03, juris Rn. 13; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.1990, 8 S 1279/90, juris Rn. 3;… siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 25 f. [zum bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbot]).
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