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Rechtsprechung
   LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6429
LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95 (https://dejure.org/1995,6429)
LG Münster, Entscheidung vom 18.05.1995 - 8 S 128/95 (https://dejure.org/1995,6429)
LG Münster, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 8 S 128/95 (https://dejure.org/1995,6429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberrechts; Nichtgenehmigung der Veröffentlichung von Lichtbildern; Begriff des Verletzerzuschlags; Schadesersatz in Form einer angemessenen Lizenzgebühr

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Urheberrechts; Nichtgenehmigung der Veröffentlichung von Lichtbildern; Begriff des Verletzerzuschlags; Schadesersatz in Form einer angemessenen Lizenzgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Urheberrechts ; Nichtgenehmigung der Veröffentlichung von Lichtbildern; Begriff des Verletzerzuschlags; Schadesersatz in Form einer angemessenen Lizenzgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1007 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Zubilligung eines pauschalen Schadenszuschlages in Fällen anerkannt worden, in denen der Geschädigte einen umfangreichen und kostspieligen Überwachungsapparat unterhalten muß, um Urheberrechtsverletzungen überhaupt nachgehen zu können (vgl. BGHZ 97, 37, 49 in Fortführung von BGHZ 59, 286 ff - Gema -).

    Dabei hat der BGH herausgestellt, daß nur durch die Einrichtung einer besonderen Überwachungsorganisation unter entsprechend hohem finanziellen Aufwand verhindert werden könne, daß der Urheberrechtschutz in diesem Bereich weitgehend leerläuft (BGHZ 59, 286, 287 ff).

    Dieser Rechtsgedanke ist entsprechend auf die Geltendmachung von Ansprüchen durch andere Verwertungsgesellschaften und in allen Fällen anzuwenden, in denen ein von dem übrigen Geschäftsbetrieb des Geschädigten abgesonderter Verwaltungszweig eigens zu dem Zweck der Abwicklung von Fremdschäden eingerichtet ist und eindeutig abgrenzbare Kosten verursacht (BGHZ 59, 286, 293).

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten; …

    Auszug aus LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Zubilligung eines pauschalen Schadenszuschlages in Fällen anerkannt worden, in denen der Geschädigte einen umfangreichen und kostspieligen Überwachungsapparat unterhalten muß, um Urheberrechtsverletzungen überhaupt nachgehen zu können (vgl. BGHZ 97, 37, 49 in Fortführung von BGHZ 59, 286 ff - Gema -).

    Entscheidend ist nämlich der insoweit tatsächlich getätigte Aufwand, der zur Aufdeckung der konkreten Rechtsverletzung entstanden ist (vgl. BGHZ 97, 37, 50).

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 94/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer Fotografie ("Petite …

    Auszug aus LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95
    Ein derart schwerwiegender Eingriff im Rahmen der Verwertung von Fotografien könnte nur dann angenommen werden, wenn etwa bei verstümmelter und damit entstellender Verwertung des Lichtbildes zum Zwecke besonderer Ausgestaltung eine schwere Beeinträchtigung des künstlerischen Rufes des Urhebers der Fotografie gegeben ist (vgl. BGH GRUR 1971, 525), wovon vorliegend jedoch nicht ausgegangen werden kann, da die von dem Kläger gefertigten Lichtbilder unstreitig ohne jede Veränderung veröffentlicht worden sind.
  • LG Düsseldorf, 14.07.1992 - 12 O 353/91

    Schadensersatz wegen Verletzung des Urhebergesetzes (UrhG); Unberechtigte …

    Auszug aus LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95
    Auch die Voraussetzungen, unter denen das Landgericht Düsseldorf eine Ersatzfähigkeit zuerkannt hat (vgl. LG Düsseldorf GRUR 1993, 664, 665), sind vorliegend nicht gegeben, da nicht davon ausgegangen werden kann, daß die Beklagten die Veröffentlichung der Lichtbilder in dem Bewußtsein vorgenommen haben, daß der Kläger einer Veröffentlichung nicht zustimmen werde.
  • LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03

    Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz …

    Die von einigen Gerichten (etwa OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; LG Münster, NJW-RR 1996, 32, 33 - T-Magazin; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG München I, ZUM 2000, 519, 520) praktizierte Ausurteilung eines Zuschlags von 100 % bei unterlassenem Bildquellennachweis ist nichts anderes als eine Übertragung der GEMA-Rechtsprechung auf Umwegen (…Schack, Rdn. 693a), der sich die Kammer aus Rechtsgründen nicht anschließt.
  • LG Hamburg, 04.04.2003 - 308 O 515/02
    In der Rechtsprechung sind bei Fällen unterbliebener Urheberbenennung verschiedentlich Aufschläge von 100% auf tatsächliche erzielte oder fiktiv errechnete Lizenzgebühren bewilligt worden (z.B. so im Wege der Schätzung des "angemessenen" Betrages für die Verwendung von Fotografien z.B. LG Berlin ZUM 1998, 673-674; LG München ZUM 1995, 57, 58 [mit Hinweis auf die MFM-Empfehlungen, allerdings für immateriellen Schaden], LG Münster NJW-RR 1996, 32, 33 [LG Münster 18.05.1995 - 8 S 128/95] und ArbG Heilbronn, AfP 1989, 596; ebenso Wandtke/Bullinger/Thum, Urheberrecht, 2002, § 72 UrhG Rz. 22 und wohl auch Schricker/Vogel, Urheberrecht, 2. Auf.
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