Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: LG Kiel, 31.03.2008

Rechtsprechung
   LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23101
LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07 (https://dejure.org/2007,23101)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.10.2007 - 8 S 130/07 (https://dejure.org/2007,23101)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 8 S 130/07 (https://dejure.org/2007,23101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen des Beweises sowohl des Behandlungsfehlers als auch des Ursachenzusammenhangs zwischen diesem und dem Schaden durch den Patienten; Ausnahmsweise Annahme einer Fehlervermutung und Verschuldensvermutung eines Arztes zu Gunsten eines Patienten; Anwendbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • AG Siegburg, 15.05.2007 - 104 C 570/04

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufgrund …

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 15.05.2007 - 104 C 570/04 - wird zurückgewiesen.

    O und nach Vernehmung der Zeugen Dr. U und S die Klage durch Urteil vom 15.05.2007 - 104 C 570/04 - abgewiesen.

    Rn. 15 unter Abänderung des am 15.05.2007 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Siegburg - 104 C 570/04 - die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 4.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2004 zu zahlen.

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07
    Rn. 30 In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass auch im Arzthaftungsrecht die Grundsätze einer Beweislastverteilung Anwendung finden, wenn feststeht, dass die Schädigung eines Patienten aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren ärztlicherseits voll beherrscht werden können; gegebenenfalls streitet zu Gunsten des Patienten eine Fehler-/Verschuldensvermutung mit der Folge, dass es Sache des Behandelnden ist, diese Vermutung zu widerlegen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1990 - VI ZR 169/90 -, NJW 1991, 1540, 1541;… ferner Staudinger-Otto, aaO., § 280 Rz. F45 m. w. Nachw.).

    Der damit vorliegend als Ursache in Betracht kommende Körper des Patienten als solcher ist als lebender Organismus für einen behandelnden Arzt allerdings nie voll beherrschbar mit der Folge, dass hier insofern eine Beweislastumkehr nach den vorbeschriebenen Regeln ausscheidet (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.12.1990 - VI ZR 169/90 -, NJW 1991, 1540, 1541).

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem …

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07
    Hierbei handelt es sich - ebenso wie etwa die technische Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der hierbei zum Schutze des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden zu beachtenden ärztlichen Regeln - um Maßnahmen, die dem Risikobereich des Krankenhauses und der behandelnden Ärzte und damit für letztere sowie für das Pflegepersonal voll beherrschbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 24.01.1984 - VI ZR 293/82 -, NJW 1984, 1403, 1404;… ferner OLG Köln, Urt. v. 02.04.1990 - 27 U 140/88 -, VersR 1991, 695 ff.).

    Dies ist mit Blick auf die unangegriffen gebliebenen Feststellungen des Sachverständigen insbesondere auf Seite 30 des Gutachtens, wonach eine Eingrenzung der in Betracht kommenden Ursachen auf den Herrschaftsbereich des Krankenhauses nicht möglich ist, nicht der Fall (vgl. BGH, Urt. v. 24.01.1984 - VI ZR 293/82 -, NJW 1984, 1403, 1404: dort eine Beweiserleichterung ablehnend, da der Umstand, dass es zu einer Schädigung des plexus während der Operation des Klägers gekommen war, für sich allein nicht schon auf einen Fehler bei der Lagerung hinweise;… a.A. - aber zu weitgehend - OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.05.1990 - 1 U 69/89 -, VersR 1991, 1289).

  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07
    Daher kann in solchen Fällen der behandelnden Seite der ihr obliegende Beweis gelingen, wenn durch Vernehmung von Klinikpersonal eine entsprechende ausnahmslose Übung festgestellt und erforderlichenfalls eine - vorliegend infolge des Versterbens des vormaligen Beklagten zu 3) nicht mehr mögliche - Parteivernehmung des Arztes die Überzeugung gewonnen werden kann, dass auch im konkreten Einzelfall davon nicht abgewichen worden ist (vgl. - jeweils zur Frage einer vor der Operation erfolgten Aufklärung - BGH, Urt. v. 22.05.2001 - VI ZR 268/00 -, NJW-RR 2001, 1431 f.;… BGH, Urt. v. 08.01.1985 - VI ZR 15/83 -, NJW 1985, 1399;… OLG Celle, Urt. v. 30.09.2002 - 1 U 7/02 -, VersR 2004, 384).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07
    Daher kann in solchen Fällen der behandelnden Seite der ihr obliegende Beweis gelingen, wenn durch Vernehmung von Klinikpersonal eine entsprechende ausnahmslose Übung festgestellt und erforderlichenfalls eine - vorliegend infolge des Versterbens des vormaligen Beklagten zu 3) nicht mehr mögliche - Parteivernehmung des Arztes die Überzeugung gewonnen werden kann, dass auch im konkreten Einzelfall davon nicht abgewichen worden ist (…vgl. - jeweils zur Frage einer vor der Operation erfolgten Aufklärung - BGH, Urt. v. 22.05.2001 - VI ZR 268/00 -, NJW-RR 2001, 1431 f.; BGH, Urt. v. 08.01.1985 - VI ZR 15/83 -, NJW 1985, 1399;… OLG Celle, Urt. v. 30.09.2002 - 1 U 7/02 -, VersR 2004, 384).
  • OLG Saarbrücken, 30.05.1990 - 1 U 69/89

    Schmerzensgeld; Verbrennungen am Gesäß; Entstellende Narben; Arztfehler

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07
    Dies ist mit Blick auf die unangegriffen gebliebenen Feststellungen des Sachverständigen insbesondere auf Seite 30 des Gutachtens, wonach eine Eingrenzung der in Betracht kommenden Ursachen auf den Herrschaftsbereich des Krankenhauses nicht möglich ist, nicht der Fall (…vgl. BGH, Urt. v. 24.01.1984 - VI ZR 293/82 -, NJW 1984, 1403, 1404: dort eine Beweiserleichterung ablehnend, da der Umstand, dass es zu einer Schädigung des plexus während der Operation des Klägers gekommen war, für sich allein nicht schon auf einen Fehler bei der Lagerung hinweise; a.A. - aber zu weitgehend - OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.05.1990 - 1 U 69/89 -, VersR 1991, 1289).
  • OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88

    Krankenhausträger und behandelnde Ärzte tragen Beweislast für sorgfältige und …

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07
    Hierbei handelt es sich - ebenso wie etwa die technische Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der hierbei zum Schutze des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden zu beachtenden ärztlichen Regeln - um Maßnahmen, die dem Risikobereich des Krankenhauses und der behandelnden Ärzte und damit für letztere sowie für das Pflegepersonal voll beherrschbar sind (…vgl. BGH, Urt. v. 24.01.1984 - VI ZR 293/82 -, NJW 1984, 1403, 1404; ferner OLG Köln, Urt. v. 02.04.1990 - 27 U 140/88 -, VersR 1991, 695 ff.).
  • OLG Celle, 30.09.2002 - 1 U 7/02

    Haftung des Arztes bei unterlassener Risikoaufklärung

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2007 - 8 S 130/07
    Daher kann in solchen Fällen der behandelnden Seite der ihr obliegende Beweis gelingen, wenn durch Vernehmung von Klinikpersonal eine entsprechende ausnahmslose Übung festgestellt und erforderlichenfalls eine - vorliegend infolge des Versterbens des vormaligen Beklagten zu 3) nicht mehr mögliche - Parteivernehmung des Arztes die Überzeugung gewonnen werden kann, dass auch im konkreten Einzelfall davon nicht abgewichen worden ist (…vgl. - jeweils zur Frage einer vor der Operation erfolgten Aufklärung - BGH, Urt. v. 22.05.2001 - VI ZR 268/00 -, NJW-RR 2001, 1431 f.;… BGH, Urt. v. 08.01.1985 - VI ZR 15/83 -, NJW 1985, 1399; OLG Celle, Urt. v. 30.09.2002 - 1 U 7/02 -, VersR 2004, 384).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Bonn

Rechtsprechung
   LG Kiel, 31.03.2008 - 8 S 130/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31049
LG Kiel, 31.03.2008 - 8 S 130/07 (https://dejure.org/2008,31049)
LG Kiel, Entscheidung vom 31.03.2008 - 8 S 130/07 (https://dejure.org/2008,31049)
LG Kiel, Entscheidung vom 31. März 2008 - 8 S 130/07 (https://dejure.org/2008,31049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Wohngebäudeversicherung: Zum Begriff der Überschwemmung und zur Darlegungslast des Versicherungsnehmers bei Behauptung eines Überschwemmungsschadens

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Kiel, 31.03.2008 - 8 S 130/07
    Dieses ist dann anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln ( BGH, VersR 2005, S. 828 [BGH 20.04.2005 - IV ZR 252/03] ).
  • OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16

    Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten …

    (in Anknüpfung an BGH…, Urteil vom 20. April 2005, IV ZR 252/03, ZfS 2005, 447 ff., juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 9. April 2013, 9 U 198/12, NJW-RR 2013, 1120, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 20. September 2011, 12 U 92/11, VersR 2012, 231 f., juris Rn. 14; LG Kiel, Beschluss vom 31. März 2008, 8 S 130/07, r+s 2009, 25, juris Rn. 1; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 20. Oktober 2011, 5 U 160/11, VersR 2012, 437, juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. August 2005, 20 U 103/05, ZfS 2006, 103, juris Rn. 4; OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Juni 2007, 8 U 2837/06, r+s 2007, 329, juris Leitsatz).

    Erforderlich ist die Darlegung, wo und auf welche Weise sich auf der Geländeoberfläche erhebliche Wassermengen angesammelt haben (LG Kiel, Beschluss vom 31.03.2008 - 8 S 130/07 - r+s 2009, 25, juris Rn. 1).

  • LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem …

    Zum Vortrag eines Versicherungsnehmers, der einen Überschwemmungsschaden geltend macht gehört auch die Darlegung, wo und auf welche Weise sich auf der Geländeoberfläche erhebliche Wassermengen angesammelt haben sollen (vgl. dazu LG Kiel, Beschluss vom 31.03.2008, 8 S 130/07 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Kiel
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht