Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bebauungszusammenhang; Rücknahme eines Bauvorbescheides - Rücknahmefrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 2781/98
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
- BVerwG, 29.05.2000 - 4 B 35.00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 6
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
In § 44 ff. SGB X hat der Gesetzgeber ein geschlossenes System der Rücknahme und des Widerrufs von Verwaltungsakten geschaffen, das auf die Besonderheiten und Bedeutung des Sozialleistungsbereichs abgestimmt ist und eine umfassende und abschließende Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Prinzipien der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.8.1995 - 5 C 26.93 -, BVerwGE 99, 115, 119). - BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
Dies entspricht dem Zweck der Jahresfrist als einer Entscheidungsfrist, die sinnvollerweise erst anlaufen kann, wenn der zuständigen Behörde alle für die Rücknahmeentscheidung bedeutsamen Tatsachen bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 - Gr. Sen 1, 2/84 -, BVerwGE 70, 356ff., 362f.;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 19.7.1985 - 4 C 23, 24.82 -, NVwZ 1986, 119, mit dem sich das BVerwG für die Rücknahme eines Bauvorbescheides in Kenntnis und Würdigung der sich mit dem Beschluß des Großen Senats kritisch auseinandersetzenden Äußerungen in der Literatur der Rechtsauffassung des Großen Senats anschließt). - BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81
Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
Da die Annahme eines Ortsteils eine organische Siedlungsstruktur voraussetzt, müssen die Gebäude grundsätzlich zum regelmäßigen Aufenthalt von Menschen geeignet sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, DÖV 1984, 855;… BVerwG, Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 -, BRS 54 Nr. 65 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 17).
- BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
Da die Annahme eines Ortsteils eine organische Siedlungsstruktur voraussetzt, müssen die Gebäude grundsätzlich zum regelmäßigen Aufenthalt von Menschen geeignet sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, DÖV 1984, 855; BVerwG, Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 -, BRS 54 Nr. 65 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 17). - BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 19.12.1995 - 5 C 10.94 -, NVwZ 1996, 1217 ;… Urt. v. 5.8.1996 - 5 C 6.95 -, NWVBl 1997, 293ff., 294f) hat in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht diese Vorschrift dahin interpretiert, daß Rechtsfehler, die die Ermächtigungsgrundlage der Rücknahme betreffen, nicht den Tatsachen gleichzusetzen seien. - BVerwG, 05.08.1996 - 5 C 6.95
Verwaltungsrverfahrensrecht - Rücknahme rechtswidriger begünstigender …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
Das Bundesverwaltungsgericht (…Urt. v. 19.12.1995 - 5 C 10.94 -, NVwZ 1996, 1217 ; Urt. v. 5.8.1996 - 5 C 6.95 -, NWVBl 1997, 293ff., 294f) hat in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht diese Vorschrift dahin interpretiert, daß Rechtsfehler, die die Ermächtigungsgrundlage der Rücknahme betreffen, nicht den Tatsachen gleichzusetzen seien. - BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
Rn. 16 Wie eine neuere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.9.1998 (3 B 109.98) besage, dürfe eine Behörde die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes - auch in Kenntnis aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände - vom Ausgang eines laufenden Gerichtsverfahrens abhängig machen.
- OVG Bremen, 16.02.2011 - 2 A 37/09
Hemmung des Ablaufs der Jahresfrist nach §§ 48 Abs. 4 , 49 Abs. 4 S. 2 …
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass (auch) dann, wenn eine Rücknahme eines Verwaltungsakts wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben worden ist, die Jahresfrist für eine erneute Rücknahme erst mit Rechtskraft des Urteils zu laufen beginnt (z.B. VGH Mannheim, U. v. 17.02.2000 - 8 S 1817/99 - NVwZ-RR 2001, 6 ff.).Der VGH Mannheim hat dies im Urteil vom 17.02.2000 (Az. 8 S 1817/99 = NVwZ-RR 2001, 6 ff.) mit beachtlichen Gründen verneint.
- VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 13 S 2345/05
Aufenthaltsberechtigung; Rücknahme; Ermessen; Ehe nach dem Hindu-Ehegesetz
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24.1.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360 m.w.N.; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.2.2000 - 8 S 1817/99 -, NVwZ-RR 2001, 6;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. , Rnr. 138 zu § 48 m.w.N.) beginnt diese nämlich erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahme entscheidungserheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind. - VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
Anforderungen an die hinreichende Bestimmheit eines Rücknahmebescheids; …
Denn die Jahresfrist wird durch den Erlass eine Rücknahmebescheides unterbrochen und beginnt mit Rechtskraft eines Urteils, dass den Rücknahmebescheid wegen Ermessensfehlern aufhebt, neu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 7 B 79/88 - NVwZ 1988, 822; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2000 - 8 S 1817/99 -, NVwZ-RR 2001, 5, 6;… auch Kopp/ Ramsauer, aaO., § 48 Rn. 161).
- VGH Bayern, 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852
Voraussetzungen der Rücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz
Denn insoweit ist anerkannt, dass durch die Aufhebung eines unter Wahrung der Frist des Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ergangenen Rücknahmebescheids im Rahmen einer Anfechtungsklage der Lauf der Jahresfrist entweder gehemmt wird oder - nach Rechtskraft des Urteils - neu zu laufen beginnt, da in diesem Fall der Rücknahmebehörde noch nicht alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen haben (…vgl. hierzu Hueck/Müller, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 51;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 48 Rn. 161;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 206; für Ermessensfehler ausdrücklich VGH Mannheim, U.v. 17.2.2000 - 8 S 1817/99 - NVwZ-RR 2001, 6). - VG Stuttgart, 26.09.2017 - 11 K 3803/16
Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung; Jahresfristbeginn bei Aufhebung eines …
Wurde ein erster Rücknahmebescheid im Widerspruchs- oder Klageverfahren aufgehoben, so läuft die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG ab dem Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der aufhebenden Entscheidung; dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung auf tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen beruht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2012 - 2 C 13/11 - BVerwGE 143, 230; VGH Mannheim, Urt. v. 17.02.2000 - 8 S 1817/99 - NVwZ-RR 2001, 6). - VG Ansbach, 27.08.2009 - AN 5 K 09.00560
Die Zeit des Besitzes einer Duldung nach dem 1. Januar 2005 findet bei der …
Auf die Frage, wann für die Rücknahmeentscheidung die Jahresfrist des Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG zu laufen begonnen hat oder zu laufen beginnen wird, beziehungsweise abgelaufen sein wird (vgl. BVerwG, Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1984, GrSen 1/84, GrSen 2/84; BVerwG, Beschluss vom 20.05.1988, 7 B 79/88, und 19.12.1995, 5 C 10/94; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.2.2000, 8 S 1817/99, sämtliche - juris -), kommt es deshalb in diesem Verfahren nicht an. - OVG Niedersachsen, 20.11.2001 - 4 MA 3282/01
Ermessen; Existenzgefährdung; Frist; Rückforderung; …
Zu den für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen gehören die Umstände, deren Kenntnis es der Behörde objektiv ermöglicht, ohne weitere Sachaufklärung unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme zu entscheiden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17. Februar 2000, 8 S 1817/99, NVwZ-RR 2001, 6 ff.).
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