Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2033/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 24.02.1987 - 4 K 427/86
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2033/88
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2033/88
Das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot ist verletzt, wenn sich das Vorhaben bei Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, für den betreffenden Nachbarn als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteile v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130, v. 13.3.1981, DVBl. 1981, 928, v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 335/339 und v. 19.9.1986, DVBl. 1987, 476).Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, um so weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG., Urt. v. 25.2.1977 a.a.O., S. 126).
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2033/88
Das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot ist verletzt, wenn sich das Vorhaben bei Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, für den betreffenden Nachbarn als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteile v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130, v. 13.3.1981, DVBl. 1981, 928, v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 335/339 und v. 19.9.1986, DVBl. 1987, 476). - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 8 S 2033/88
Das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot ist verletzt, wenn sich das Vorhaben bei Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, für den betreffenden Nachbarn als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteile v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130, v. 13.3.1981, DVBl. 1981, 928, v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 335/339 und v. 19.9.1986, DVBl. 1987, 476).
- VG Sigmaringen, 14.07.2021 - 4 K 5610/19
Abstandsfläche, Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Wandhöhe, 3 m
Rn. 50 Hinzu kommt, dass der Kläger selbst massiv in das Bauverbot hineingebaut hat und aufgrund dessen seine Schutzwürdigkeit im Zuge des nachbarlichen Austauschverhältnisses reduziert ist (vgl. die Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 1989 - 8 S 2033/88 -, juris Rn. 23). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07
Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern; …
Der Hinweis der Klägerin auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 1989 (Urteil vom 27. Juni 1989 - 8 S 2033/88 -, juris) führt zu keiner anderen Beurteilung, weil diese Entscheidung eine andere Fallkonstellation betrifft (kein direkter Anbau, sondern Neubau im Abstand von einem Meter in einem Gebiet, in dem offene und geschlossene Bauweise planungsrechtlich zulässig ist) und nicht den hier einschlägigen Fall eines wechselseitigen Abstandflächenverstoßes behandelt (vgl. hierzu in Übereinstimmung mit der o.g. Rechtsprechung VGH BW…, Beschluss vom 4. Januar 2007, a.a.O.).Die Klägerin bezieht sich dabei wohl auf Rechtsprechung, wonach sich eine grundsätzlich zulässige geschlossene Bauweise im Einzelfall gegenüber dem Grundstück des Nachbarn als unzulässig erweisen kann (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Frage der Schließung von Fenstern etwa OVG NW…, Urteil vom 17. Januar 2008, a.a.O.; Beschluss vom 17. Februar 2000 - 7 B 178/00 -, BauR 2001, 77 und Beschluss vom 31. Januar 1991 - 7 B 241/91 -, BauR 1991, 738; OVG Hbg, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 2 Bs 3/00 - Beschluss vom 18. November 1999 - 2 Bs 378/99 - und Beschluss vom 23. Februar 1995 - Bs II 42/95 -, alle zitiert nach juris; siehe auch den von der Klägerin zitierten Beschluss des VGH BW vom 14. Juni 1999 - 3 S 1357/99 -, VBlBW 2000, 116, juris, in dem der frühere Beschluss vom 27. Juni 1989, a.a.O., ausdrücklich "modifiziert" wird).
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.1999 - 3 S 1357/99
Nachbarklage wegen Aufstockung eines Gebäudes
Es muß ihm nicht auf Dauer zugemutet werden, hinter dem vorgegebenen Rahmen der Gebäudehöhen der Umgebung zurückzubleiben oder besondere baulichen Vorkehrungen (Bau eines Lichtschachtes) zu treffen, nur weil der Nachbar bereits sein Grundstück bis zur Grenze bebaut und mit Fenstern versehen hat (Modifizierung zu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.6.1989 - 8 S 2033/88; Urteil vom 7.2.1990 - 3 S 3314/89; vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20.5.1985, BauR 1986, 193; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 31.1.1991, BauR 1991, 738;… in diesem Sinne auch Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 5 RdNr. 47, 47a).
- VG Leipzig, 12.05.2015 - 4 K 16/13
Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines …
Je unabweisbarer die Belange des Bauherrn sind, umso eher besteht die Möglichkeit, dass der Nachbar ein Zusetzen seiner Grenzfenster hinzunehmen hat, vor allem dann, wenn Räume betroffen sind, die über andere Fenster verfügen, mögen diese auch nicht ausreichend groß sein und daher vergrößert werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.6.1989 - 8 S 2033/88 -, [...] Rn. 24 m. w. N.).Insbesondere eine Vergrößerung der vorhandenen Fenster, wie sie in der Rechtsprechung als Abhilfemaßnahme angedacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.6.1989 - 8 S 2033/88 -, [...] Rn. 24 m. w. N.), erscheint ausgeschlossen.
- VGH Bayern, 27.03.2025 - 9 ZB 23.1956
Erfolglose Nachbarklage eines Denkmaleigentümers
Vielmehr bedarf es stets einer Abwägung der konkreten Interessen des Bauherrn einerseits und des betroffenen Nachbarn andererseits (VGH BW, U.v. 27.6.1989 - 8 S 2033/88 - juris Rn. 24). - VGH Baden-Württemberg, 07.02.1990 - 3 S 3314/89
Baugenehmigung - Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Nichteinhaltung der …
Vielmehr bedarf es einer Abwägung im Einzelfall zwischen dem konkreten Interesse des Bauherrn an der Verwirklichung seines Vorhabens einerseits und dem Interesse des betroffenen Nachbarn an der Erhaltung der Belichtung und Belüftung über ein vorhandenes Fenster andererseits (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.7.1984 -- 3 S 1097/83 --; Beschluß vom 1.12.1986 -- 3 S 2976/86 --; Urteil vom 27.6.1989 -- 8 S 2033/88 --; Bayr. VGH, Urteil vom 20.5.1985 BRS 44 Nr. 104; OVG Lüneburg, Beschluß vom 20.10.1986 BRS 46 Nr. 179).
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