Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Irrtum über Kostenbelastung durch Erschließung eines Baugebiets - unbeachtlicher Motivirrtum; gesicherte Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile - Erschließungsangebot eines Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.12.1990 - 6 K 228/89
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Eine solche Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht tritt u. a. dann ein, wenn die Gemeinde das Angebot eines Dritten, die in einem qualifizierten Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vorzunehmen, ohne zureichenden Grund ablehnt (Urt. v. 10.9.1976 - IV C 5.76 - BRS 37 Nr. 6, Urt. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - BauR 1985, 661 …und Urt. v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - a.a.O.).Rn. 34 Unter dem für die Frage der Zumutbarkeit des Abschlusses eines Erschließungsvertrags letztlich entscheidenden Aspekt der Verläßlichkeit des Angebots (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.9.1976, a.a.O.) bedeutsamer ist der weitere von der Stadt angeführte Grund der fehlenden "Sicherheit".
Dies ist zum einen dann der Fall, wenn die Gemeinde selbst zur Erschließung bereit ist oder sie einen entsprechenden Erschließungsvertrag bereits abgeschlossen hat (BVerwG, Urt. v. 10.9.1976, a.a.O.).
- BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Die dagegen eingelegte Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3.5.1991 - 8 C 77.89 - zurückgewiesen.Eine Erschließungspflicht der Stadt L hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3.5.1991 - 8 C 77.89 - (NVwZ 1991, 1086) verneint, so daß mit einem Anschluß auch in absehbarer Zeit nicht zu rechnen war.
Eine solche Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht tritt u. a. dann ein, wenn die Gemeinde das Angebot eines Dritten, die in einem qualifizierten Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vorzunehmen, ohne zureichenden Grund ablehnt (…Urt. v. 10.9.1976 - IV C 5.76 - BRS 37 Nr. 6, Urt. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - BauR 1985, 661 und Urt. v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - a.a.O.).
- BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Eine solche Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht tritt u. a. dann ein, wenn die Gemeinde das Angebot eines Dritten, die in einem qualifizierten Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vorzunehmen, ohne zureichenden Grund ablehnt (Urt. v. 10.9.1976 - IV C 5.76 - BRS 37 Nr. 6, Urt. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - BauR 1985, 661 …und Urt. v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - a.a.O.).Das gleiche gilt aber nach Ansicht des Senats ferner dann, wenn die Gemeinde dem Bauherrn gegenüber zur Erschließung verpflichtet ist (…ebenso Battis/Krautzberger/Löhr, Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., § 30 RdNr. 17; in dieser Richtung auch BVerwG, Urt. v. 30.8.1985 - IV C 48.81 - NVwZ 1986, 38 …und Urt. v. 21.2.1986, a.a.O.).
- BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Anhand der Festsetzungen des Bebauungsplans ist deshalb auch zu beurteilen, welche Anforderungen an eine gesicherte Erschließung der rückwärtigen Teile des Baugrundstücks zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.2.1986 - 4 C 10.83 - NVwZ 1986, 646).Das gleiche gilt aber nach Ansicht des Senats ferner dann, wenn die Gemeinde dem Bauherrn gegenüber zur Erschließung verpflichtet ist (…ebenso Battis/Krautzberger/Löhr, Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., § 30 RdNr. 17;… in dieser Richtung auch BVerwG, Urt. v. 30.8.1985 - IV C 48.81 - NVwZ 1986, 38 und Urt. v. 21.2.1986, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1989 - 2 S 2737/88
Erschließungsanspruch
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Diese bebauungsplanmäßige Erschließung, aber auch eine ordnungsgemäße Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sei jedoch deshalb nicht gesichert, weil die Stadt L die Erschließung des Baugebiets ablehne und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Erschließungspflicht der Stadt mit Urteil vom 29.6.1989 - 2 S 2737/88 - verneint habe.Wie der erkennende Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat, leidet der Bebauungsplan insbesondere nicht an einem zu seiner Nichtigkeit führenden Verstoß gegen das Abwägungsgebot (…vgl. Urt. v. 23.10.1987 - 8 S 1899/87 - und Urt. v. 29.6.1989 - 2 S 2737/88 -).
- BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Rn. 32 Die Stadt L macht allerdings zu Recht geltend, daß der 1974 geschlossene Erschließungsvertrag eine Übernahme sämtlicher Kosten der Erschließung durch den Erschließungsträger vorgesehen hat, obwohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erschließungskosten nur in dem Umfang einem Erschließungsunternehmer aufgebürdet werden können, in dem es der Gemeinde abgabenrechtlich gestattet ist, diese Kosten auf den Abgabenpflichtigen abzuwälzen (vgl. zuletzt Urt. v. 23.8.1991 - 8 C 61.90 - VBlBW 1992, 174). - BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Ein Feststellungsinteresse der Kläger ist daher insoweit zu verneinen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 4.5.1984 - 8 C 93.82 - NJW 1985, 876, ständ. Rechtspr.). - VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 S 480/89
Rechtswidrigkeit eines Ablehnungsbescheides zum Bau eines McDrive Restaurants
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Rn. 24 a) Nach ständiger Rechtsprechung kann auch bei Verpflichtungsklagen im Falle der Erledigung des Klagebegehrens in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ein Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt werden (vgl. das Urteil des erk. Senats vom 6.6.1989 - 8 S 480/89 - m.w.N.). - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Für die Kläger bedeutet dies, daß die Veränderungssperre ihnen gegenüber keine Rechtswirkungen äußerte, wenn sie bei Berücksichtigung der gem. § 17 Abs. 1 S. 2 BauGB anzurechnenden Zeit mit einer zeitlich zu lang ausgedehnten Sperre belegt würden (grundlegend hierzu BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 - BVerwGE 51, 121). - BVerwG, 11.11.1970 - IV C 79.68
Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91
Diese Regelung findet auf die Fälle einer sogenannten faktischen Zurückstellung, d.h. in Fällen, in denen ein Genehmigungsantrag nicht hinreichend zügig bearbeitet, sonstwie verzögert oder rechtswidrig abgelehnt wird, entsprechende Anwendung (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 11.11.1970 - IV C 79.68 - NJW 1971, 445).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 7 A 1348/09
Verweigerung einer Baugenehmigung zur Verbindung zwei freistehender …
Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Februar 1986 - 4 C 10.83 -, BauR 1986, 305 = BRS 46 Nr. 106, und vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 -, BRS 55 Nr. 34; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Juni 1992 - 8 S 204/91 -, juris. - VG Minden, 08.06.2012 - 9 K 1227/10
Kein Bauvorbescheid für Einfamilienhaus ohne gesicherte wegemäßige Erschließung …
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Urteile vom 21.02.1986 - 4 C 10.83 -, BRS 46 Nr. 106 = juris, Rn. 14, und vom 17.06.1993 - 4 C 7.91 -, BRS 55 Nr. 34 = juris, Rn. 22; BayVGH, Urteil vom 07.07.1998 - 14 B 96.3136 -, juris, Rn. 30; VGH BW, Urteil vom 15.06.1992 - 8 S 204/91 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5.
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