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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 26.05.2004 - 8 S 218/04 (032)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28960
LG Braunschweig, 26.05.2004 - 8 S 218/04 (032) (https://dejure.org/2004,28960)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26.05.2004 - 8 S 218/04 (032) (https://dejure.org/2004,28960)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 8 S 218/04 (032) (https://dejure.org/2004,28960)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    R-Gespräch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    R-Gespräch

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 11.07.2001 - 18 O 63/01

    0190 Dialer

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2004 - 8 S 218/04
    Die Kammer folgt den Erwägungen, die das Landgericht Berlin in der Entscheidung vom 11. Juli 2001 (18 O 63/01) zur Bevollmächtigung im Rahmen von Verträgen, die Telekommunikation betreffend, aufgestellt hat.
  • AG Braunschweig, 17.03.2004 - 114 C 5637/03

    Vorliegen einer Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht ; Annahme eines …

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2004 - 8 S 218/04
    Anmerkung: Das Urteil der Vorinstanz, AG Braunschweig - Az.: 114 C 5637/03, ist hier online abrufbar.
  • AG Groß-Gerau, 09.11.2004 - 66 G 126/04

    AG Groß Gerau: Neues R-Gesprächs-Urteil

    Soweit dies das Landgericht Braunschweig als Berufungsgericht in seinem Hinweisbeschluss vorn 26.05.04 (Az.: 8 S 218/04) anders gesehen haben mag und R-Gespräche nicht zu den üblicherweise im Rahmen der Telekommunikation fallenden Vorgäbe gezählt hat, kann dem - abgesehen davon, dass ein Hinweisbeschluss nicht Rechtskraft erwachsen kann - auch inhaltlich nicht gefolgt werden, weil das Landgericht Braunschweig letztlich die Frage, mit welcher Inanspruchnahme welcher Leistungen von dem Telefonanschlussinhaber grundsätzlich zu rechen hat, letztlich mit Fragen des Minderjährigenschutzes vermengt und Letzterem schließlich die ausschlaggebende Kraft verleiht hat, der Minderjährigenschutz hier wie dort jedoch mangels vertraglicher Bindung und Haftung des Minderjährigen gar nicht zur Debatte steht.

    Zu Recht hat das nach Einlegung der Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgericht Braunschweig vom 17.03.04 (Az.: 114 C 5637/03) angerufene Landgericht Braunschweig in seinem Hinweisbeschluss vom 26.05.04 (Az.: 8 S 218/04), der im übrigen als solcher auch gar nicht in Rechtskraft zu erwachsen vermochte, auch nicht auf ein Widerrufsrecht abgestellt, sondern vielmehr auf ganz anderer Linie, nämlich mit der Unüblichkeit von R-Gesprächen argumentiert und eine Haftung nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht abgelehnt, wobei diese Ansicht jedoch aus den bereits genannten Gründen von den hier erkennenden Gericht nicht geteilt wird.

  • AG Hamburg, 12.01.2011 - 7c C 53/10

    Internet-Anschlusskosten: Rückerstattungsanspruch für Mehrwertdienstentgelte bei …

    Rn. 33 Soweit gleichwohl von anderen Instanzgerichten die Auffassung vertreten wird, in Fällen wie dem vorliegenden komme eine Anscheinsvollmacht in Betracht (so etwa LG Braunschweig, Beschluss v. 26.05.2004, 8 S 218/04 (032); AG Nettetal, Urteil v. 9.6.2004, 19 C 91/04; AG Nürnberg, Urteil v. 24.6.2004, 34 C 2207/04; wohl auch - was mangels jeglicher Begründung der dortigen Ausführungen nur vermutet werden kann - AG Salzgitter, Urteil v. 21.6.2004, 12 C 177/04; AG Frankfurt am Main, Urteil v. 15.06.2004, 30 C 718/04 - 32; AG Marbach a. N., Urteil v. 25.05.2004, 1 C 147/04) oder - noch weiter gehend - allein darin, dass anderen Personen die Möglichkeit eröffnet wird, Telefongespräche anzunehmen, liege eine Genehmigung sämtlicher verursachter Kosten (so AG Dortmund, Urteil v. 06.07.2004, 133 C 7178/04) ist dem aus Rechtsgründen nicht zu folgen (ebenso wie hier, wenn auch ohne nähere Begründung, für Telefonate, die von Mitarbeitern des Anschlussinhabers geführt werden: OLG Hamburg, Urteil v. 17.12.1998, NJW-RR 2000, 559, 560 sowie für R-Gespräche AG Hamburg-Altona, Urteil v. 16.12.2004 - 316 C 369/04).
  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von …

    Soweit gleichwohl von anderen Instanzgerichten die Auffassung vertreten wird, in Fällen wie dem vorliegenden komme eine Anscheinsvollmacht in Betracht (so etwa LG Braunschweig, B. v. 26.5.2004, 8 S 218/04 (032);… AG Nettetal, Urt. v. 9.5.2004, 19 C 91/04;… AG Nürnberg, Urt. v. 24.6.2004, 34 C 2207/04;… wohl auch - was mangels jeglicher Begründung der dortigen Ausführungen nur vermutet werden kann - AG Salzgitter, Urt. v. 21.6.2004.12 C 177/04;… AG Frankfurt am Main, Urt. v. 15.6.2004, 30 C718/04 - 32;… AG Marbach a.N., Urt. v. 25.5.2004, 1 C 147/04) oder - noch weiter gehend - allein darin, dass anderen Personen die Möglichkeit eröffnet wird, Telefongespräche anzunehmen, liege eine Genehmigung sämtlicher verursachter Kosten (…so AG Dortmund, Urt. v. 6.7.2004, 133 C 7173/04) ist dem aus Rechtsgründen nicht zu folgen (…ebenso wie hier, wenn auch ohne nähere Begründung, für Telefonate, die von Mitarbeitern des Anschlussinhabers geführt werden: OLG Hamburg, Urt. v. 17.12.1998, NJW-RR 2000, S, 559, 560).
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