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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.03.1998 - 8 S 221/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6787
VGH Baden-Württemberg, 30.03.1998 - 8 S 221/97 (https://dejure.org/1998,6787)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.1998 - 8 S 221/97 (https://dejure.org/1998,6787)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 1998 - 8 S 221/97 (https://dejure.org/1998,6787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes - Abweichung von ständiger Verwaltungspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1998 - 8 S 221/97
    Rn. 19 Die Klägerin hat keinen Anspruch auf (für die Jahre 1988 und 1989 weitergehende) Ermäßigung des von ihr nach § 17 a WG (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7.11.1995 - 2 BvR 413/88 - und - 2 BvR 1300/93 -, VBlBW 1996, 171) zu entrichtenden Wasserentnahmeentgelts.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2004 - 8 S 995/03

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes - Rücknahme der Ermäßigung nach § 130 Abs …

    Die pauschale Gewährung einer hälftigen Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts nach § 17 d WG ohne Einzelfallprüfung an die im Katalog der Nr. 6.5.2 der VwV-WEntgelt vom 17.12.1987 (GABl. S. 1069) genannten Betriebe ist nicht zu beanstanden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Ermäßigung keine konkreten Anhaltspunkte für eine - von der Prognose des Vorschriftengebers abweichende - deutliche und dauerhafte Verbesserung der Wettbewerbssituation der jeweiligen Branche im Lande insgesamt oder gerade des einzelnen entgeltpflichtigen Betriebes vorlagen (im Anschluss an Senatsurteile vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - und vom 11.6.1999 - 8 S 2521/98 - , VBlBW 2000, 84).

    Diese Auffassung lässt außer Acht, dass der Verwaltung nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Interesse einer landesweit einheitlichen Anwendung des § 17 d WG ein Spielraum zur Typisierung, Pauschalierung und Prognosebildung zukommt, den sie durch die Katalogregelung der VwV-WEntgelt in zulässiger - insbesondere den Gleichheitssatz wahrender - Weise in Anspruch genommen hat (vgl. die Senatsurteile vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - …und vom 11.6.1999, a.a.O.).

    Die Katalogregelung der VwV-WEntgelt beruht unter anderem auf der Erwägung, dass die Wettbewerbssituation der miteinander konkurrierenden Betriebe der in Nr. 6.5.2 genannten Branchen nach einer landesweit einheitlichen Verwaltungspraxis bei der Gewährung von Ermäßigungen verlangt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden (Senatsurteil vom 30.3.1998, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 24.03.2003 - 11 K 1314/01

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts

    In diesem Zusammenhang beruft sich die Beklagte auf ein obiter dictum im Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.03.1998 (Az.: 8 S 221/97), dem die Klage eines "Nicht-Katalogbetriebes" auf die Gewährung einer 50-prozentigen Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts zugrunde lag; in diesem Urteil hat der VGH Baden-Württemberg wörtlich Folgendes ausgeführt:.

    Dies gilt auch dann, wenn man die neue behördliche Beurteilung als Folge der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 30.03.1998 - 8 S 221/97 - ansieht.

    Rn. 55 Ausgangspunkt für eine Änderung der Verwaltungspraxis, die bislang ihren Niederschlage in der Erlasslage nicht gefunden hat (der Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 27.07.1998 gilt bis heute), war das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.03.1998 (8 S 221/97), aus dem sowohl das Regierungspräsidium Karlsruhe als auch das Umweltministerium Baden-Württemberg die Schlussfolgerung zogen, auch bei den sog. "Katalogfällen" dürften die Behörden eine detaillierte Einzelfallüberprüfung entsprechend Ziff. 3 der Bearbeitungshinweise des Erlasses des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 27.07.1988 vornehmen.

  • VG Karlsruhe, 20.07.1998 - 12 K 2261/97

    Anspruch einer Raffinerie auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Karlsruhe, 13.11.2002 - 4 K 1034/00

    Entgelt für Wasserentnahme - Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit - …

    Bei den Merkmalen der "wasserintensiven Produktion" und der "Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (…vgl. bereits VG Freiburg, Urt. v. 08.11.1996 - 9 K 465/96 -), wobei gleichwohl dem zuständigen Ministerium bei der Ausfüllung der genannten Begriffe aber ein "gewisser Entscheidungsspielraum" zuzubilligen ist (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1998 - 8 S 221/97 - …und Urt. v. 11.06.1999 - 8 S 2521/98, NVwZ-RR 2000, 716).

    Der Entgeltschuldner müsse aus solchen Gründen gegen sich gelten lassen, dass bei der Feststellung der für ihn maßgeblichen Zahlen an den jeweiligen "übergeordneten Bereich" angeknüpft werde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1998 - 8 S 221/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 8 S 2521/98

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts

    Hilfsweise führt sie aus, der Ermäßigungssatz müsse wenigstens im Anschluß an das Urteil des Senats vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - in der Weise berechnet werden, daß sie den 4% des Gewinns nach Steuern übersteigenden Teil des Wasserentnahmeentgelts nicht zu zahlen brauche.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - hervorgehoben, daß die bei der Aufstellung der VwV gewählte Verfahrensweise, wonach der Katalog in Nr. 6.5.2 der VwV-WEntgelt keine Produktionszweige nennt, die nur einmal im Land Baden-Württemberg vertreten sind, rechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2005 - 8 S 314/03

    Zum Anspruch auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für die Entnahme von …

    Hinsichtlich der Frage, welche Umstände in diesem Sinne wesentlich sind, hat der Senat in mehreren Entscheidungen (Urteile vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - vom 11.6.1999 - 8 S 2521/98 - VBlBW 2000, 84 und - 8 S 2880/98 - sowie vom 2.10.2001 - 8 S 399/01 - ZfW 2002, 179) festgehalten, dass bei den Einzelfallentscheidungen nicht ohne vernünftigen Grund von denjenigen Kriterien abgewichen werden dürfe, die bei der Formulierung der Verwaltungsvorschrift herangezogen wurden und der ständigen Verwaltungspraxis zugrunde liegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 8 S 2880/98

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für einen Konzern

    Der erkennende Senat ist bereits in seinem Urteil vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Handhabung keinen rechtlichen Bedenken begegnet.

    Der Senat hat zu dieser Frage bereits in seinem Urt. v. 30.3.1998 - 8 S 221/97 - ausgeführt: "Bei vertikaler Konzernverflechtung kann nicht ausgeschlossen werden, daß durch entsprechend gewählte interne Verrechnungspreise Gewinne oder Verluste verlagert werden, ohne daß die über das Wasserentnahmeentgelt entscheidende Behörde dies im einzelnen überprüfen könnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 8 S 399/01

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes

    In Ansehung der Frage, welche Umstände in diesem Sinne wesentlich sind, hat der Senat in drei Entscheidungen (Urteil vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - Urteile vom 11.6.1999 - 8 S 2521/98 - VBlBW 2000, 84 = NVwZ-RR 2000, 716 und - 8 S 2880/98 -) festgehalten, dass bei den Einzelfallentscheidungen nicht ohne vernünftigen Grund von denjenigen Kriterien abgewichen werden dürfe, die bei der Formulierung der Verwaltungsvorschrift herangezogen wurden und der ständigen Verwaltungspraxis zugrunde liegen.
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