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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33605
VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09 (https://dejure.org/2010,33605)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.2010 - 8 S 2322/09 (https://dejure.org/2010,33605)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 2010 - 8 S 2322/09 (https://dejure.org/2010,33605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen bloßer Rechtsanwendungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind zwar immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl.  BVerfG,  Beschluss  vom  10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.).

    Zwar zwingt das verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg nicht in unzumutbarer Weise zu erschweren, bei der Prüfung jedes Zulassungsgrundes dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.09.2009, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09
    Zwar könnten die Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 8.05 - (BauR 2006, 648) an die Selbstständigkeit zweier Spielhallenbetriebe stelle, erfüllt werden.

    Rn. 14 - "ob die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts" (das Urteil vom 24.11.2005, a.a.O.) "auch auf die vorliegenden Spielcenter angewandt werden muss",.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09
    Ist ein Urteil in dieser Weise auf mehrere Begründungen gestützt, die jede für sich den Urteilsausspruch selbständig tragen, ist die Berufung nur zuzulassen, wenn ein Zulassungsgrund für jede dieser Begründungen vorliegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. Februar 1998 - 7 S 216/98 - NVwZ 1998, 645;… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt" …

    Außerdem ist - bei Rechtsfragen ausgehend von den Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts - die Entscheidungserheblichkeit der Frage darzulegen; das Aufzeigen einer bloß fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt insoweit nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.8.2010 - 8 S 2322/09 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 5 S 2393/16

    Festsetzung des Mischgebietes im Bebauungsplan

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, das heißt benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1997 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420, m. w. N., und vom 19.8.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 1 S 500/19

    Autoposer-Fall: Rechtsmittel des Jaguar-Fahrers abgelehnt

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, d.h. benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.19 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420 m.w.N.; Beschl. v. 19.08.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
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