Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.02.1986 - 8 S 2328/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.07.1985 - 6 K 1654/83
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1986 - 8 S 2328/85
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02
Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig
Hiervon ist (nur) dann auszugehen, wenn eine Sachlage gegeben ist, die die Annahme rechtfertigt, dass nach allgemeiner Erfahrung in überschaubarer Zukunft der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, wenn also ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung zu erwarten ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.2.1986 - 8 S 2328/85 - und vom 12.4.1983 - 3 S 24/83 -, BRS 40, Nr. 126).Deshalb können Werbeanlagen dort nur ausnahmsweise zu einer Gefährdung des öffentlichen Verkehrs führen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.2.1986 - a.a.O. - und vom 25.11.1986 - 8 S 2563/86 - sowie vom 22.1.1986 - 8 S 3307/85 -).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2025 - 5 S 584/24
Baurechtliche Genehmigung von für Anschläge bestimmte Werbeanlagen
Eine Werbeanlage gefährdet die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs daher nur, wenn in der konkreten Situation nach allgemeiner Erfahrung in überschaubarer Zukunft der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, wenn also ein Verkehrsunfall oder eine Verkehrsbehinderung zu erwarten ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16.6.2003 - 3 S 2324/02 -, juris Rn. 43; vom 17.2.1986 - 8 S 2328/85 - und vom 12.4.1983 - 3 S 24/83 -, VBlBW 1984, 117).Deshalb können Werbeanlagen dort nur ausnahmsweise zu einer Gefährdung des öffentlichen Verkehrs führen, wenn die jeweilige Anlage in ihrer konkreten Gestaltung oder von ihrem Anbringungsort her besonders auffällig ist und insoweit vom Üblichen stark abweicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.2.1986 - a.a.O.; vom 25.11.1986 - 8 S 2563/86 - vom 22.1.1986 - 8 S 3307/85 - …und vom 16.6.2003 - 3 S 2324/02 -, VBlBW 2003, 1527, juris Rn. 43 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.2024 - 5 S 154/23
Baugenehmigung für die Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel im …
Eine Werbeanlage gefährdet danach Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nur, wenn in der konkreten Situation nach allgemeiner Erfahrung in überschaubarer Zukunft der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, wenn also ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung zu erwarten ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.2.1986 - 8 S 2328/85 - und vom 12.4.1983 - 3 S 24/83 -, BRS 40, Nr. 126).Deshalb können Werbeanlagen dort nur ausnahmsweise zu einer Gefährdung des öffentlichen Verkehrs führen, wenn die jeweilige Anlage in ihrer konkreten Gestaltung oder von ihrem Anbringungsort her besonders auffällig ist und insoweit vom Üblichen stark abweicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.2.1986 - a.a.O., v. 25.11.1986 - 8 S 2563/86 -, v. 22.1.1986 - 8 S 3307/85 - und v. 16.06.2003 - 3 S 2324/02 -, VBlBW 2003, 1527).
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 8 S 2135/21
Rechtswidrige Untersagung der Errichtung zweier ihr im vereinfachten Verfahren …
Ein Verstoß gegen § 16 Abs. 2 LBO ist freilich auch nicht zu erkennen (vgl. Senatsurt. v. 17.02.1986 - 8 S 2328/85 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.06.2003 - 3 S 2324/02 -, VBlBW 2003, 438). - VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 8 S 1626/19
Streitwert bei großflächigen Werbetafeln ohne Wechselfläche
Hiervon ist (nur) bei einer Sachlage auszugehen, die die Annahme rechtfertigt, dass nach allgemeiner Erfahrung in überschaubarer Zukunft der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, wenn also ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung zu erwarten ist (vgl. Senatsurteil vom 17.02.1986 - 8 S 2328/85 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.1983 - 3 S 24/83 -, BRS 40, Nr. 126).Deshalb können Werbeanlagen dort nur ausnahmsweise zu einer Gefährdung des öffentlichen Verkehrs führen (vgl. zum ganzen Absatz VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 16.06.2003 - 3 S 2324/02 -, VBlBW 2003, 438 = juris Rn. 43; siehe auch Senatsurteile vom 25.11.1986 - 8 S 2563/86 - und vom 22.01.1986 - 8 S 3307/85 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1986, a.a.O.).
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