Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 8 S 2880/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für einen Konzern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.07.1998 - 12 K 2261/97
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 8 S 2880/98
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.1998 - 8 S 221/97
Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes - Abweichung von ständiger …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 8 S 2880/98
Der erkennende Senat ist bereits in seinem Urteil vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Handhabung keinen rechtlichen Bedenken begegnet.Der Senat hat zu dieser Frage bereits in seinem Urt. v. 30.3.1998 - 8 S 221/97 - ausgeführt: "Bei vertikaler Konzernverflechtung kann nicht ausgeschlossen werden, daß durch entsprechend gewählte interne Verrechnungspreise Gewinne oder Verluste verlagert werden, ohne daß die über das Wasserentnahmeentgelt entscheidende Behörde dies im einzelnen überprüfen könnte.
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 8 S 2880/98
Im übrigen verfolgt die Abgabe Lenkungszwecke und soll auf einen sparsameren Umgang mit Wasser hinwirken (vgl. hierzu BVerfG, VBlBW 1996, 171). - VG Karlsruhe, 20.07.1998 - 12 K 2261/97
Anspruch einer Raffinerie auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 8 S 2880/98
Rn. 12 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. Juli 1998 - 12 K 2261/97 - zu ändern, den Bescheid des Regierungspräsidium Karlsruhe vom 27. September 1996 und dessen Widerspruchsbescheid vom 18. Juni 1997 aufzuheben und das beklagte Land zu verpflichten, das für die Raffinerie Karlsruhe zu entrichtende Wasserentnahmeentgelt für die Jahre 1994 und 1995 um 50% zu ermäßigen.
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 8 S 399/01
Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes
In Ansehung der Frage, welche Umstände in diesem Sinne wesentlich sind, hat der Senat in drei Entscheidungen (Urteil vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - Urteile vom 11.6.1999 - 8 S 2521/98 - VBlBW 2000, 84 = NVwZ-RR 2000, 716 und - 8 S 2880/98 -) festgehalten, dass bei den Einzelfallentscheidungen nicht ohne vernünftigen Grund von denjenigen Kriterien abgewichen werden dürfe, die bei der Formulierung der Verwaltungsvorschrift herangezogen wurden und der ständigen Verwaltungspraxis zugrunde liegen.Der Senat verkennt nicht, dass die nach den vorstehenden Ausführungen gebotene differenzierte Prüfung der Ermäßigungsvoraussetzungen Schwierigkeiten bereiten kann, weil die einzelnen Zahlenwerke wie auch eventuelle Konzernverflechtungen nur schwer durchschaubar sein mögen, zumal er im Urteil vom 11.6.1999 (- 8 S 2880/98 -) hervorgehoben hat, dass jede Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung naturgemäß wirtschaftliche Wertungen enthalte, die von den Behörden nicht weiter überprüft werden könnten.
- VG Karlsruhe, 13.11.2002 - 4 K 1034/00
Entgelt für Wasserentnahme - Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit - …
Dies habe der VGH Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 11.06.1999 - 8 S 2880/98 - ausdrücklich gebilligt.Die angesprochenen Gesichtspunkte könnten im Übrigen zumindest im Rahmen des der Wasserbehörde verbleibenden Ermessens berücksichtigt werden und deshalb könne eine von dem Entgeltpflichtigen begehrte Ermäßigung in verwaltungsgerichtlich nicht zu beanstandender Weise versagt werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.1999 - 8 S 2880/98 -).
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2005 - 8 S 314/03
Zum Anspruch auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für die Entnahme von …
Hinsichtlich der Frage, welche Umstände in diesem Sinne wesentlich sind, hat der Senat in mehreren Entscheidungen (Urteile vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - vom 11.6.1999 - 8 S 2521/98 - VBlBW 2000, 84 und - 8 S 2880/98 - sowie vom 2.10.2001 - 8 S 399/01 - ZfW 2002, 179) festgehalten, dass bei den Einzelfallentscheidungen nicht ohne vernünftigen Grund von denjenigen Kriterien abgewichen werden dürfe, die bei der Formulierung der Verwaltungsvorschrift herangezogen wurden und der ständigen Verwaltungspraxis zugrunde liegen. - VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
Beschäftigungserlaubnis für Ausländer
Sowohl eine durch Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung als auch eine rein tatsächliche Verwaltungsübung können aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die davon Betroffenen gegenüber der vorherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2000 - 2 B 21/00 -, juris; zur Änderung einer Praxis auch BVerwG, Urt. v. 23.04.2003, NVwZ 2003, S. 1384, u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.1999 - 8 S 2880/98 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - 2 B 13.09
Wassernutzungsentgelt; Befreiung; Befreiungsvorschrift in der bis zum 29. April …
Denn gemessen an deren Ziel, Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu verhindern, die u.a. dazu führen können, dass ein Unternehmen seine Produktion infolge der Erhebung des Wassernutzungsentgelts einstellt oder zumindest reduziert bzw. außer Landes verlagert und Arbeitsplätze in Brandenburg abbaut, macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen "offenen" Wettbewerb innerhalb eines offenen Interessentenkreises handelt oder, wie hier hinsichtlich der T..., allein um einen Wettbewerb zwischen Unternehmen, die einen gemeinsamen Gesellschafter haben (vgl. ähnlich VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Juni 1999 - 8 S 2880/98 -, juris Rn. 23).
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