Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nutzungsänderung und Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.10.1992 - 16 K 658/92
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 182 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1983 - 8 S 2713/82
Nutzungsänderung - Überbaubarkeit des Grundstücks - Stellplatzerfordernis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92
Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung stehen in der Regel einer reinen Nutzungsänderung nicht entgegen (Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl Senatsurt v 29.7.1983 - 8 S 2713/82 - und Urt v 4.10.1983 - 5 S 933/83 -).Rn. 27 Entgegen der Ansicht der Beklagten kann die genannte Vorschrift bei der hier streitigen Nutzungsänderung schon nach ihrem Wortlaut nicht angewendet werden, der nur die Errichtung und nicht auch die Nutzungsänderung nennt (vgl. Senatsurteil v. 29.7.1983 -- 8 S 2713/82 --).
Rn. 28 Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29.7.1983 -- a.a.O. -- ausgeführt hat, ergibt auch eine Auslegung der Vorschrift nach deren Sinn und Zweck nichts anderes.
Rn. 30 Im übrigen wird in der genannten Entscheidung des 5. Senats aber unter ausdrücklichem Hinweis auf das Senatsurteil vom 29.7.1983 -- a.a.O. -- bekräftigt, daß die Vorschriften über die Flächenausnutzung einer reinen Nutzungsänderung regelmäßig nicht entgegenstehen.
- VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83
Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92
Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung stehen in der Regel einer reinen Nutzungsänderung nicht entgegen (Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl Senatsurt v 29.7.1983 - 8 S 2713/82 - und Urt v 4.10.1983 - 5 S 933/83 -).Rn. 29 Die Beklagte kann sich zur Stützung ihrer gegenteiligen Ansicht nicht auf das von ihr zitierte Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 4.10.1983 -- 5 S 933/83 -- berufen, denn diese Entscheidung befaßt sich mit Festsetzungen eines Bebauungsplans, die auch nachbarschützenden Charakter hatten und die durch die Nutzungsänderung einer "privilegierten" Grenzgarage verletzt waren.
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92
Rn. 26 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, daß dem Vorhaben nicht die §§ 3 Abs. 1 und 2, 63 Abs. 1 der -- rechtswirksamen (vgl. Senatsurteil v. 25.2.1993 -- 8 S 287/92 --) -- Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart vom 25.6.1935 (OBS) entgegenstehen.
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 361/06
Bauverbot und Nutzungsänderung; Befreiungen; Grundzüge der Planung; …
Ein Bauverbot steht der Nutzungsänderung bereits vorhandener baulicher Anlagen entgegen, wenn es (auch) nutzungsbezogene städtebauliche Ziele verfolgt, die nach Art und Umfang der geänderten Nutzung erstmals oder stärker als bisher beeinträchtigt werden (Fortführung des Senatsurteils vom 10.03.1993 - 8 S 3004/92 -, VGHBW-Ls 1993, Beil.5; hier: Bauverbot u.a. zum Schutz von Ruhe und Erholung im Blockinnern).Insoweit würde sich die Rechtsfrage stellen, ob bei einem Bauverbot, das - wie hier - auch nutzungsbezogene Zwecke verfolgt, jede Nutzungsänderung die Befreiungsfrage erneut aufwirft (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.10.1983 - 5 S 933/83 -, BRS 40 Nr. 182) oder nur dann, wenn sich dadurch die städtebauliche Situation hinsichtlich der Schutzzwecke des Bauverbots verschlechtert (vgl. Urteil des Senats vom 10.03.1993 - 8 S 3004/92 -, VGHBW-Ls 1993, Beil. 5; vgl. auch Urteil des Senats vom 29.07.1983 - 8 S 2713/82 -, BRS 40 Nr. 181 zur fehlenden Anwendbarkeit einer nur auf das Maß der baulichen Nutzung bezogenen planerischen Beschränkung bei "reinen" Nutzungsänderungen).
- OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Amts- und Staatshaftung im Beitrittsgebiet: Schadensersatz wegen der …
Demgegenüber belegen die von der Klägerin angeführten Entscheidungen (…BVerwG, a.a.O.; VGH Baden-Württenberg, Beschluss vom 10. März 1993, Az.: 8 S 3004/92, dokumentiert bei Juris) die in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass bei bloßen Nutzungsänderungen eine Neuberwertung des "Einfügens" nicht veranlasst ist, wenn und soweit das Gebäude in seinem Äußeren unverändert bleibt.
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