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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.03.1990 - 8 S 516/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8596
VGH Baden-Württemberg, 26.03.1990 - 8 S 516/90 (https://dejure.org/1990,8596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.1990 - 8 S 516/90 (https://dejure.org/1990,8596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 1990 - 8 S 516/90 (https://dejure.org/1990,8596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf einstweilige Anordnung (Baustopp) gegen privaten Bauherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 159 (Ls.)
  • VBlBW 1990, 335
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.05.1980 - 4 C 80.79

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zuständigkeit des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.1990 - 8 S 516/90
    Die von Kopp a.a.O. zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse v. 3.10.1979 -- 4 B 184/79 -- und -- 4 B 189/79 -- sowie v. 21.5.1980 -- 4 C 80.79 -- VBlBW 81, 114) stehen dem nicht entgegen, da in diesen Fällen gerade Träger hoheitlicher Verwaltung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet worden sind.
  • VG Schleswig, 29.10.2014 - 8 B 30/14

    Nachbarstreit um Abriss eines möglicherweise denkmalgeschützten Gebäudes

    Der Beigeladene könne, da er an einem fremden Verfahren teilnimmt, nicht Adressat der einstweiligen Anordnung sein (…vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 123 Rn 117 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO,19. Auflage 2013, § 12 Rn 11a, 30 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.01.1991 - 3 S 3127/90 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.03.1990 - 8 S 516/90 - juris, für einen Antrag auf einstweilige Anordnung [Baustopp] gegen privaten Bauherrn;… a.A. Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 26. EL März 2014, § 123 Rn 163e, wonach auch der Beigeladene ausnahmsweise Adressat einer einstweiligen Anordnung sein kann.).
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