Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.03.1992 - 8 S 575/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Maximalhöhe einer Grenzgarage mit ansteigender Dachhöhe
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO Bad.-Württ..
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grenzgaragen mit mehr als 4 m Gesamthöhe (IBR 1992, 331)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.02.1992 - 6 K 3591/91
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.1992 - 8 S 575/92
Papierfundstellen
- BauR 1993, 69
- ZfBR 1992, 295
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 5 S 446/90
Grenzgarage - die Höhenbegrenzung von 4 m ist nur in einem Grenzabstand von 2,50 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.1992 - 8 S 575/92
Die Maximalhöhe des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BauO BW von 4 m ist bei einer Grenzgarage mit ansteigender Dachhöhe nur in einem Abstand von 2, 50 m zur Grenze einzuhalten; es ist zulässig, daß die Garagenhöhe in dem anschließenden Bereich über 4 m hinausgeht (im Anschluß an den Beschluß des 5. Senats vom 18.6.1990 - 5 S 446/90 - VBlBW 1990, 465).Die vom Antragsgegner bei der Zurückweisung der Einwendungen der Antragstellerin in Übereinstimmung mit Sauter, Kommentar zur LBO, § 7 RdNr. 17 vertretene Ansicht, daß die maximale Höhe von 4 m nur im grenznahen Bereich (2,5 m) nicht erreicht werden dürfe, stimmt jedoch mit der Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs überein (vgl. Beschl. des 5. Senats vom 18.5.1990 - 5 S 446/90 - VBlBW 1990, 465 und des 3. Senats vom 28.9.1987 - 3 S 2204/87 - BWVPr. 1988, 84).
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91
Gebot der Rücksichtnahme - Abwägung - gesetzlich nicht geschützte Interessen des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.1992 - 8 S 575/92
Mit deren Verlust muß vielmehr jeder Hauseigentümer im Innenbereich - sei er beplant oder nicht beplant - oder im Außenbereich (vgl. Urt. v. 13.9.1991 - 8 S 1382/91 -) rechnen. - VGH Baden-Württemberg, 28.09.1987 - 3 S 2204/87
Zur Zulässigkeit einer integrierten Grenzgarage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.1992 - 8 S 575/92
Die vom Antragsgegner bei der Zurückweisung der Einwendungen der Antragstellerin in Übereinstimmung mit Sauter, Kommentar zur LBO, § 7 RdNr. 17 vertretene Ansicht, daß die maximale Höhe von 4 m nur im grenznahen Bereich (2,5 m) nicht erreicht werden dürfe, stimmt jedoch mit der Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs überein (vgl. Beschl. des 5. Senats vom 18.5.1990 - 5 S 446/90 - VBlBW 1990, 465 und des 3. Senats vom 28.9.1987 - 3 S 2204/87 - BWVPr. 1988, 84).
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.1995 - 3 S 1121/94
Die Anlage einer Terrasse oder sonstigen Nutzfläche auf einer Grenzgarage wird …
Rn. 24 Auch aus der von dem Beklagten herangezogenen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (…vgl. Beschl. v. 28.09.1987 - 3 S 2204/87 - Urt. v. 18.06.1990 - 5 S 446/90 - und Beschl. v. 26.03.1992 - 8 S 575/92 -), nach der die Maximalhöhe des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO von 4 m bei einer Grenzgarage mit ansteigender Dachhöhe nur in einem Abstand von 2, 50 m zur Grenze einzuhalten ist, kann der Beklagte die Zulässigkeit einer Terrasse auf einem Garagendach, die einen Abstand von 2, 50 m zur Grenze des benachbarten Grundstücks wahrt, nicht herleiten; denn diese Entscheidungen betrafen Gebäude, die ausschließlich Garagen - mit Nebenräumen - enthielten.
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