Rechtsprechung
| OVG Berlin, 17.06.2004 - 8 S 60.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1063/06
Anrechnung der Zeit des Grundwehrdienstes auf die Betriebszugehörigkeit - …
Ebenso wenig kann der Kläger etwas daraus herleiten, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Verlängerung der zum Zwecke des Studiums erteilten Aufenthaltserlaubnis gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 AufenthG in Betracht kommt, weil der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht wurde und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann, auf die Normalzeitdauer für die Absolvierung des jeweiligen Studiums und in dem Zusammenhang als Anhaltspunkt auf die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden Hochschule in dem jeweiligen Studiengang abgestellt hat (vgl. Niedersächsisches OVG 7. April 2006 - 9 ME 257/05 - OVG Berlin 17. Juni 2004 - 8 S 60.04 - AuAS 2004, 292).
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